Sicher auf Implenia Baustellen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eure Gesundheit ist Implenia wichtig. Damit wir euch auf den Baustellen vor COVID-19 ausreichend schützen können, müssen wir alle gemeinsam Massnahmen umsetzen und einhalten.
Diese Seite gibt euch Antwort auf die wichtigsten Fragen zum sicheren Betrieb unserer Baustellen im Zusammenhang mit COVID-19.
News – Deutschland
Information Nr. 16
Information Nr. 16
Raunheim, 04. Februar 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor ziemlich genau zwei Jahren ist der Corona-Virus erstmalig in Deutschland nachgewiesen worden. Eine lange, entbehrungsreiche und kräftezehrende Zeit liegt hinter uns. Auch wenn hier und da die vage Hoffnung aufkeimt, dass sich aus der derzeitigen Situation heraus der Virus vielleicht so abschwächt, dass er seinen Schrecken ein für alle Mal verliert, bewegen wir uns derzeit auf den Höhepunkt der vierten Welle zu.
Die Omikron-Variante sorgt für immer neue Rekorde bei den Infektionszahlen. Immer mehr Menschen im direkten Umfeld erkranken und anders als erhofft schützen Impfungen nicht, wie von den Fachleuten erwartet, vollständig vor Ansteckung, verhindern aber in aller Regel schwere Verläufe.
Es gilt weiterhin 3G am Arbeitsplatz und gerade weil die Zahl der Infizierten so hoch ist wie nie sollten wir in den kommenden Wochen weiterhin alles daran setzen, uns und andere im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu schützen.
Was ist wichtig gerade jetzt und in dieser Zeit, in der wir uns hauptsächlich in geschlossenen Räumen aufhalten?
- AH+L !!! Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig Lüften
- Bei Symptomen unbedingt testen – einmal, zweimal, mehrmals – und zu Hause bleiben solange bis eine SARS-CoV2 Infektion ausgeschlossen werden kann
- Bei positivem Selbsttest mit weiteren Selbsttests und so schnell wie möglich auch mit einem PCR Test eine mögliche Infektion abklären
- Bei bestätigtem PCR positiv Ergebnis mögliche Kontaktpersonen informieren, damit diese sich auch testen
- Mobiles Arbeiten, feste Teams, Schichtbetrieb und ähnliche Mittel zur Kontaktreduzierung und Entzerrung in Räumlichkeiten mit Mehrfachbelegung setzen wir weiterhin zielgerichtet ein
Mitte Januar wurden per Änderungsverordnung der Bundesregierung die Vorgaben für Impf- und Genesenennachweise an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und die Regeln für die Quarantäne flexibilisiert. So werden Kontaktpersonen von Infizierten, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung haben, von der Quarantäne ausgenommen. Außerdem enden Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen bzw. mit negativem Testnachweis nach sieben Tagen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind.
Wir haben den Handlungsleitfaden zum Vorgehen bei Verdachtsfällen an diese geänderten Isolations- und Quarantäneregelungen angepasst. Unsere Merkblätter für Büro und Baustelle sind weiterhin aktuell und bieten in unseren Augen auch in der aktuellen Situation einen geeigneten Orientierungsrahmen. Wir verweisen hier auch nochmals auf unsere CEC Information vom 24.11.2021.
Glücklicherweise gibt es in diesen Tagen auch eine Reihe guter Nachrichten: gut gefüllte Auftragsbücher, zahlreiche attraktive Auftragsgewinne in allen Einheiten, ein stetig steigender Aktienkurs und ein solides letztes Geschäftsjahr sind gute Gründe optimistisch nach vorne zu schauen. Wir sind gut unterwegs. Und wer weiß, vielleicht ist auch das Ende der Pandemie schon näher, als wir es derzeit vermuten.
Bleibt gesund und zuversichtlich
Beste Grüße
Matthias Jacob
Country President Deutschland
Information Nr. 15
Information Nr. 15
Raunheim, 24. November 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hatten es alle anders erhofft und sicher nicht in dieser Dynamik erwartet. Die 4. Welle der Corona-Pandemie rollt. Die Inzidenzen erreichen täglich neue Rekordwerte, die Intensivbetten werden knapp und leider ist die Impfquote immer noch deutlich zu niedrig. Die Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Virus zu infizieren ist aktuell so hoch wie nie. Die Bundesländer verschärfen ihre Maßnahmen und Regelungen von 2G für Veranstaltungen, Gastronomie und Hotelbetriebe bis hin zu Ausgangssperren und Lockdowns für Ungeimpfte.
