Nulltoleranz bei Alkohol und Drogen
Alkohol und Drogen
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden hat für Implenia oberste Priorität. Wir tun alles, um unsere tägliche Arbeit sicher leisten zu können und Unfälle zu vermeiden. Aus diesem Grund gilt während der Arbeitszeit Nulltoleranz bei Alkohol und Drogen.
Globale Direktive
Ein Feierabendbier in Ehren, aber Alkohol oder Drogen bei der Arbeit – insbesondere wenn man mit Maschinen und grossen Geräten arbeitet – das geht gar nicht. Für die meisten von euch ist das glücklicherweise nichts Neues, sondern ganz selbstverständlich und normal. Denn wie ihr alle wisst, erhöht der Konsum von Alkohol, Drogen und allen anderen Substanzen, die Einfluss auf die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit haben, das Unfallrisiko ganz wesentlich. Trotzdem ist es wichtig, dass zu diesem Thema eine verbindliche schriftliche Regelung besteht. Aus diesem Grund hat Implenia eine globale Direktive erlassen. Es geht darum, gefährliche Situationen bei der Arbeit und daraus resultierende Unfälle zu vermeiden.
Diese Direktive regelt den Konsum und die Folgen des Konsums von Alkohol und anderer Substanzen, welche die Fähigkeit, eine Arbeit sicher und effektiv zu erledigen beeinträchtigen könnten. Die Regeln gelten während der Arbeitszeit für Mitarbeitende von Implenia sowie für Dritte auf Implenia Baustellen, in unseren Büros oder an weiteren Standorten. Implenia und damit alle Mitarbeitenden verpflichten sich zu einer Nulltoleranz-Politik gegenüber Alkohol und berauschenden Substanzen während der Arbeitszeit. Die globale Direktive ist für alle Mitarbeitenden bindend. In Deutschland wird die Direktive aufgrund der geltenden Mitbestimmung in Form einer Betriebsvereinbarung umgesetzt.
Konsumationsverbot während der Arbeitszeit
Die globale Direktive enthält ein striktes Konsumaktionsverbot von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen während der Arbeit oder in Pausen, wenn nachher weitergearbeitet wird. Ausnahmen gibt es einzig für spezielle Anlässe (z.B. Weihnachtsfeiern) mit Erlaubnis des Vorgesetzten und unter Einhaltung der in der Direktive beschriebenen Voraussetzungen. Die Direktive hat Vorrang vor allfälligen anderen Reglementen (z.B. Hausordnung, Standortreglement, Ergänzungen zum Betriebsreglement usw.). Einzelne Länder dürfen die globale Direktive in eigenem Ermessen verschärfen, jedoch nicht lockern.
Falls ihr Medikamente einnehmen müsst, vom Arzt verschriebene oder auch rezeptfreie, dann besprecht das bitte unbedingt mit eurem Vorgesetzten. Falls ihr Probleme habt mit Alkohol, Drogen, Medikamenten oder ähnlichen Substanzen, dann meldet euch bitte ebenfalls bei eurem Vorgesetzten oder bei eurem HR Business Partner. Es gibt dafür verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten.
Seid aufmerksam und schützt euch und eure Kollegen
Ganz wichtig ist auch, dass ihr die Augen offen haltet und meldet, wenn ihr etwas sieht, dass eurer Meinung nach gegen die Direktive verstösst oder verstossen könnte. Missbrauch von berauschenden Substanzen kann uns alle gefährden und gute Kameradschaft heisst, dass man aufmerksam ist und andere schützt, auf der Baustelle, im Büro sowie an weiteren Standorten.
Nulltoleranz bei Alkohol und Drogen ist zudem auch eine der gruppenweit geltenden sechs Safety Rules. Bitte denkt daran, diese Regeln stets zu beachten und einzuhalten – zum Schutz von uns allen.