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Letzigrund-Werklohnklage: Obergericht Zürich weist Berufung von Implenia für erbrachte Leistungen ab

Implenia analysiert Urteil

Dietlikon, 15. September 2016 – Implenia nimmt zur Kenntnis, dass das Obergericht Zürich die Berufung für ausstehende Werklohnforderungen für von der Stadt Zürich bestellte und von Implenia geleistete Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau des Letzigrund-Stadions in Höhe von rund CHF 20 Mio. abgewiesen hat. Implenia analysiert das Urteil und nimmt zum weiteren Vorgehen zu gegebener Zeit Stellung.

Medienkontakt Implenia:

Philipp Bircher

Head of Communication Group

Telefon: +41 58 474 74 77

communication@implenia.com


Implenia ist das führende Bau- und Baudienstleistungsunternehmen der Schweiz mit einer starken Stellung im deutschen, österreichischen und skandinavischen Infrastrukturmarkt. Entstanden 2006, blickt Implenia auf eine rund 150-jährige Bautradition zurück und fasst das Know-how aus hochqualifizierten Sparten- und Flächeneinheiten unter einem Dach zu einem gesamteuropäisch agierenden Unternehmen zusammen. Das integrierte Businessmodell und die in allen Bereichen des Bauens tätigen Spezialisten erlauben es der Gruppe, ein Bauwerk über seinen gesamten Lebenszyklus zu begleiten – wirtschaftlich, integriert und kundennah. Dabei steht eine nachhaltige Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg sowie sozialer und ökologischer Verantwortung im Fokus.

Implenia mit Hauptsitz in Dietlikon bei Zürich beschäftigt europaweit über 8‘000 Personen und erzielte im Jahr 2015 einen Umsatz von rund
3,3 Milliarden Franken. Das Unternehmen ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (IMPN, CH0023868554). Weitere Informationen unter
www.implenia.com.