Mit dieser Information möchten wir Euch zu den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz informieren, das am 18.11.2021 im Bundestag beschlossen wurde und zum heutigen Datum in Kraft tritt. Dieses gilt bundesweit vorerst bis zum 19.03.2022.
Neu: 3G am Arbeitsplatz
Zutritt zu einer Arbeitsstätte (Büros oder Baustellen) haben ab dem 24. November nur Mitarbeitende, die geimpft, genesen oder getestet sind. Wer nicht geimpft oder genesen ist aber in der Arbeitsstätte arbeiten will oder muss, ist verpflichtet, ein negatives Schnelltestergebnis (höchstens 24 Stunden alt) oder ein PCR-Testergebnis (höchstens 48 Stunden alt) vorzulegen.
Das Betreten der Arbeitsstätte ist erlaubt, um unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme einen Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen oder ein Test- oder Impfangebot des Unternehmens wahrzunehmen.
Arbeitgeber wiederum sind verpflichtet, die 3G-Nachweise zu kontrollieren und zu dokumentieren. Sie müssen zudem weiterhin wöchentlich zwei Selbst-Tests zur Verfügung stellen. Die Arbeitnehmer müssen sich aber grundsätzlich eigenverantwortlich um den 3G-Nachweis kümmern und diesen für Kontrollen durch zuständige Behörden verfügbar halten.
Im Rahmen der Dokumentation werden folgende Daten erfasst (ggf. auch digital):
Name, Vorname von Aufsichtsführenden und Probanden Datum und Uhrzeit der Testung Geimpften- oder Genesenen-Status mit Wiedervorlagedatum
Eine zentrale Zusammenführung der erhobenen Daten erfolgt nicht. Die Hinweise zur Erhebung, Speicherung bzw. zeitnahen Löschung der Daten sind zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte (Dritte oder Kollegen) ausgeschlossen ist.
Ablauf der täglichen Kontrolle und Dokumentation
Der Arbeitgeber (disziplinarischer Vorgesetzter oder eine von ihm beauftragte, unterwiesene Person) kontrolliert und dokumentiert täglich die Einhaltung der 3G Regelung, bevor der
Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt.
Nachweis der Impfung: (einmalige) Prüfung Impfzertifikat → Erfassung des Impfdatums
Nachweis des Genesenen-Status: (einmalige) Prüfung der ärztlichen Bescheinigung → Erfassung des Auslaufdatums
Aktueller Negativ-Testnachweis: Prüfung Test-Zertifikat (PCR Test höchstens 48 Std. alt oder Bürgertest höchstens 24 Std. alt) → tagesaktuelle Erfassung (Hinweis: aktuell dauert es teilweise sehr lange, bis die Testergebnisse offizieller Teststellen vorliegen)
Ist der Arbeitnehmer nicht geimpft oder genesen und legt keinen aktuelles Test-Zertifikat vor: Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht vor der Arbeitsaufnahme → tagesaktuelle Erfassung
Wer keinen Nachweis erbringen kann/ will muss das Büro/ die Baustelle umgehend verlassen und muss mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen
Wir empfehlen grundsätzlich auch Gäste in Ausübung unseres Hausrechts, auf die Einhaltung der 3G Regel zu verpflichten, um den Gesundheitsschutz unserer Mitarbeitenden bestmöglich zu gewährleisten. Von Seiten des Gesetzgebers besteht dazu aber keine Verpflichtung.
Ein entsprechendes Plakat «Ab hier gilt 3G» für die Eingangsbereiche steht im Intranet zum Download bereit.
Weitergehende Handlungsempfehlung für die Baustellen:
Wir empfehlen grundsätzlich 3G am Arbeitsplatz für alle auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte verpflichtend umzusetzen, wobei wir per Gesetz nur zur täglichen Kontrolle unserer eigenen Arbeitnehmer inklusive Dokumentation wie oben beschrieben verpflichtet sind. Unsere Lieferanten und Nachunternehmer müssen sich wiederum um die Kontrolle und Dokumentation der 3G Regel bei ihren Arbeitnehmern kümmern.
