Zwingende Massnahmen
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Deutschland
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Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor COVID-19 für Baustellen in Deutschland
Gesundheit ist unser wichtigstes Gut – das ist jetzt besonders wichtig, auch auf den Baustellen. Um sich auch dort vor COVID-19 ausreichend schützen zu können, müssen die folgenden verbindlichen Maßnahmen und Vorschriften umgesetzt und eingehalten werden. Das Dokument beschreibt die Umsetzung bei Implenia – außerdem sind weiterführende Hilfestellungen für die korrekte Umsetzung enthalten.
- Regelmäßiges, gründliches Händewaschen mit Wasser und Flüssig-Seife oder Desinfektionsmittel
- Verboten sind Händeschütteln, Begrüßungsküsse oder Umarmungen
- In die Armbeuge oder in Papiertaschentücher niesen und die Taschentücher sofort entsorgen sowie möglichst wenig ins Gesicht fassen
- Der Abstand zwischen zwei Personen soll mindestens 1,5 Meter betragen. Grundsätzlich gilt: die Arbeitsabläufe nach Möglichkeit so gestalten, dass die Beschäftigten den notwendigen Abstand einhalten können. Direkte, enge Zusammenarbeit von Beschäftigten vermeiden, wo dies nicht möglich ist: kleine Teams mit fester Besetzung bilden und die Tätigkeiten mit engem Kontakt auf das Notwendigste reduzieren.
- Gruppenansammlungen von mehr als zwei Personen sollen auch auf der Baustelle vermieden werden, sowohl drinnen wie auch im Freien. Das gilt insbesondere auch für Pausenräume.
- Um den Abstand von 1,5 Meter auch in Pausen einhalten zu können, muss in Aufenthaltsräumen durch z.B. Auslassen von Stühlen Platz geschaffen werden – wenn es möglich ist, die Pausen im Freien verbringen. Gestaffelte Pausen helfen zusätzlich.
- Das Händewaschen ist die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor Ansteckung. Zugang zu fließendem Wasser und Seife muss auf der Baustelle deshalb zu jeder Zeit gewährleistet sein. Zusätzlich bitte auch Händedesinfektion bereitstellen, die regelmäßig aufgefüllt wird.
- Regelmäßiges Händewaschen gilt für ALLE (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmerinnen und -nehmer sowie Kundinnen und Kunden) insbesondere vor der Ankunft am Arbeitsplatz, vor und nach den Pausen, vor und nach Toilettengängen sowie vor und nach Besprechungen.
- Sanitäre Anlagen, insbesondere auch mobile Toiletten, müssen täglich gründlich gereinigt werden.
- Es sollen genügend Papiertücher und Flüssig-Seife zur Verfügung stehen. An Arbeitsplätzen, wo dies nicht möglich ist, muss eine Händedesinfektion bereitstehen, die regelmäßig aufgefüllt wird.
- Mitarbeitende mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen müssen zu Hause bleiben bzw. bei diesen Krankheitsanzeichen umgehend nach Hause geschickt werden. In diesem Fall sollte Rücksprache mit einem Arzt und dem Vorgesetzten gehalten werden. Sollte der Arzt das Risiko einer Infektion bei der Arbeit als zu hoch einschätzen, kann und wird er ein ärztliches Attest ausstellen.
- Wird Arbeitswerkzeug gemeinsam von mehreren Mitarbeitenden gebraucht, muss dafür gesorgt werden, dass diese Arbeiten oder das Arbeitswerkzeug einer Person zugeteilt werden oder das Arbeitswerkzeug vor dem Weiterreichen desinfiziert wird. Bei Arbeitsmitteln, die zentral aufgestellt werden müssen, soll darauf geachtet werden, dass die Hände regelmäßig gewaschen oder desinfiziert werden. Oder es werden Handschuhe getragen.
- Mitarbeitende sollen Flaschen, Tassen, Gläser, Geschirr oder Utensilien nicht teilen; es muss dafür gesorgt werden, dass Geschirr nach dem Gebrauch mit Wasser und Seife gespült werden kann.
- Alle Schutzmaßnahmen müssen in den entsprechenden Sprachen allen Mitarbeitenden klar kommuniziert werden. Bitte die entsprechenden Plakate beachten, die im Intranet heruntergeladen werden können.
