Aufgrund der masslichen Vorgaben, insbesondere der Begrenzung der Gebäudetiefe auf 10,75 m, wurde die Wiederholung von zwei 6-Zimmer-Wohnungen pro Geschoss, ergänzt durch eine 5-Zimmer-Wohnung und eine 4-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss, favorisiert. Die Wohnungen gruppieren sich beidseitig um ein Treppenhaus, das an der Strassenfassade, d.h. an der Ostflanke, sichtbar ist. […]