Wir empfehlen Lieferanten, Nachunternehmer aufzufordern, uns schriftlich zu bestätigen, dass sie ihre Arbeitnehmer, die auf einer Implenia-Baustelle eingesetzt werden, täglich vor Arbeitsantritt auf die Einhaltung von 3G kontrollieren, dies entsprechend dokumentieren und diese anzuweisen, ihre Nachweise für etwaige Kontrollen mit sich zu führen. Ein entsprechendes Musterschreiben wird voraussichtlich morgen im Intranet bereitgestellt.
Hinweis: 3G gilt auch beim Transport mehrerer Arbeitnehmer. Die 3G-Nachweise sind vor dem Zustieg in das Transportfahrzeug zu erbringen.
In einzelnen Bundesländern kann es aufgrund von 2G-Verordnungen zu Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Mitarbeitenden kommen. Ein entsprechender Handlungsleitfaden wird gerade erstellt und so bald wie möglich im Intranet bereitgestellt.
Baurechtliche Aspekte sind derzeit auch noch in Klärung, die Kolleginnen und Kollegen von Legal werden euch hierzu auf dem Laufenden halten.
Erhebung und Speicherung der Daten
Name, Vorname von Aufsichtsführenden und Probanden sowie Datum und Uhrzeit der Probenahme/Kontrolle sind zum Beispiel in einer Tabelle – ggf. auch digital – zu dokumentieren. Hierzu reicht es aus, am jeweiligen Kontrolltag den Vor- und Zunamen der Beschäftigten auf einer Liste "abzuhaken", wenn der jeweilige Nachweis durch den Beschäftigten erbracht worden ist. Eine Unterschrift des Beschäftigten ist nicht erforderlich.
Bei geimpften und genesenen Personen muss das Vorhandensein eines gültigen Nachweises initial erfasst und dokumentiert und mit einem Wiedervorlagedatum versehen werden. Dies entspricht dem Enddatum des Genesenen-Status (180 Tage nach positivem Testergebnis) oder des Impfnachweises (aktuell 12 Monate nach der vollständigen Impfung). Es soll nicht dokumentiert werden, um welchen Nachweis es sich dabei individuell gehandelt hat. Eine entsprechende Vorlage für die Dokumentation findet ihr im Intranet.
Alle Daten sind nach dem Infektionsschutzgesetz spätestens 6 Monate nach ihrer Erhebung zu löschen:
Weitere Hinweise und Regelungen
In der derzeitigen Situation ist es angezeigt, bereits bekannte Maßnahmen zur Kontaktreduzierung wie feste Teams, Wechselmodus und reduzierte Bürobesetzung zu ergreifen und mobiles Arbeiten zu ermöglichen und zu nutzen sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen. Die Betriebsvereinbarung zum Mobilen Arbeiten gilt noch bis zum 31.12.2021. Die Gespräche im Hinblick auf eine Verlängerung laufen.
Dienstreisen sind auf ein Minimum zu reduzieren und auf nicht notwendige Reisen ist zu verzichten.
Veranstaltungen und Meetings (auch innerbetrieblich) sollen virtuell durchgeführt werden. Wir empfehlen bei nicht vermeidbaren, betrieblich notwendigen physischen Zusammentreffen die Testung aller Teilnehmer unabhängig vom Impf- bzw. Genesenen-Status zur Reduzierung des Risikos einer Ansteckung mit dem Virus.
Das Merkblatt «Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor COVID-19 in Deutschland» ist aktualisiert und im Intranet abrufbar.
Bitte nutzt die Impf- bzw. Boosterangebote, die auch in den kommenden Wochen wieder über unsere Betriebsärzte an mehreren Implenia-Standorten organisiert werden. Wir müssen die Impfquote in Deutschland noch einmal deutlich steigern, um irgendwann wieder zur Normalität zurückzufinden.
Wir hoffen, mit dieser Information die allermeisten Fragen beantwortet und den notwendigen Handlungsrahmen soweit geklärt zu haben, dass ihr euch nun an euren Standorten, in euren Teams, mit euren Kolleginnen und Kollegen, Geschäftspartner etc. organisieren könnt. Natürlich behalten wir die aktuellen Entwicklungen im Auge und informieren euch zeitnah, wenn sich etwas tut.
Wir in der Bau- und Immobilienwirtschaft sind für pragmatische Problemlösungen bekannt und gemeinsam können wir, das haben die vergangenen Monate gezeigt, sowieso Berge versetzen.
Ganz sicher wird sich daher auch 3G am Arbeitsplatz ganz schnell einspielen, wir wissen, dass wir da auf jeden Einzelnen von euch zählen können.