Besonders gefährdete Personen (Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen oder Krebs) sollten Rücksprache mit ihrem Arzt und ihrem Vorgesetzten halten. Sollte der Arzt das Risiko einer Infektion bei der Arbeit als zu hoch einschätzen, kann und wird er ein ärztliches Attest ausstellen. Es handelt sich dann um eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeit, während der das Gehalt/ der Lohn bis zu sechs Wochen regulär weiterbezahlt wird (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Im Einzelfall ist auch eine temporäre, bezahlte Freistellung denkbar, die in Abstimmung mit dem Vorgesetzten und dem Personalbereich erfolgen kann.
Empfehlungen für den Personentransport zu, von und auf Baustellen
Die nachfolgenden Empfehlungen sollen helfen, dass die geltenden Vorgaben betreffend Abstand zu anderen Personen auch bei den notwendigen Transporten von Personen eingehalten werden können. Es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte je nach Situation entsprechend zu entscheiden.
Grundsätze:
- Hygienemaßnahmen konsequent einhalten
- Mitarbeitende mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen dürfen keinesfalls mitfahren. Die Anzahl mitfahrender Personen muss eingeschränkt werden.
- Möglichst keine Personaltransporte mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Bitte dafür sorgen, dass die Baustelle genügend Parkplätze aufweist. Diese müssen in Laufdistanz (max. 1 km) sein.
- Der Abstand zwischen zwei Personen im Fahrzeug muss mindestens 1,5 Meter betragen.
Variante 1: Verwendung Privatfahrzeuge, direkt zur Baustelle fahren bzw. Pritsche für Baustelleneinsatz
- Maximal 1 Person pro Fahrzeug
- Fahrtkosten (Lohnnebenkosten) und Parkgebühren vor Ort werden durch den Arbeitgeber übernommen, falls das Parken auf der Baustelle nicht möglich ist
- Gegebenenfalls Absprache mit lokalen Behörden bzgl. Nutzung von Parkzonen / Visitenkarte hinter Frontscheibe
Variante 2: Einschränkung der Personenzahl pro Transportfahrzeug bei An-/Abfahrt, Shuttlebetrieb
- In normalen Personentransportfahrzeugen (7-8 Plätze) maximal 2 Personen soweit wie möglich auseinander sitzend
- Lüftung einschalten / Fenster nicht öffnen (lüftet zwar, gibt aber erst recht Verwirbelungen)
- Wo immer möglich mehrere Fahrzeuge einsetzen, gegebenenfalls weitere Fahrzeuge für Transport bereitstellen
- Fahrzeuge regelmäßig reinigen / desinfizieren (Türgriffe, Lenkrad etc.)
- Gegebenenfalls Fahrzeuge anmieten um erhöhten Bedarf abzudecken
- Shuttlebetrieb mit einem Fahrer ist möglich (mehrmalige Fahrten planen)
Wichtiger Hinweis die Arbeitszeiten betreffend:
Wo möglich kann Schichtarbeit eingeführt werden, um die Transportlogistik zu staffeln.
Folgend der Handlungshilfe für das Baugewerbe der BG Bau ist zur Vermeidung von Coronavirus-Infektionen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. von speziellen Atemschutzmasken derzeit nur bei direktem Kontakt mit Erkrankten oder infektionsverdächtigen Personen sinnvoll und empfohlen.
Österreich
Österreich
Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor COVID-19 für Baustellen in Österreich
Gesundheit ist unser wichtigstes Gut – das ist jetzt besonders wichtig, auch auf den Baustellen. Um sich auch dort vor COVID-19 ausreichend schützen zu können, müssen die folgenden verbindlichen Maßnahmen und Vorschriften umgesetzt und eingehalten werden. Das Dokument basiert auf den gesetzlichen und verordneten Maßnahmen (COVID-19 Maßnahmengesetz) und beschreibt die Umsetzung bei Implenia – außerdem sind weiterführende Hilfestellungen für die korrekte Umsetzung enthalten.
- Das Händewaschen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Ansteckung. Das regelmäßige, gründliche Händewaschen mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel gilt für ALLE (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmerinnen und -nehmer sowie Kundinnen und Kunden) insbesondere vor der Ankunft am Arbeitsplatz, vor und nach den Pausen, vor und nach Toilettengängen, vor und nach der Nutzung von Geräten und Werkzeugen sowie vor und nach Sitzungen.
