Hintergrundinformationen
Über diesen Bericht
Implenia berichtet nach dem weltweit anerkannten Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative (GRI). In diesem Zusammenhang wird auch transparent über das Vorgehen zur Konsolidierung der Berichtsinhalte berichtet.
Inhalt
ZUSAMMENSTELLUNG DES BERICHTSINHALTS
Umfang und Standard
- GRI 2-2
Die Aussagen in diesem Nachhaltigkeitsbericht beziehen sich in der Regel auf die gesamte Implenia Gruppe. Je nach rapportiertem Thema bestehen indes engere Systemgrenzen. Daten und Aussagen ausschliesslich über einzelne Divisionen und/oder Länder, werden in den Texten und Abbildungen explizit bezeichnet.
- GRI 2-5
Die Berichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den GRI-Standards. Die Inhalte wurden mit grösster Sorgfalt zusammengestellt und durch das Sustainability Committee geprüft, jedoch nicht extern verifiziert. Eine Limited Assurance ist für den Bericht 2024 (Publikation 2025) vorgesehen.
- GRI 2-3
Seit 2012 berichtet Implenia auf dieser Webplattform kontinuierlich über Nachhaltigkeitsaspekte. Messgrössen werden jährlich aktualisiert (aktueller Stand: Berichtsjahr 2023).
Informationen über neue Projekte und Initiativen werden fortlaufend unter sustainability.implenia.com kommuniziert. Jedes Jahr überarbeitet das Unternehmen sämtliche Berichtsinhalte. Leserinnen und Leser erhalten damit einen stets aktuellen Einblick in die Nachhaltigkeitsanstrengungen der Gruppe. Auf eine gedruckte Version wird aus Umweltschutzgründen verzichtet.
Bestimmung der wesentlichen Themen
- GRI 3-1
Die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt die globale Nachhaltigkeitsabteilung von Implenia. In enger Abstimmung mit dem Sustainability Committee, betroffenen Funktionen und den Divisionen definierte sie die wesentlichen Inhalte der Strategie und Berichterstattung entlang der fünf Nachhaltigkeits-Schwerpunkte der Gruppe. Entscheidend zur Auswahl der rapportierten Themen trugen zudem eine Wesentlichkeitsanalyse auf der Grundlage der Sustainable Development Goals bei sowie eine Veranstaltung mit internen und externen Stakeholdern. Bei der Redaktion der Texte wurden die qualitativen Prinzipien der Global Reporting Initiative GRI berücksichtigt. Alle Inhalte wurden abschliessend durch das Sustainability Committee der Gruppe geprüft und genehmigt.
Entscheidend zur Auswahl der rapportierten Themen trugen zudem die Wesentlichkeitsanalyse auf der Grundlage der Global Reporting Initiative (GRI) sowie der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bei sowie eine Online-Umfrage mit internen und externen Stakeholdern (mehr dazu). Bei der Redaktion der Texte wurden die qualitativen Prinzipien der GRI berücksichtigt. Alle Inhalte wurden abschliessend durch das Sustainability Committee und den Verwaltungsrat der Gruppe geprüft und genehmigt.
Prinzipien der Treibhausgas-Rapportierung
- GRI 2-4
- GRI 2-6
Die Darstellung der Treibhausgasemissionen entspricht dem international etablierten Greenhouse Gas Protocol Standard. Seit 2020 umfasst die Erhebung der CO2-Daten alle Märkte (Schweiz, Deutschland, Österreich inkl. Rumänien bis Mitte 2022, Frankreich, Norwegen, Schweden).
Als Datengrundlage dienen Rechnungen, Angaben von Lieferanten und Partnerfirmen (z.B. Stromprovider oder Leasingpartner) sowie eigene Erhebungen in Produktionsanlagen.
2022 wurde der Fussabdruck für das Jahr 2020 mit einer aktualisierten Methodik neu berechnet und damit das Basisjahr für die Nachhaltigkeitsziele 2025 festgelegt. Die neue Methode wurde auch zur Berechnung des Fussabdrucks 2021 angewandt, jedoch nicht für die Daten vor dem neuen Basisjahr 2020.