Wir danken euch für euren unermüdlichen Einsatz, eure Geduld und eure Energie. Bleibt gesund.
Matthias Jacob
für das CEC Deutschland
Bernhard Imhof
für den Betriebsrat Implenia Deutschland
Information Nr. 14
Information Nr. 14
Raunheim, 12. November 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Herbst hat begonnen. Das kann man u.a. an den bundesweit stark steigenden Infektionszahlen ablesen. Die Politik diskutiert einerseits über das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und will dazu in Kürze im Bundestag einen Beschluss fassen, andererseits wird wieder nach neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen gerufen. Bayern hat Anfang der Woche aufgrund der hohen Inzidenzen sogar 3G am Arbeitsplatz eingeführt.
Unabhängig davon, was der Bundestag beschließt: Die Pandemie ist nicht vorbei und wir werden uns auf einen weiteren Corona-Winter einstellen müssen. In den vergangenen Monaten hattet ihr an verschiedenen Standorten die Möglichkeit, euch durch unsere Betriebsärzte impfen zu lassen. Wir freuen uns, dass dieses Angebot so gut angenommen wurde. So konnten im Zeitraum Juni 2021 bis August 2021 insgesamt 758 Impfdosen (1. und 2. Impfungen) verabreicht werden. Trotzdem möchten wir diejenigen, die aktuell weder geimpft noch genesen sind noch einmal dazu ermutigen, sich impfen zu lassen. Nur durch eine möglichst hohe Impfquote können wir die Verbreitung des Virus stoppen. Bitte nutzt die Booster-Impfung, wenn ihr die Möglichkeit dazu habt.
Wichtig ist aber auch, die AH+L-Regeln weiterhin konsequent einzuhalten – auch wenn ihr geimpft oder genesen seid: Abstandhalten, Händewaschen, Maskentragen, Lüften. Dort, wo ein Abstand von mindestens 1,5m nicht eingehalten werden kann, besteht weiterhin Maskenpflicht. Beachtet bitte, dass medizinische Masken (OP-Maske) oder FFP2-Masken vorgeschrieben sind. Wer sich im Gebäude bewegt, sollte immer eine Maske bei sich haben und diese aufsetzen, sobald Situationen entstehen, in denen es eng wird, wie z.B. beim Aufeinandertreffen in Aufzügen, Fluren oder Teeküchen. Selbstverständlich steht es jedem frei, in den Büros von Implenia jederzeit eine Maske zu tragen, falls er oder sie sich so besser geschützt fühlt.
Wir empfehlen euch, weiterhin zwei Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 pro Woche zu machen. Implenia stellt den Mitarbeitenden Selbsttests am Arbeitsplatz bei Bedarf bereit/zur Verfügung. Dort, wo es eine Pflicht zum Testen am Arbeitsplatz gibt, wie aktuell in Bayern, werden wir unserer Kontrollpflicht nachkommen und entsprechende Nachweise einfordern.
Unser Merkblatt Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor COVID-19 enthält alle aktuell geltenden Regelungen gemäß Arbeitsschutzverordnung. Darüber hinaus definieren aber die einzelnen Bundesländer den Regelungsrahmen z.B. für Meetings und Veranstaltungen, die in externen Räumlichkeiten stattfinden. Bitte beachtet bei geplanten Veranstaltungen diese regionalen Regelungen und haltet Euch über die Veränderungen und Aktualisierungen über die Medien informiert.
Denkt bitte daran, dass all diese Regeln und Empfehlungen dazu dienen, eure Mitmenschen zu schützen. Es ist nicht sofort erkennbar wer zu einer Risikogruppe gehört und eines besonderen Schutzes bedarf.
Zum Schluss noch ein Hinweis zu einer Neuregelung, die seit dem 1. November 2021 gilt:
Bisher war es für Beschäftigte im Falle einer Quarantäne möglich, eine Entschädigung für den Arbeits- und damit Lohnausfall geltend zu machen. Die Unternehmen konnten das ausgezahlte Geld dann wiederum vom Staat zurückverlangen. Seit 1. November haben Ungeimpfte keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung für den Fall, dass sie in Quarantäne geschickt werden.
Für Beschäftigte, die auch von zu Hause ihrer Arbeit nachgehen können, gilt der Arbeits- und Lohnausfall nicht. Ebenfalls ausgenommen sind die Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Corona-Impfstoff verabreicht bekommen können. Hier muss der Nachweis durch ein ärztliches Attest erbracht werden.