- Zugang zu fließendem Wasser und Seife muss auf der Baustelle deshalb zu jeder Zeit gewährleistet sein. Zusätzlich bitte auch Händedesinfektion bereitstellen, die regelmäßig aufgefüllt wird.
- Vermeiden von Händeschütteln, Begrüßungsküssen oder Umarmungen und mit den Händen ins Gesicht greifen.
- In die Armbeuge oder in Papiertaschentücher niesen und die Taschentücher sofort entsorgen sowie möglichst wenig ins Gesicht fassen
- Der Abstand zwischen zwei Personen am Arbeitsplatz muss mindestens 1 Meter betragen. Das gilt auch, wenn Arbeiten zu zweit ausgeführt werden müssen. Ist dies nicht möglich, müssen Arbeitsabläufe entsprechend angepasst werden. Konkret bedeutet das
- Bei Arbeiten im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen mit Luftbewegung (Rohbau) muss zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz oder ein Vollvisier (Schutzschild, von der Stirn bis unter das Kinn) getragen werden.
- Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen muss zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen oder wenn verfügbar Atemschutzmasken der Klasse FFP 1 als Atemschutz verwendet werden.
- Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen mit beengten Verhältnissen (wie Arbeiten in oder an Behältern, Silos, Schächten, Kanälen oder Rohrleitungen, sind nur mit Atemschutzmasken, die zumindest der Klasse FFP 2 entsprechen, oder mit motorunterstütztem Atemschutz (z.B. Turbohut oder Turbomaske) durchzuführen. Zu überprüfen ist vorrangig, ob diese Arbeiten derzeit unbedingt durchgeführt werden müssen.
Arbeitsbereiche von verschiedenen Gewerken sind durch die Anordnung im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) bzw. § 8 Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) zu trennen, wenn kein SiGe-Plan vorhanden.
- Gruppenansammlungen von mehr als drei Personen sind verboten und müssen auch auf der Baustelle vermieden werden, sowohl drinnen wie auch draußen. Das gilt auch für Pausenräume.
- Um den Abstand von 1 Meter auch in Pausen einhalten zu können muss in Aufenthaltsräumen durch Auslassen von Stühlen Platz geschaffen werden – wenn es möglich ist die Pausen draußen verbringen. Gestaffelte Pausen helfen zusätzlich. Auf eine zeitliche Staffelung oder örtliche Entflechtung soll auch beim Umkleiden geachtet werden, z.B. durch einen gestaffelten Arbeitsbeginn / Arbeitsende.
- Sanitäre und soziale Einrichtungen auf der Baustelle (mobile Toiletten, Waschgelegenheiten, Aufenthaltscontainer - vor allem Tischplatten und Stühle, Armaturen und Türgriffe) müssen täglich mehrmals und gründlich gereinigt werden, z.B. nach jeder Pause bzw. bei gestaffelten Pausen auch dazwischen.
Mitarbeiter mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen müssen zu Hause bleiben bzw. bei diesen Krankheitsanzeichen umgehend nach Hause geschickt werden. Alle Schutzmaßnahmen müssen in den entsprechenden Sprachen allen Mitarbeitern klar kommuniziert werden. Bitte beachtet die entsprechenden Plakate, die auf dem Intranet in mehreren Sprachen heruntergeladen werden können.
Besteht für den Arbeitgeber der Verdacht, dass ein Arbeitnehmer am Corona-Virus erkrankt ist, hat er die gesetzliche Verpflichtung, die Gesundheitsbehörden, also die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat bzw. den Amtsarzt, unter der Telefonnummer 1450 zu informieren.
Der Verdacht des Arbeitgebers kann in akuten Symptomen des Arbeitnehmers begründet sein, aber auch darin, dass der Arbeitnehmer sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem gefährdeten bzw. gesperrten Gebiet aufgehalten hat bzw. Kontakt mit einem bestätigten Ansteckungsfall gehabt hat.
