
KULTUR DER FAIRNESS UND DER NACHHALTIGKEIT
E-Rechnungspflicht
Information zur zukünftigen elektronischen Rechnungsstellung ab 01.01.2027. Wir möchten Sie über eine Anpassung unserer Anforderungen an die Rechnungsstellung informieren. Ab dem 1. Januar 2027 setzen wir für Rechnungen über Leistungen an unsere deutschen Gesellschaften grundsätzlich voraus, dass diese als strukturierte elektronische Rechnungen übermittelt werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme gilt. Hierzu zählen insbesondere steuerfreie Leistungen nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise.
Die gesetzliche Übergangsregelung für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresgesamtumsatz von bis zu 800.000,00 Euro wird von Implenia für Rechnungsstellungen ab dem 1. Januar 2027 nicht als Ausnahme von den vertraglichen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung anerkannt.
Die Rechnungsübermittlung hat künftig im Format XRechnung oder ZUGFeRD in einem EN-16931-konformen Profil zu erfolgen. Erforderliche rechnungsbegründende Unterlagen sind Bestandteil der E-Rechnung und gemäß den jeweiligen Formatvorgaben direkt in die E-Rechnungsdatei einzubetten. Eine separate Übermittlung der Anlagen neben der XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung, beispielsweise als zusätzliche E-Mail-Anhänge, ist nicht zulässig.
Neben den umsatzsteuerrechtlich vorgeschriebenen Pflichtangaben ist die Übermittlung weiterer Informationen erforderlich, die wir für unsere internen Prüfungs-, Zuordnungs- und Verarbeitungsprozesse benötigen. Diese Angaben sind über ausgewählte Business Terms (BT-Felder) innerhalb des strukturierten Datensatzes bereitzustellen. Eine vollständige und korrekte Übermittlung dieser Daten ist Voraussetzung für eine reibungslose Rechnungsverarbeitung und hilft, Bearbeitungs- und Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.
Die jeweils geltenden Anforderungen an die zu übermittelnden Datenfelder werden in einem separaten Anforderungsdokument beschrieben, dieses finden Sie für die jeweiligen Gesellschaften auf dieser Seite weiter unten im Downloadbereich.
Mit der Einführung der E-Rechnung gewinnt die fachliche Abstimmung vor der Rechnungsstellung deutlich an Bedeutung. Wir empfehlen daher, den Leistungsumfang, die Abrechnungsgrundlagen sowie offene Fragestellungen frühzeitig mit Ihrem Ansprechpartner bei Implenia abzustimmen. Eine gemeinsame Klärung im Vorfeld reduziert den Bedarf an nachträglichen Rechnungskorrekturen und unterstützt eine zügige Rechnungsprüfung sowie eine fristgerechte Zahlung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.