Im Zusammenhang mit der Prüfung von Entschädigungsleistungen steht dem Arbeitgeber nach der behördlichen Praxis ein Fragerecht hinsichtlich des Impfschutzes der Mitarbeitenden zu. Bei dieser Änderung geht es jedoch nur um die Lohn-Entschädigung für Kontaktpersonen von Infizierten bzw. für Reiserückkehrer in Quarantäne - nicht um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Weiterhin gilt: Personen, die sich mit Corona anstecken, sind krank und haben weiter Anspruch auf Zahlung – ganz gleich, ob mit oder ohne Impfung.
Wir danken euch für eure Unterstützung. Wir werden die Situation weiterhin aufmerksam beobachten und euch bei Änderungen kurzfristig informieren. Wir sind zuversichtlich, dass wir durch das Einhalten der Schutzmaßnahmen und gegenseitige Rücksichtnahme unseren Arbeitsalltag vor Ort an unseren Standorten auch in den kommenden Wintermonaten positiv gestalten und aufrechterhalten können.
Dr. Matthias Jacob
Country Präsident Deutschland
Omid Haiati
Head Project Excellence & Services Germany
Information Nr. 13
Information Nr. 13
Raunheim, 01. Juli 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen
die Infektionszahlen sind in den letzten Wochen weiter gesunken, die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt im einstelligen Bereich, aktuell bei 5,2 (Stand 30.06.). Gleichzeitig sind über 44 Mio. Menschen in Deutschland mindestens einmal geimpft (54%), 34% der Bevölkerung haben bereits die zweite Impfdosis erhalten. Das macht Lockerungen möglich, doch vorbei ist die Pandemie noch nicht. Noch immer gelten deutschlandweit Schutzregeln zur Pandemiebekämpfung. Dagegen läuft die Bundesnotbremse zum 30. Juni 2021 aus. Eine neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung greift ab 01. Juli 2021.
Die wichtigsten Änderungen
Unternehmen müssen ihren Beschäftigten nicht mehr zwingend Homeoffice anbieten.
Arbeitnehmer müssen entsprechende Angebote des Arbeitgebers nicht mehr annehmen.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Die verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmeter pro Person in mehrfach belegten Räumen entfällt aber.
Damit ist es nun grundsätzlich wieder erlaubt, in den Büros zu arbeiten. Es liegt in der Verantwortung der Vorgesetzten, in ihrem Team zu organisieren, wie und wann in den Büros gearbeitet werden soll. Wir freuen uns auf jeden Fall darauf, uns in den nächsten Wochen wieder vermehrt in den Büros unserer Standorte persönlich mit euch austauschen zu können.
Neues einheitliches Merkblatt für Büro und Baustellen
Wie wir die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bei Implenia in Deutschland umsetzen, ist im Merkblatt Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor COVID-19 in Deutschland beschrieben. Außerdem sind weiterführende Hilfestellungen für die korrekte Umsetzung an unseren Standorten und auf unseren Baustellen enthalten. Die Vorversionen der Merkblätter Büro und Baustelle werden durch dieses neue Merkblatt ersetzt und sollten daher auch an den schwarzen Brettern ausgetauscht werden. Ebenso steht ein aktualisiertes Plakat zur Verfügung.
Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten
Die Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten wurde bis zum 31.12.2021 verlängert und bietet damit weiterhin den Regelungsrahmen für die flexible Bestimmung des Arbeitsortes.
Tests
Wir empfehlen euch, weiterhin zwei Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 pro Woche zu machen. Diese könnt ihr bei den öffentlichen Teststellen oder durch Selbsttests vornehmen. Implenia stellt den Mitarbeitenden Selbsttests am Arbeitsplatz bei Bedarf bereit / zur Verfügung.
Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
Mund-Nasen-Bedeckungen sollten in Situationen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, wie z.B. in Fahrzeugen oder in Teeküchen, vom Mitarbeitenden getragen werden.
Weitere Maßnahmen
Für weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung, private Feiern, Veranstaltungen (auch im beruflichen Kontext) und Schulen sind die jeweiligen Landesregierungen verantwortlich. Für andere Maßnahmen, die z.B. das Reisen ins Ausland betreffen, liegt die Verantwortung beim Bund.
Informiert euch daher bei der Planung von Meetings und Veranstaltungen und bei Reisen im In- und Ausland über die jeweils geltenden Bestimmungen, die für die Durchführung maßgebend sind und geht hier verantwortungsbewusst vor.