Bis zum Eintreffen des Amtsarztes oder weiterer Anweisungen durch die Gesundheitsbehörden sollte der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer in einem eigenen Raum unterbringen. Zudem sollte kein anderer Arbeitnehmer das Gebäude verlassen, damit abgeklärt werden kann, wer von den anderen Arbeitnehmern mit dem betroffenen Arbeitnehmer in welchem Ausmaß Kontakt hatte
- Werden Arbeitswerkzeuge, Fahrzeuge oder Baumaschinen gemeinsam von mehreren Mitarbeitern gebraucht, muss dafür gesorgt werden, dass diese Arbeiten oder das Arbeitswerkzeug einer Person zugeteilt werden oder das Arbeitswerkzeug vor dem Weiterreichen desinfiziert wird. Dies betrifft insbesondere: Haltegriffe, Schaltknauf, Lenkrad, Handbremse, Türgriffe und Armaturen sowie andere Flächen und Bereiche, die angefasst wurden. Bei Arbeitsmitteln, die zentral aufgestellt werden müssen, soll darauf geachtet werden, dass die Hände regelmäßig gewaschen oder desinfiziert werden. Oder es werden Handschuhe getragen.
- Mitarbeiter sollen Flaschen, Tassen, Gläser, Geschirr oder Utensilien nicht teilen; es muss dafür gesorgt werden, dass Geschirr nach dem Gebrauch mit Wasser und Seife gespült werden kann.
Besonders gefährdete Personen (Personen über 65 Jahre und/oder mit Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien die das Immunsystem schwächen, Krebs) sollen zu Hause bleiben. Ein Attest vom Arzt muss gebracht werden.
Empfehlungen für den Personentransport zu, von und auf Baustellen
Die nachfolgenden Empfehlungen sollen helfen, dass die geltenden Vorgaben betreffend Abstand zu anderen Personen auch bei den notwendigen Transporten von Personen eingehalten werden können. Es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte je nach Situation entsprechend zu entscheiden.
Grundsätze:
- Hygienemaßnahmen konsequent einhalten
- Mitarbeiter mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen dürfen keinesfalls mitfahren. Die Anzahl mitfahrender Personen muss eingeschränkt werden
- Möglichst keine Personaltransporte mit öffentlichen Verkehrsmitteln machen
- Der Abstand zwischen zwei Personen muss mindestens 1 Meter betragen.
Variante 1: Verwendung Privatfahrzeuge, direkt zur Baustelle fahren
- Maximal 2 Personen pro Personenwagen (Fahrgemeinschaften), Verteilung im Fahrzeug
- Lüftung einschalten, speziell bei Fahrzeugen mit mehreren Klimazonen / Fenster nicht öffnen (lüftet zwar, gibt aber erst recht Verwirbelungen)
- Übernahme der Parkkosten vor Ort, falls parken auf Baustelle nicht möglich
- Allenfalls Absprache mit lokalen Behörden für einen Platz zum Parken / Benutzung Parkzonen / Visitenkarten hinter Frontscheibe
Variante 2: Einschränkung der Anzahl Personen pro Personentransport-Fahrzeug
- In normalen Personentransportfahrzeugen (7-8 Plätze) maximal 3 Personen auf das ganze Fahrzeug verteilt (Fahrer, Mitte, hinten / auch diagonal verteilt)
- Lüftung einschalten / Fenster nicht öffnen (lüftet zwar, gibt aber erst recht Verwirbelungen)
- Wo immer möglich mehrere Fahrzeuge einsetzen, allenfalls weitere Fahrzeuge für Transport freimachen
- Fahrzeuge regelmäßig reinigen/desinfizieren (Türgriffe, Lenkrad etc.)
- Allenfalls Fahrzeuge anmieten um erhöhten Bedarf abzudecken
Variante 3: Shuttle-Betrieb
- In normalen Personentransportfahrzeugen (7-8 Plätze) maximal 3 Personen auf das ganze Fahrzeug verteilt
- Shuttlebetrieb mit einem Fahrer (mehrmalige Fahrten am Morgen und am Abend)
- Lüftung einschalten / Fenster nicht öffnen (lüftet zwar, gibt aber erst recht Verwirbelungen)
- Wo immer möglich mehrere Fahrzeuge einsetzen, allenfalls weitere Fahrzeuge für Transporte freimachen
- Fahrzeuge regelmäßig reinigen/desinfizieren (Türgriffe, Lenkrad etc)
- Allenfalls Fahrzeuge zu mieten um erhöhten Bedarf abzudecken
Wichtiger Hinweis betreffend Arbeitszeiten:
Wo möglich kann Schichtarbeit eingeführt werden, um die Transportlogistik zu staffeln.