Der Fussabdruck für das Basisjahr 2020 umfasst nun alle Heimatmärkte und Energieträger. Die folgenden Emissionsfaktoren wurden einheitlich verwendet: Scope 1 = Defra, Scope 2 = IEA (Strom) & MLC (Fernwärme). Dies führte zu insgesamt höheren rapportierten Emissionswerten als bei der alten Methodik, bei der Frankreich sowie einige andere Standorte und Energiequellen noch fehlten. Ab 2022 wurden für Scope 3 die folgenden Emissionsfaktoren verwendet: Defra (Personalverkehr & Geschäftsreisen), Defra / MLC / IEA (Energie- und Brennstoffbezogene Aktivitäten).
- GRI 305-1
- GRI 305-2
Implenia berechnet die Treibhausgasemissionen nach dem Ansatz der «Betriebsführung» (Operational Control). Die Emissionen aller Betriebe, die unter der Betriebsführung von Implenia stehen, werden dem Unternehmen vollständig zugeschlagen – unabhängig von dessen finanzieller Beteiligung. Entsprechend werden auch die Emissionen aller Leasing- und Mietobjekte (Liegenschaften, Fahrzeuge, Maschinen, etc.) als Emissionen gemäss Scope 1 und 2 betrachtet.
Wesentliche Mitgliedschaften und Partnerschaften im Bereich Nachhaltigkeit
- GRI 2-28
Organisation | Art der Unterstützung |
---|---|
Öbu – Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften | Firmenmitgliedschaft, seit 2009 |
Minergie | Firmenmitgliedschaft und Fachpartner, seit 2014 |
NNBS, Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz | Gründungs- und Trägermitglied, seit 2012 |
WWF SEED - Next Generation Living | Gründungsmitglied, seit 2010 |
CEO4Climate | Mitglied der Kampagne, seit 2020 |
ETH Partnership Council | Industriepartner beim Aufbau einer Assistenzprofessur für innovatives und industrialisiertes Bauen, seit 2016 |
Sustainable Switzerland Entrepreneurs Club | Firmenmitgliedschaft, seit 2022 |
ECORE (ESG Circle of Real Estate) | Firmenmitgliedschaft, seit 2023 |
Empa Forschungs- und Innovationsplattform NEST | Realisierungspartner, seit 2024 |
Einhaltung externer Leitlinien
- GRI 2-23
Implenia richtet sich in seiner Tätigkeit generell nach den folgenden nationalen und internationalen Leitlinien, Normen und Standards:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgeerklärung
- Zehn Prinzipien des UN Global Compact
- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Sustainable Development Goals SDG der UNO
- ISO-Normen 9001, 14001, 27001, 45001
- GRI Standards
- SIA-Normen in der Schweiz
Schweizerisches Obligationenrecht Art. 964b Inhaltsverzeichnis
Dieser Bericht wurde vor der Veröffentlichung durch den Verwaltungsrat von Implenia genehmigt.
Nach einer intern durchgeführten Risikoanalyse wurde kein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit bei Implenia und seiner Lieferkette festgestellt. Auch werden keine Mineralien und Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten eingeführt. Entsprechend ist das Unternehmen nach Artikel 3 und Artikel 5 der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten gemäss Artikel 964j-l des Schweizer Obilgationenrechts (OR) befreit.
Die nicht-finanziellen Angelegenheiten gemäss Art. 964b des Schweizerischen Obligationenrechts werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.
Anforderung Schweizerisches Obligationenrecht Art 964b. | Kapitel |
Generelle Informationen | |
Beschreibung des Geschäftsmodells | Implenia auf einen Blick |
Umweltbelange* | |
Sozialbelange* | Nachhaltigkeitsziele: 9. Implenia ohne Grenzen Nachhaltigkeitsziele: 10. Ethische Governance |
Arbeitnehmerbelange* | Nachhaltigkeitsziele: 8. Engagierte Mitarbeitende |
Achtung der Menschenrechte* | |
Bekämpfung der Korruption* | |
Risikomanagement | |
Wesentliche Leistungsindikatoren |
* inklusive einer Beschreibung der Konzepte, Sorgfaltsprüfung, Massnahmen und Bewertung der Massnahmen
GRI Inhaltsindex
Für den Content Index - Essentials Service hat GRI Services überprüft, dass der GRI-Inhaltsindex in einer Art und Weise präsentiert wurde, die mit den Anforderungen für die Berichterstattung gemäss den GRI-Standards übereinstimmt, und dass die Informationen im Index klar dargestellt und für die Stakeholder zugänglich sind. Der Service wurde für die englische Version des Berichts durchgeführt.