Hier findet ihr die Coronavirus-Seiten der Bundesländer, weiterführende Informationen und Links zum Thema Reisen findet ihr im Intranet.
Wir freuen uns darauf, euch wieder vermehrt in den Büros und für Meetings zu sehen. Bitte haltet euch aber weiterhin an die Schutzmaßnahmen und lasst euch testen, falls ihr noch nicht vollständig geimpft seid. Auf diese Weise können wir wieder mehr Kontakt haben und die Pandemie gleichzeitig weiter eindämmen. Danke für eure Unterstützung und bleibt gesund!
Dr. Matthias Jacob
Country Präsident Deutschland
Omid Haiati
Country Head PES Deutschland
Information Nr. 12
Information Nr. 12
14. April 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Bundesregierung plant die dritte Coronawelle mit bundesweit einheitlichen Vorschriften zu brechen. Dazu hat das Bundeskabinett am Dienstag eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht FÜr Angebote von Corona-Tests in Unternehmen auf den Weg gebracht.
Die geplanten Verschärfungen des Lockdowns betreffen in erster Linie den privaten Bereich: Von Ausgangsbeschränkungen über strengere Regeln für Privatzusammenkünfte, Geschäftsschließungen und Einschränkungen des Schulunterrichts sollen bei Überschreitung bestimmter Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen bundesweit einheitliche, schärfere Regelungen greifen. Die schärferen Lockdown- und Testregeln sollen die Zahl der Infizierten, Covid-19-Erkrankungen und Todesfälle drücken, bis auch durch immer mehr Impfungen die Pandemie eingedämmt werden kann.
Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Es könnte danach noch im April in Kraft treten.
Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Corona-Tests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal pro Woche Tests zur Verfügung stellen, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten.
Die Verordnung tritt in Kraft, sobald diese voraussichtlich Mitte der kommenden Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Dabei handelt es sich lediglich um eine Angebotspflicht für Arbeitgeber, den Arbeitnehmern einen solchen Test anzubieten - eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht. Auch müssen die Arbeitgeber nicht dokumentieren, ob die Beschäftigten das Angebot angenommen haben. Die Verordnung soll zunächst bis Ende Juli gelten.
Viele Teams bei Implenia, insbesondere auf unseren Großbaustellen, setzen Corona Schnell- und Selbsttests bereits ein. Mit Sicherheit hat auch dieser wichtige Baustein in der Pandemiebekämpfung in Kombination mit den bekannten Hygiene-, Abstands- und Maskenregeln dazu beigetragen, dass wir bisher nur vereinzelte Infektionen zu verzeichnen hatten und die Arbeitsfähigkeit weitestgehend aufrechterhalten werden konnte.
Aus der Überzeugung heraus, dass Corona-Tests helfen können, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Ansteckungen zu verhindern, sind wir gerne den bisherigen Empfehlungen der Wirtschafts- und Branchenverbände gefolgt und haben überall dort, wo es sinnvoll ist (z.B. wo die Einzelbelegung von Büros nicht möglich ist) Corona-Tests gezielt eingesetzt und angeboten. Zudem haben wir eine interne Bezugsquelle für Selbsttests über den Implenia e-Shop geschaffen.
Wir sind somit gut vorbereitet und in der Lage, auch einer Testpflicht unmittelbar nachkommen zu können. Schon heute können sich unsere Mitarbeitenden, die nicht im Homeoffice arbeiten, einmal pro Woche im Betrieb testen, wenn sie das möchten. Die Kosten übernimmt Implenia. An dieser Stelle sei auch auf das deutlich ausgeweitete Angebot der kommunalen Testzentren hingewiesen, die nun überall kostenlose Bürgertests anbieten. Ob als Ergänzung oder Ersatz für das betriebliche Angebot kann jeder selbst entscheiden.
Bei allen Regelungen und Pflichten ist doch eins am Wichtigsten: Wir alle wollen gesund bleiben und sollten daher auch weiterhin aufeinander achten und uns gegenseitig schützen. Je verantwortungsvoller sich jede/r Einzelne von uns verhält, desto besser werden wir auch in den kommenden Wochen trotz Pandemie unseren Aufgaben nachgehen können. Schaut daher einmal mehr darauf, dass es Euch und Euren Kolleg/innen gut geht, sowohl was die körperliche als auch die mentale Gesundheit angeht und unterstützt Euch gegenseitig. Es braucht sicher jeder mal Hilfe in dieser besonders herausfordernden Zeit.
