Werklohn Parkhaus Hardau: Bundesgericht bestätigt Forderung von Implenia
Dietlikon, 3. Dezember 2015 – Im Verfahren um den ausstehenden Werklohn für den Bau des Parkhaus Hardau hatte das Züricher Obergericht im März 2015 zugunsten von Implenia entschieden und die Stadt Zürich zur Zahlung von rund CHF 250‘000 verpflichtet. Das Bundesgericht hat nun final entschieden, dass die Stadt Zürich für die bereits durch die Vorinstanzen anerkannten Bestellungsänderungen beim Parkhaus Hardau aufkommen muss. Der Fall geht indes zurück ans Zürcher Obergericht zur Klärung der formellen Frage, ob die Verrechnung der nun vom Bundesgericht bestätigten Forderungen beim Parkhaus Hardau mit den eingeklagten Forderungen der Stadt beim Letzigrund-Stadion zulässig ist.
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Philipp Bircher
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Implenia ist das führende Bau- und Baudienstleistungsunternehmen der Schweiz mit einer starken Stellung im deutschen, österreichischen und skandinavischen Infrastrukturmarkt. Entstanden 2006, blickt Implenia auf eine rund 150-jährige Bautradition zurück und fasst das Know-how aus hochqualifizierten Sparten- und Flächeneinheiten unter einem Dach zu einem gesamteuropäisch agierenden Unternehmen zusammen. Das integrierte Businessmodell und die in allen Bereichen des Bauens tätigen Spezialisten erlauben es der Gruppe, ein Bauwerk über seinen gesamten Lebenszyklus zu begleiten – wirtschaftlich, integriert und kundennah. Dabei steht eine nachhaltige Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg sowie sozialer und ökologischer Verantwortung im Fokus.
Implenia mit Hauptsitz in Dietlikon bei Zürich beschäftigt europaweit rund 8‘100 Personen und erzielte im Jahr 2014 einen Pro-forma Umsatz (inklusive ehemalige Bilfinger Construction GmbH) von rund 3,6 Milliarden Franken. Das Unternehmen ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (IMPN, CH0023868554). Weitere Informationen unter www.implenia.com.