Anwendungserklärung | Implenia AG hat in Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 berichtet. | ||
Verwendeter GRI 1 | GRI 1: Foundation 2021 | ||
Anwendbarer GRI-Branchenstandard | Noch kein Branchenstandard für die Bau- und Immobilienbranche verfügbar |
Allgemeine Angaben
GRI 2: Allgemein Angaben 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
2-1 Organisationsprofil |
| |
2-2 Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden | ||
2-3 Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle | Der Nachhaltigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2023 wurde am 28. Februar 2024 veröffentlicht. Der Berichtszeitraum entspricht dem Geschäftsbericht 2023, der am selben Tag veröffentlicht wurde | |
2-4 Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen | ||
2-5 Externe Prüfung | Zusammenstellung des Berichtsinhalts | |
2-6 Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen | ||
2-7 Angestellte | Attraktives Arbeitsumfeld | Alle Zahlen sind in Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder in Prozent der Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Ende 2023 angegeben. |
2-8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind | Nicht verfügbar | Auslassung: Implenia setzt Freelancer direkt in Projekten ein, ein systematisches Reporting auf globaler Ebene ist derzeit nicht verfügbar. |
2-9 Führungsstruktur und Zusammensetzung | ||
2-10 Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans | ||
2-11 Vorsitzende:r des höchsten Kontrollorgans | ||
2-12 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen | ||
2-13 Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen | Nachhaltigkeitsorganisation | |
2-14 Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung | Nachhaltigkeitsorganisation | |
2-15 Interessenkonflikte | ||
2-16 Übermittlung kritischer Anliegen | ||
2-17 Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans | Nachhaltigkeitsorganisation | |
2-18 Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans | Organisationsreglement | |
2-19 Vergütungspolitik | Vergütung Implenia Executive Committee | |
2-20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung | Statuten | |
2-21 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung | Nicht verfügbar | Auslassung: Berechnung des Verhältnis der Jahresvergütung nicht verfügbar für das Berichtsjahr |
2-22 Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung | Editorial | |
2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen | ||
2-24 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen | ||
2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen | ||
2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen | Code of Conduct | |
2-27 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen | Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht | |
2-28 Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen | Wesentliche Mitgliedschaften und Partnerschaften im Bereich Nachhaltigkeit | |
2-29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern | Anspruchsgruppen | |
2-30 Tarifverträge | Faire Entlöhnung |
Wesentliche Themen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
---|---|---|
3-1 Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen | Bestimmung der wesentlichen Themen Strategische Stossrichtungen und wesentliche Themen der Implenia Schwerpunkte | |
3-2 Liste der wesentlichen Themen | Wesentliche Themen | Wesentliche Themen:
Die in fetter Schrift ausgezeichneten GRI Themen wurden erst in der Ende 2023 durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich erkannt. Dieser Bericht enthält noch keine vollständigen Konzepte und explizite Indikatoren für diese Themen. |
Wirtschaftliche Leistung
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
---|---|---|
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
---|---|---|
201-1 Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert | Wertschöpfung | |
201-2 Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen | Risiken und Chancen aufgrund des Klimawandels | |
201-3 Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne | Implenia Pensionskasse | Pensionskasse der Implenia AG nach dem Schweizer 3-Säulen-Modell. Kennzahlen inkl. Deckungsgrad (2022: 138.2%). |
201-4 Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand | Nicht anwendbar | Auslassung: Im Berichtszeitraum keine finanzielle Unterstützung erhalten |
Korruptionsbekämpfung
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
---|---|---|
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
---|---|---|
205-1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden | Code of Conduct | |
205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung | Bekämpfung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen | |
205-3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Massnahmen | Code of Conduct |
Wettbewerbswidriges Verhalten
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
---|---|---|