Passt weiterhin gut auf euch auf und bleibt gesund!
Herzliche Grüße im Namen des CEC Deutschland
Dr. Matthias Jacob
Country Präsident Deutschland
Ingo Zwermann
Country Head HR
Information Nr. 11
Information Nr. 11
14. Dezember 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Bund und Länder haben am Sonntagmorgen den bundesweiten kompletten Lockdown ab kommenden Mittwoch, den 16. Dezember zunächst bis zum 10. Januar beschlossen. Der
Einzelhandel schließt mit Ausnahme der Geschäfte, die den täglichen Bedarf abdecken. Kinder sollen «wann immer möglich zu Hause betreut werden». Schulen und Kitas werden daher grundsätzlich geschlossen oder setzen die Präsenzpflicht aus. Für den privaten Bereich wurden weitreichende Kontaktbeschränkungen beschlossen. Was bedeuten diese Beschlüsse für uns bei Implenia in Deutschland?
Wir halten es für wichtig, nun solidarisch in der Gemeinschaft zu agieren, damit die harten Maßnahmen, die große Einschränkungen für jeden von uns mit sich bringen, Wirkung entfalten können. Gleichzeitig wollen wir unseren Auftraggebern und Nachunternehmern ein zuverlässiger Partner sein und unsere vertraglich geschuldeten Leistungen wo immer möglich erbringen. Es geht um unser höchstes Gut, die Gesundheit und darum, die Kontrolle über das Virus wieder zurück zu erlangen.
Wir möchten daher dazu aufrufen
- intern auf physische Meetings zu verzichten und Meetings mit externen Kunden und Partnern nur in absoluten Ausnahmefällen durchzuführen
- auf Geschäftsreisen weitestgehend zu verzichten
- die Besetzung in den Büros auf das notwendige Minimum zu reduzieren
- und die Hygiene- und Abstandsregeln vollumfänglich und mit großer Sorgfalt einzuhalten
Unsere Führungskräfte sind angehalten, wann immer möglich das mobile Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen und insbesondere für diejenigen Mitarbeitenden flexible Lösungen zu finden, die nun die Betreuung ihrer Kinder selbst vollumfänglich leisten müssen.
Mit unseren Auftraggebern werden wir aktiv das Gespräch suchen, um im Sinne aller Beteiligten Lösungen für die aktuelle Situation zu finden. Technisch sind wir in der Lage und inzwischen auch geübt darin, unseren Geschäftsbetrieb, abgesehen von den unmittelbar auf den Baustellen zu verrichtenden Tätigkeiten, weitestgehend online aufrecht zu halten. Gleichwohl ist uns durch die Erfahrungen in diesem Jahr bewusst geworden, wie wichtig persönliche Begegnungen und der direkte, barrierefreie Austausch für uns als soziale Wesen sind und dass wir nicht ständig darauf verzichten können.
Wir hoffen daher sehr, dass das neue Jahr uns wieder mehr und intensivere Kontakte ermöglicht. Sollten Sie in welcher Hinsicht auch immer Unterstützung benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihren Vorgesetzten, ihrem HR Business Partner oder ihren Kollegen – gemeinsam werden wir auch in den kommenden Wochen wieder über kleinere und größere Steine auf unserem Weg springen.
Im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen des Country Executive Committees (CEC) Deutschland bedanke ich mich sehr herzlich für die Zusammenarbeit und Ihr Engagement. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen sind wir optimistisch, dass 2021 ein gutes und erfolgreiches Jahr für Implenia insbesondere hier in Deutschland wird. Die Grundlage dafür haben wir in diesem Jahr durch harte Arbeit und gutes Teamwork gelegt.
Für die anstehenden Feiertage wünschen wir Ihnen vor allem eins: Gesundheit und Erholung. Und auch wenn es in diesem Jahr vielleicht nicht ganz nach Plan läuft: Machen Sie das Beste aus der Situation. Tun Sie Dinge, die Ihnen gut tun und erfreuen Sie sich an dem, was möglich ist.
Herzliche Grüße
Dr. Matthias Jacob
Country Präsident Deutschland
Ingo Zwermann
Leiter Zentralbereich Personal
Information Nr. 10
Information Nr. 10
29. September 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht nur die Bundesregierung passt ihre Strategie im Umgang mit dem Coronavirus regelmäßig den sich verändernden Rahmenbedingungen an. Auch wir bei Implenia setzen uns immer wieder intensiv mit der aktuellen Situation und möglichen, zukünftigen Herausforderungen auseinander.
