
Soziale Verantwortung
Gesellschaftliches Engagement und Compliance
Implenia steht zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung. Das Unternehmen bekennt sich zu ethischen Grundwerten und sorgt mit einem Verhaltenskodex und entsprechenden Prozessen dafür, dass sich die Mitarbeitenden daran halten. Zudem engagiert sich Implenia für die Gesellschaft in Projekten, die über die eigene Geschäftstätigkeit hinausreichen.
Inhalt
Compliance Management Sytem
Verhaltenskodizes und Weisungen
- GRI 2-23
- GRI 2-24
- GRI 2-25
- GRI 3-3
Im Code of Conduct «Wie wir arbeiten» hat Implenia seine Grundwerte als verantwortungsvoll handelndes Unternehmen definiert: Exzellenz, Kollaboration, Agilität, Integrität und Nachhaltigkeit. Der Kodex regelt sowohl das Verhältnis der Mitarbeitenden untereinander als auch die Haltung der Mitarbeitenden gegenüber Geschäftspartnern, Behörden und der Umwelt.
Ergänzend dazu hat Implenia weitere, konzernweite Weisungen erlassen sowie Standards und Prozesse eingeführt, die für die Mitarbeitenden verbindlich sind. Zusammen mit dem Verhaltenskodex stellen sie sicher, dass ethisches Verhalten und die Einhaltung von Gesetzen grundlegende Erwartungen sind.
Im Jahr 2023 führte Implenia zudem einen eigenständigen «Code of Conduct for External Business Partners» ein. Dieser legt die wichtigsten Grundsätze und konkreten Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern fest. Der Fokus liegt auf Themen wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, fairer und respektvoller Umgang mit Mitarbeitenden, ethische Geschäftspraktiken, Verantwortung in der Lieferkette, Umweltschutz und nachhaltige Beschaffung. Der Code of Conduct for External Business Partner ist grundsätzlich integraler Bestandteil der zwischen Implenia und seinen Geschäftspartnern geschlossenen Vereinbarungen.
Organisation
- GRI 2-25
- GRI 2-26
- GRI 205-1
- GRI 205-3
- GRI 406-1
Der Chief Compliance Officer und General Counsel der Gruppe vertritt diesen Bereich auch im Implenia Executive Committee und berichtet dort, sowie in jeder Sitzung des Audit Committees über Compliance Themen des Unternehmens . Unterstützt wird er von der globalen Leiterin der Abteilung Compliance & Datenschutz. Diese Abteilung ist unter anderem dafür zuständig, das Compliance-Management-System umzusetzen. In den einzelnen Ländern übernehmen Country Compliance Officers sowie Datenschutzkoordinatoren und -beauftragte die Verantwortung für regionale Themen. Sie fungieren als erste Anlaufstellen für Fragen zur Rechts- und Regelkonformität und nehmen Hinweise auf vermutete Unregelmässigkeiten entgegen. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die Compliance-Standards von Implenia in allen Märkten einheitlich eingehalten werden.
Schulung und Sensibilisierung
Im Zuge der Einführung des 2023 überarbeiteten Code of Conduct «Wie wir arbeiten» haben alle Mitarbeitenden des technisch-kaufmännischen Personals ein obligatorisches E-Learning-Programm zum Inhalt des Verhaltenskodex absolviert. Diese Schulung ist zudem in den Onboarding-Prozess für neue Mitarbeitende integriert, um von Anfang an ein einheitliches Verständnis der Grundwerte und Compliance-Verpflichtungen zu gewährleisten. Ergänzend dazu finden regelmässig Schulungen zu zentralen rechtlichen und ethischen Themen wie Wettbewerbsrecht, Interessenkonflikten oder Korruptionsprävention statt. Diese Massnahmen stärken das Engagement für eine unternehmensweite Compliance-Kultur.
Im Jahr 2024 absolvierten alle technisch-kaufmännischen Mitarbeitenden E-Learnings zu verschiedenen Compliance-Themen. Darunter nahmen über 5'000 Mitarbeitende an Schulungen zum Verhaltenskodex teil, fast 3'000 absolvierten ein E-Learning zum Datenschutz und knapp 2'000 ein Training zum Wettbewerbsrecht. Ergänzend zu den E-Learnings fanden Präsenzschulungen bei lokalen und gruppenweiten Tagungen sowie bedarfsspezifische Schulungen in Büros und auf Baustellen statt.