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
---|---|---|
206-1 Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung | Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht |
Materialien
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 301: Materialien 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
301-1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen | nicht verfügbar | Auslassung: Für das Berichtsjahr ist keine systematische globale Berechnung der Materialien nach Gewicht oder Volumen verfügbar. Dieses wesentliche Thema wurde erst Ende 2023 definiert und weitere Berichterstattung wird in Zukunft verfügbar sein. |
301-2 Eingesetzte rezyklierte Ausgangsstoffe | Kreislaufwirtschaft | Teilweise Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig. Implenia verwendet in zahlreichen Projekten rezyklierte Ausgangsstoffe. Für das Berichtsjahr liegt jedoch keine systematische, globale Berechnung vor. Dieses wesentliche Thema wurde erst Ende 2023 definiert und weitere Berichterstattung wird in Zukunft verfügbar sein. |
301-3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien | Kreislaufwirtschaft | Teilweise Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig. Implenia verwendet in verschiedenen Projekten wiederverwertete Produkte. Für das Berichtsjahr liegt jedoch keine systematische, globale Berechnung vor. Dieses wesentliche Thema wurde erst Ende 2023 definiert und weitere Berichterstattung wird in Zukunft verfügbar sein. |
Energie
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 302: Energie 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
302-1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation | Energie und Klima | |
302-2 Energieverbrauch ausserhalb der Organisation | nicht verfügbar | Auslassung: Für das Berichtsjahr ist keine systematische Berechnung des Energieverbrauchs ausserhalb der Organisation verfügbar |
302-3 Energieintensität | Energie und Klima | |
302-4 Verringerung des Energieverbrauchs | Energie und Klima | |
302-5 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen | nicht verfügbar | Auslassung: Für das Berichtsjahr ist keine systematische Berechnung der Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen verfügbar |
Emissionen
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 305: Emissionen 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
305-1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) | ||
305-2 Indirekte, energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) | ||
305-3 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) | Energie und Klima | Teilweise Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig. Für das Berichtsjahr werden drei Kategorien von Scope-3-Emissionen auf globaler Ebene berichtet: "Brennstoff- und energiebezogene Emissionen", "Geschäftsreisen" und "Personalverkehr". Weitere Kategorien werden in künftigen Berichten ergänzt. |
305-4 Intensität der THG-Emissionen | Energie und Klima | |
305-5 Senkung der THG-Emissionen | Energie und Klima | |
305-6 Emissionen von Ozon abbauenden Substanzen (ODS) | nicht anwendbar | Auslassung: Aufgrund der begrenzten Verwendung von Chemikalien im Bauprozess und der strengen europäischen Vorschriften werden ODS-Emissionen für Implenia als nicht relevant angesehen. |
305-7 Stickstoffoxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen | nicht verfügbar | Auslassung: Alle Emissionsdaten werden in CO2-Äquivalent angegeben, Implenia hat für das Berichtsjahr keine einzelnen Gase ausgewiesen. |
Abfall
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 306: Abfall 2020
Angabe | Ort | Kommentar |
306-1 Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen | Abfälle und Gefahrstoffe | |
306-2 Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen | ||
306-3 Angefallener Abfall | nicht verfügbar | Auslassung: Implenia ist in Ländern aktiv, in denen die Recyclingrate hoch ist. Für das Berichtsjahr liegt keine systematische, globale Berechnung vor. Dieses wesentliche Thema wurde erst Ende 2023 definiert und weitere Berichterstattung wird in Zukunft verfügbar sein. |
306-4 Von Entsorgung umgeleiteter Abfall | nicht verfügbar | Auslassung: Implenia ist in Ländern aktiv, in denen die Recyclingrate hoch ist. Für das Berichtsjahr liegt keine systematische, globale Berechnung vor. Dieses wesentliche Thema wurde erst Ende 2023 definiert und weitere Berichterstattung wird in Zukunft verfügbar sein. |
306-5 Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall | nicht verfügbar | Auslassung: Implenia ist in Ländern aktiv, in denen die Recyclingrate hoch ist. Für das Berichtsjahr liegt keine systematische, globale Berechnung vor. Dieses wesentliche Thema wurde erst Ende 2023 definiert und weitere Berichterstattung wird in Zukunft verfügbar sein. |
Umweltbewertung der Lieferanten
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
308-1 Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden | Lieferantenmanagement | |
308-2 Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Massnahmen |
