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Code_of_Conduct_for_External_Business_Partners_DE.pdf
MENSCHENRECHTE UND ARBEITSBEDINGUNGEN 2.1 Freie Wahl des Arbeitsplatzes Die Business Partner dürfen keine Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Pflichtarbeit oder unfrei- willige Arbeit einsetzen. Jede Tätigkeit muss freiwillig sein, und es steht den Arbeitnehmenden frei, ihren Arbeitsplatz mit einer angemessenen [...] UND ARBEITSBEDINGUNGEN 10 2.1 Freie Wahl des Arbeitsplatzes 10 2.2 Verbot von Kinderarbeit und Achtung der Menschenrechte 10 2.3 Arbeitsumgebung 10 2.4 Gesundheit und Sicherheit 10 2.5 Faire Behandlung 11 2.6 Löhne, Leistungen und Arbeitszeit 11 2.7 Vereinigungsfreiheit 11 3. UMWELTSCHUTZ 14 3.1 Einhaltung [...] Stunden pro Woche betragen sollte. Weiter empfiehlt Implenia, mindestens alle sieben Tage einen freien Tag zu gewähren. Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf einen regelmässigen Jahresurlaub. 2.7 Vereinigungsfreiheit Zur Lösung von Arbeitsplatz- und Vergütungskonflikten wird eine offene Kommunikation und ein[...]