Um die Grundsätze des Verhaltenskodexes präsent zu halten, führt Implenia regelmässig Sensibilisierungskampagnen durch. So wurde bei der Lancierung des überarbeiteten Code of Conduct eine interne Kommunikationskampagne durchgeführt, die 2024 mit dem INKOMETA Award in der Kategorie «Kampagnen» ausgezeichnet wurde. Weitere Sensibilisierungsmassnahmen thematisierten unter anderem den Umgang mit Geschenken und Einladungen. Für häufige Fragen, beispielsweise zu Verhaltensregeln bei Verbandssitzungen, zur Videoüberwachung auf Baustellen oder zum Umgang mit Interessenkonflikten, hat das Unternehmen «Quick Guides» entwickelt, die den Mitarbeitenden schnell dabei helfen, sich zu orientieren.
Im Jahr 2024 fand überdies der erste interne «Compliance Day» statt. Mehr als 100 teilnehmende Mitarbeitende wurden von externen Spezialistinnen und Spezialisten zu wichtigen und konzernrelevanten Compliance-Themen informiert.
Mögliche Compliance-Verstösse
Implenia ermutigt jede Person, die einen möglichen Verstoss gegen die Verhaltenskodizes, andere interne Richtlinien oder gesetzliche Vorschriften bemerkt, das Ereignis zu melden. Dafür stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung, darunter auch die Implenia Speak Up Line, eine von einer externen Organisation betriebene Whistleblower-Plattform, die auch anonyme Meldungen über die öffentlich zugängliche Internetseite ermöglicht und gleichzeitig die Option bietet, mit dem Whistleblower zu kommunizieren. Jeder Vorfall wird umfassend und neutral untersucht. Der Schutz der Meldenden vor Diskriminierung oder Bestrafung ist ein zentrales Merkmal des Verfahrens.
Bestätigen sich bei ersten Abklärungen die Verdachtsmomente, führt der jeweilige Country Compliance Officer oder die globale Leiterin der Abteilung Compliance & Datenschutz in Absprache mit dem Chief Compliance Officer eine vertiefte Untersuchung durch. Bei Beschwerden, welche die Lieferkette von Implenia betreffen, wird ein Mitglied von Procurement sowie der Menschenrechtsbeauftragte von Implenia beigezogen (siehe Kapitel «Menschenrechte»). Die Ergebnisse werden dokumentiert und dem zuständigen Gremium als Entscheidungsgrundlage vorgelegt.
Im Jahr 2024 gingen gruppenweit 36 Hinweise ein. Darunter fielen Meldungen zu Diebstahl, sexueller Belästigung und möglichen Interessenskonflikten, die untersucht wurden und geeignete Massnahmen nach sich zogen. Zudem wurden zwei Verdachtsfälle von Korruption gemeldet: Einer konnte nach Rücksprache mit dem Hinweisgeber nicht belegt werden, der zweite Hinweis erwies sich als gegenstandslos.
Compliance-Fälle
In Anzahl gemeldeter Verdachtsfälle nach Art
Gemeldete Vorwürfe von Korruption und Diskriminierung. Nach der Untersuchung wurden keine Korruption oder Diskriminierung festgestellt.
Bekämpfung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen
- GRI 205-2
- GRI 205-3
In der Bau- und Immobilienbranche herrscht intensiver Wettbewerb. Implenia stellt sich diesem mit fairen Mitteln, verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber wettbewerbswidrigem Verhalten und lehnt jede Form von Bestechung und Korruption strikt ab. Ein klares Kompetenzreglement, wer bei wichtigen Entscheidungen eine Genehmigung erteilen oder informiert werden muss, sowie das Vier-Augen-Prinzip dienen als wesentliche Massnahmen, um Korruption zu verhindern. Im Rahmen der ordentlichen Geschäftsprüfung überprüft eine Revision die Konzernrechnung jeweils auf Unregelmässigkeiten.