Beschäftigung
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 401: Beschäftigung 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation |
| Teilweise Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig. Neueinstellungen und Mitarbeiterfluktuation werden auf Gruppenebene für das Berichtsjahr berichtet. Weitere Daten werden für künftige Berichte erhoben. |
401-2 Betriebliche Leistungen, die nur für vollzeitbeschäftigte Angestellte gelten, nicht aber für Zeitarbeitnehmer oder teilzeitbeschäftigte Angestellte | Faire Entlöhnung | |
401-3 Elternzeit | Faire Entlöhnung | Teilweise Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig. Es wird über die Konditionen der Elternzeit berichtet, aber für das Berichtsjahr waren keine gruppenweiten Daten verfügbar. Weitere Daten werden für künftige Berichte erhoben. |
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
3-3 Management der Wesentlichen Themen |
GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2018
Angabe | Ort | Kommentar |
403-1 Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | Gesundheit und Sicherheit | |
403-2 Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen | Gesundheit und Sicherheit | |
403-3 Arbeitsmedizinische Dienste | Gesundheit und Sicherheit | |
403-4 Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | Gesundheit und Sicherheit | |
403-5 Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | ||
403-6 Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter | ||
403-7 Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz | Gesundheit und Sicherheit | |
403-8 Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgedeckt sind | Gesundheit und Sicherheit | Teilweise Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig. Freelancer werden derzeit nicht in die Berechnung des Prozentsatzes der Beschäftigten einbezogen, die von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfasst werden. Es ist vorgesehen, weitere Daten zu externen Arbeitskräften für künftige Berichte zu erheben. |
403-9 Arbeitsbedingte Verletzungen | ||
403-10 Arbeitsbedingte Erkrankungen | Unfälle und Absenzen |
Aus- und Weiterbildung
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
3-3 Management der wesentlichen Themen | Nachhaltigkeitsziel 8. Engagierte Mitarbeitende
|
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
404-1 Durchschnittliche Stundenzahl für Ausund Weiterbildung pro Jahr und Angestellten | Teilweise Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig. Für das Berichtsjahr werden Trainingsstunden für die "Sustainability Academy" und die Code of Conduct Schulungen berichtet. Dieses wesentliche Thema wurde erst Ende 2023 definiert und weitere Berichterstattung wird in Zukunft verfügbar sein. | |
404-2 Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe | Aus- und Weiterbildung | |
404-3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten | Aus- und Weiterbildung | Teilweise Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig. Systematische, jährliche Leistungsbeurteilen sind mindestens für alle technisch-kaufmännischen Mitarbeitenden vorgesehen, was ca. 58% der Mitarbeitenden entspricht. Für das gewerbliche Personal wird der prozentuale Anteil bisher nicht erhoben. |
Diversität und Chancengleichheit
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten | ||
405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern | Faire Entlohnung | Teilweise Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle wird auf regionaler Ebene berechnet und wurde für das Berichtsjahr nicht systematisch auf globaler Ebene berichtet. Es ist vorgesehen, weitere Daten zu Lohngleichheit für künftige Berichte zu erheben. |
Nichtdiskriminierung
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemassnahmen |
Soziale Bewertung der Lieferanten
GRI 3: Wesentliche Themen 2021
Angabe | Ort | Kommentar |
3-3 Management der wesentlichen Themen |
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016
Angabe | Ort | Kommentar |
414-1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden | Lieferantenmanagement | |
414-2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Massnahmen |
Kontakt / Impressum
GRI 2-3
Kontakt Nachhaltigkeit
Rolf Wagenbach
Global Head Sustainability
sustainability@implenia.com
Kontakt Medien
Silvan Merki
Chief Communications Officer
+41 58 474 74 77
communication@implenia.com
Herausgeber
Implenia AG
Thurgauerstrasse 101A
8152 Glattpark (Opfikon)
+41 58 474 74 74
Projektleitung
Bernadette Arbogast
Kernteam
Bernadette Arbogast, Rolf Wagenbach, Anna Jäger
Redaktion
Jörg Schmill und Jean-Luc Perret, Sinnform AG, Basel
Konzept und Gestaltung
Lingner Consulting New Media GmbH, Heilbronn
Linkgroup AG, Zürich
Übersetzung
James Knight Ltd., Warwickshire, England
Marc Servien, St. Nicol – 14600 Ablon
Online-Umsetzung
Lingner Consulting New Media GmbH, Heilbronn
Brightgrove, Kyiv, Ukraine
Animationsfilm
vjsual
Videosequenzen und Fotos
Daniel Hager
Alessandro Della Bella