Stabstellen und Pinnwände
Mikropfähle und Nägel
Mikropfähle
Mikropfähle sind Verpresspfähle mit kleinem Durchmesser mit einem Tragglied aus Betonstabstahl mit Gewinderippen BSt 500 S mit Nenndurchmessern von 28 mm, 40 mm und 50 mm oder aus Stabstahl mit Gewinderippen S 555/700 mit einem Nenndurchmesser von 63,5 mm. Diese Pfähle nach DIN EN 14199 (früher DIN 4128) sollen planmäßig nur durch axiale Belastung, also Zug und Druck, beansprucht werden. Sie eignen sich somit auch als Verankerungselement, also als Ankerpfahl. Zu ihrer Herstellung wird dieselbe Bohr- und Verpreßtechnik angewendet wie bei den Verpreßankern. Auch bei den Einstabpfählen unterscheidet man zwischen Einstabpfählen für vorübergehende Zwecke (Einsatzzeit < 2 Jahre) und solchen für Dauereinsatz. Sie unterscheiden sich im Korrosionsschutz einschließlich Zementsteinüberdeckung. Nachverpressung ist gemäß den "Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen" für BBV Verpresspfähle und BBV Einstabpfahl nur über Verpreßlanzen oder über Verpreßventile zulässig.
Bodenvernagelung
Bei der Bodenvernagelung wird aus natürlich anstehendem Boden eine künstliche Schwergewichtsmauer hergestellt. Dieses erfolgt durch Bodennägel, die in einer bewehrten Spritzbetonschale verankert sind.
Durch die Bodennägel wird die Zug- und Scherfestigkeit des Bodens soweit erhöht, daß der vernagelte Bodenkörper als monolithischer Block betrachtet und nachgewiesen werden kann. Der maximale Nagelabstand beträgt 1,5 m in horizontaler und vertikaler Richtung. Er darf nur bei räumlichem Standsicherheitsnachweis überschritten werden. Die Bohrlöcher sind mit einer Mindestneigung von 10 ° zur Horizontalen zu planen. Das Herstellen der Bohrungen erfolgt wie bei den Verpreßankern. Die Bodennägel gemäß der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung "Bodenvernagelung BBV System" bestehen aus bauaufsichtlich zugelassenem Betonrippenstahl BSt 500 S-GEWI (IV S GEWI) mit Gewinderippen folgender Durchmesser: 18 mm, 20 mm, 25 mm, 28 mm, 32 mm, 40 mm und 50 mm. Die Bodennägel werden luftseitig durch allgemein bauaufsichtlich zugelassene GEWI-Verankerungen verankert.
Wie bei den Verpreßankern unterscheidet man zwischen Kurzzeitbodennägeln (Einsatzdauer < 2 Jahre) und Dauerbodennägeln. Der Korrosionsschutz von Dauerbodennägeln ist werkseitig aufzubringen.
Haupteinsatzgebiete der Bodenvernagelung sind die temporäre oder dauerhafte Sicherung von Geländesprüngen, z.B. Baugrubenwänden und Hanganschnitten, die Sicherung bestehender Böschungen und die Stabilisierung belasteter Erdkörper bei Unterfangungarbeiten. Die Wandneigung ist dabei beliebig.
ILLUSTRATION
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