Die Grundsätze des Code of Conduct «Wie wir arbeiten» zum Thema Korruption werden in einer Integritätsrichtlinie konkretisiert. Diese enthält verbindliche Verhaltensregeln, die zur Prävention und aktiven Bekämpfung von Korruptionspraktiken und Bestechung einzuhalten sind. Zudem macht die Integritätsrichtlinie klare Vorgaben zur Annahme oder Vergabe persönlicher Zuwendungen sowie zu Einladungen zu Veranstaltungen. So wurden länderspezifische Schwellenwerte festgesetzt, ab welchen Geldwerten solche Zuwendungen und die Teilnahme an Veranstaltungen genehmigungspflichtig, respektive nicht mehr statthaft sind.
Um die Mitarbeitenden mit den Anforderungen des Kartellrechts vertraut zu machen und sie vor Verstössen zu schützen, hat Implenia eine gruppenweite Wettbewerbsrichtlinie aufgestellt. Diese enthält unmissverständliche Vorgaben und untersagt jegliche Absprachen, die das Wettbewerbsrecht verletzen könnten. Gleichzeitig zeigt die Richtlinie auf, wie sich die Mitarbeitenden rechtskonform verhalten.

Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht
- GRI 2-27
- GRI 206-1
Wenn Implenia in Untersuchungen oder Verfahren im Rahmen des Wettbewerbsrechts einbezogen wird, kooperiert das Unternehmen jeweils vollumfänglich mit den Behörden und informiert transparent über die Sachverhalte. Seit 2010 kam es zu insgesamt fünf behördlichen Untersuchungen, von denen zwei bereits vor längerer Zeit abgeschlossen wurden. Im Berichtszeitraum haben Implenia noch drei Fälle beschäftigt, wobei die Untersuchung zu zwei Fällen noch nicht abgeschlossen sind:
- In der Schweiz führte die Wettbewerbskommission von 2010 bis 2019 mehrere Untersuchungsverfahren im Kanton Graubünden durch. Sie befasste sich mit Anhaltspunkten über unzulässige Wettbewerbsabsprachen im Markt für Strassenbau sowie im Hoch- und Tiefbau vor 2010. Implenia kooperierte während des gesamten Verfahrens vorbehaltlos mit der Wettbewerbskommission und trug damit massgeblich zur Aufklärung der untersuchten Preis- und Gebietsabsprachen bei. Die Untersuchungsbehörde sah deshalb im Hauptverfahren davon ab, eine Busse gegen Implenia zu verhängen. Das Hauptverfahren wurde indes anschliessend in mehrere Unterverfahren aufgeteilt. In zwei davon erkannte die Wettbewerbskommission Implenia nicht als Kronzeugen an und verhängte deshalb Bussen wegen angeblicher Absprachen bei zwei kleineren Hochbauprojekten. Implenia legte gegen die Weigerung, Implenia auch im Unterverfahren die Stellung des Kronzeugen einzuräumen, sowie gegen die nachträgliche Verfahrensaufteilung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Nachdem diese abgewiesen wurde, zog Implenia die Verfahren weiter ans Bundesgericht, wo sie noch hängig sind.
- In Österreich betreibt die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption Wien seit 2017 eine Untersuchung wegen Verdachts auf Submissionsabsprachen, die sich unter anderem auch gegen die Implenia Baugesellschaft GmbH richtet. Die Untersuchung ist noch im Gang.
- Im März 2024 erweiterte die schweizerische Wettbewerbskommission ihre im November 2023 eröffnete Untersuchung zu möglichen Absprachen im Tief- und Hochbau im Kanton Neuenburg. Statt ursprünglich drei werden nun 19 Unternehmen, darunter auch Implenia, überprüft. Die Kommission untersucht, ob diese Unternehmen zwischen 2009 und 2024 Offerten und Preise für rund 100 Ausschreibungen von Tief- und Hochbauprojekten für die öffentliche Hand und private Auftraggeber untereinander koordiniert haben. Implenia hat der Wettbewerbskommission seine volle Kooperation zugesichert.
Informationen zu älteren Verfahren finden sich in früheren Nachhaltigkeitsberichten.
Menschenrechte
- GRI 2-23
Die Wahrung der Menschenrechte ist für Implenia ein zentrales Anliegen im Rahmen seiner unternehmerischen Verantwortung. Das Engagement von Implenia basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie auf der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit. Implenia verpflichtet sich daher in seiner Grundsatzerklärung unter anderem, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und diese in allen Geschäftstätigkeiten sowie entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten.
Darüber hinaus bekennt sich Implenia zur Einhaltung der folgenden internationalen Übereinkommen:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgeerklärung
- Zehn Prinzipien des UN Global Compact
- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Implenia hat folgende Sorgfaltsprozesse zur Prävention möglicher und Abhilfe etwaiger entstandener Menschenrechtsverletzungen in seiner Lieferkette eingeführt:
- Berücksichtigung menschenrechtsbezogener und ausgewählter umweltbezogener Kriterien bei der Auswahl und Bewertung der Lieferanten gemäss einer internen und globalen Einkaufsrichtlinie sowie Einholung von Selbstauskünften der Lieferanten hinsichtlich der Erfüllung landesspezifischer, gesetzlicher Anforderungen.
- Durchführung angemessener Kontrollmassnahmen im Rahmen von Lieferantenaudits
- Einholung von Selbstauskünften der Lieferanten
- Vertragliche Verpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette durch Einbeziehung des Code of Conduct for External Business Partners in bestehende und zukünftige Lieferantenbeziehungen.
- Schulung der Einkaufsverantwortlichen bei den nationalen Einkaufstagungen zu Sorgfaltsprozessen in der Lieferkette sowie der jeweils aktuellen nationalen bzw. europäischen Gesetzgebung.
- Konsequente Umsetzung von Massnahmen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden in einer sicheren Arbeitsumgebung tätig sind. Dazu gehören unter anderem regelmässige Schulungen zur Sensibilisierung für potenzielle Risiken sowie die Bereitstellung von Schutzausrüstung.
- Implementierung strenger Kontrollen und Richtlinien, um Unfälle oder Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Implenia fördert eine Kultur, die alle Personen – ob Mitarbeitende oder Externe – ermutigt, mögliche Fälle von Fehlverhalten zu melden. Dazu zählen auch Bedenken oder Verdachtsfälle zu Menschenrechtsverletzungen innerhalb des Unternehmens. Eine Möglichkeit hierfür bietet die anonyme Speak Up Line (siehe Kapitel zum Compliance Management System).
Bei Hinweisen auf mögliche Verstösse oder Bedenken in der Lieferkette führt der Menschenrechtsbeauftragte gemeinsam mit Vertretern des Einkaufs sowie der Legal & Compliance Abteilung weitere Abklärungen durch. Die Bearbeitung erfolgt digital nach einem festgelegten, transparenten Prozess, der im internen Implenia Management System (IMS) veröffentlicht ist. Bei Bedarf zieht der Menschenrechtsbeauftragte weitere Personen aus den Divisionen, globalen Funktionen oder Ländern hinzu.
Implenia hat im Code of Conduct «Wie wir arbeiten», der für alle Mitarbeitenden verpflichtend ist, klare Regeln gegen Kinder- und Zwangsarbeit aufgestellt. Diese gelten nicht nur für Lieferanten, sondern auch für den eigenen Geschäftsbereich. In Ländern mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen führte Implenia auch in 2024 unangekündigte Inspektionen in Werken und auf Baustellen durch.
Eine umfassende Regelung dazu ist in der von Implenia verabschiedeten Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie enthalten. Diese berücksichtigt die gesetzlichen Anforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette (mehr dazu).
Nach einer intern im Jahr 2024 durchgeführten Risikoanalyse wurde kein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit bei Implenia und seiner Lieferkette festgestellt, so dass Implenia nach Artikel 5 Absatz 2 VSoTr von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich Kinderarbeit gemäss Artikel 964j ff. OR befreit ist.
Zusammenarbeit mit Hochschulen
Um den Wissenstransfer zwischen Forschung und Wirtschaft zu verstärken und um Fachkräfte zu fördern, arbeitet Implenia mit Hochschulen zusammen.
Partnerschaften bestehen unter anderem mit:
- Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA (CH)
- Campus Sursee (CH)
- Eidgenössische Technische Hochschule ETH Zürich (CH)
- Hochschule für Wirtschaft Zürich HWZ (CH)
- Hochschule Luzern HSLU (CH)
- Hochschule St. Gallen HSG (CH)
- Technische Universität Darmstadt (DE)
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (DE)
- Technische Universität Dortmund (DE)
- Hochschule Biberach (DE)
- Die Bergische Universität Wuppertal (DE)
- Technisch-Naturwissenschaftliche Universität NTNU Trondheim (NO)
Zu Forschungsprojekten, die von Implenia unterstützt werden, gehören beispielsweise die Forschungs- und Innovationsplattform NEST an der Empa (mehr dazu) und der Versuchsstollen Hagerbach (mehr dazu)

Soziales Engagement und Sponsoring
Als führender Bau- und Immobiliendienstleister in der Schweiz sieht sich Implenia in der Verantwortung, einen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung zu leisten. Das Unternehmen engagiert sich über die Immobilien- und Baubranche hinaus in den Bereichen Kultur, Innovation und Bildung sowie für Institutionen im sozialen Bereich. Bei allen Engagements legt Implenia Wert auf nachhaltige und partnerschaftliche Beziehungen.
Ein Beispiel für dieses Engagement ist die jährlich stattfindende Sozialprojektwoche der Lernenden von Implenia. Im Jahr 2024 erneuerte eine Gruppe von 16 Lernenden in Saas Balen im Kanton Wallis einen alten Quartierweg. Ziel des Projekts war es, den in einem schlechten Zustand befindlichen Weg wieder begehbar zu machen und somit einen direkten Mehrwert für die Gemeinde zu schaffen (mehr dazu).
Implenia achtet sowohl im Sponsoring als auch beim Gewähren von Spendenauf höchste ethische Standards. Die Wettbewerbsrichtlinie des Unternehmens legt fest, dass die Unterstützung politischer Organisationen oder einzelner Politikerinnen und Politiker ausschliesslich transparent und im gesetzlichen Rahmen erfolgen darf. Gleichermassen gilt für Zuwendungen an andere Organisationen, dass sie stets offen kommuniziert werden müssen und keine Absicht bestehen darf, deren Entscheidungen zu beeinflussen.

Community Engagement
Bauarbeiten, besonders auf grossen Arealen und bei Infrastrukturen, können zu Beeinträchtigungen wie Lärm, Staub oder Erschütterungen führen und erfordern oft verstärkte Informationen zu den Auswirkungen vor Ort. Implenia bemüht sich, negative Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung gering zu halten und den Austausch zu fördern, etwa durch Konsultationsverfahren im Planungsprozess oder regelmässige Anwohnerinformationen während der Bauphase. Zudem organisiert das Unternehmen Führungen und Besuche für Anwohnende und Schulkinder, um Einblicke zu ermöglichen. Wo möglich, schafft Implenia im Rahmen der Projekte positiven Mehrwert für die Bevölkerung.
In den letzten Jahren ist nach Abschluss eines Bauprojekts eine neue Herausforderung immer stärker in den Fokus gerückt: aus einem Areal einen lebendigen Ort zu machen, der Menschen verbindet und ihre vielfältigen Bedürfnisse erfüllt. Aus diesem Grund baut Implenia mit Wincasa seit einiger Zeit auch sein Angebot rund um das Quartiermanagement – oder Community Management – aus. Insbesondere auf Arealen mit gemischter Nutzung sorgt dieser Ansatz dafür, dass das Leben in Wohnbauten, Büros, Hotels und Geschäftsflächen harmonisch ineinandergreift.
In der Schweiz beteiligt sich Implenia am Studiengang «CAS Reconstruction Ukraine», um einen konkreten und nachhaltigen Beitrag zum Wiederaufbau in der Ukraine zu leisten. Das Weiterbildungsangebot bietet Hilfe zur Selbsthilfe und befähigt Menschen aus der Ukraine mit Bezug zur Baubranche, den Wiederaufbau ihrer Heimat aktiv und vorausschauend zu gestalten. Verantwortlich für diesen innovativen Studiengang ist die Berner Fachhochschule BFH in Zusammenarbeit mit dem Bund und der Bauwirtschaft.
Im Kanton Waadt ist Implenia zudem Partner der Invalidenversicherung und konnte über verschiedene Wiedereingliederungsprogramme neue Mitarbeitende gewinnen (mehr dazu).