Die Reisezeit im Sommer haben wir hinter uns gelassen, nun richtet sich unsere Aufmerksamkeit auf den Herbst/Winter und die bevorstehende Grippesaison. Auch und besonders in dieser Zeit gilt es, das Infektionsrisiko für unsere Mitarbeitenden so gering wie möglich zu halten.
Wir geben Ihnen daher zum einen die Möglichkeit, sich einer für Sie kostenfreien Grippeimpfung zu unterziehen, zum anderen möchten wir Sie noch einmal dringend um die Einhaltung der so wichtigen Grundregeln bitten. Das RKI empfiehlt der gesamten Bevölkerung weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln konsequent – auch im Freien – einzuhalten, Innenräume regelmäßig zu lüften und, wo geboten, eine Mund-Nasen-Bedeckung korrekt zu tragen. Menschenansammlungen – besonders in Innenräumen – sollten möglichst gemieden und Feiern auf den engsten Familien- und Freundeskreis beschränkt bleiben.
Für uns bei Implenia wurde mit Entscheid vom 15.9.2020 auf globaler Ebene festgelegt, dass ALLE internen, rein gesellschaftlichen Anlässe wie Weihnachtsfeiern, Abschiedsfeiern oder Teamevents ohne erheblichen Arbeitsanteil bis auf weiteres nicht durchgeführt werden sollen, unabhängig von der Gruppengröße und etwaigen Konzepten für Sicherheitsmaßnahmen.
Geschäftsbezogene Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung einer laufenden Geschäftsbeziehung wie z.B. Mittagessen, Einweihungsfeiern usw. können stattfinden – die strikte Durchsetzung einer Maskenpflicht vorausgesetzt, wenn die soziale Distanz nicht eingehalten werden kann. Wir bitten Sie, diese Regelung einzuhalten und danken Ihnen für Ihr Verständnis. In diesem Zusammenhang wurde das Merkblatt für Büroarbeitsplätze aktualisiert. Das Merkblatt für die Baustelle gilt weiterhin (Stand 18.08.2020), das Merkblatt Personentransporte Baustellen entfällt.
Es gab und gibt immer wieder vereinzelt Rückmeldungen von Mitarbeitenden, dass die Umsetzung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen an einzelnen Standorten oder in einzelnen Situationen nicht konsequent genug erfolgt. Wir nehmen diese Hinweise sehr ernst und gehen diesen nach. Gleichzeitig appellieren wir an Sie, sich weiterhin gemeinsam mit Ihren Kollegen für die Einhaltung der Regeln einzusetzen. Sie dienen dem Schutz aller und jeder trägt hier Verantwortung. Die Führungskräfte werden wir mit gesonderter Kommunikation noch einmal dafür sensibilisieren, die Umsetzung der Maßnahmen an den Standorten genau zu überprüfen und ggf. nach zu justieren.
Es sind herausfordernde Zeiten, die uns viel abverlangen. Umso wichtiger ist es, auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden zu achten. Gerade in stressigen Momenten empfiehlt es sich, auf ein altbewährtes Hausmittel zurückzugreifen: Wer ausgiebig und von Herzen lacht, aktiviert seine T-Zellen und stärkt so sein Immunsystem und damit die Abwehrkräfte des Körpers gegen unzählige Infektionskrankheiten.
In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund!
Beste Grüße
Dr. Matthias Jacob
Country Präsident Deutschland
Ingo Zwermann
Leiter Zentralbereich Personal
Information Nr. 9
Information Nr. 9
18. August 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Ferienzeit neigt sich dem Ende zu. Das merkt man nicht nur daran, dass die Straßen und öffentlichen Verkehrsmittel wieder voller werden. Auch die urlaubsbedingt ausgedünnten Teams sind jetzt nach und nach wieder in voller Besetzung aktiv, was unweigerlich Fragen aufwirft. Grund genug für das CEC Deutschland, die aktuelle Situation erneut zu bewerten und die Maßgaben entsprechend anzupassen.
Wie organisieren wir uns jetzt? Kommen wir alle wieder in die Büros oder arbeiten wir von zu Hause? Was ist mit Dienstreisen und Meetings? Wie gehen wir verantwortungsbewusst mit dieser Situation um? Diese und viele Fragen mehr sind in fast allen Teams wieder aktueller denn je.
Denn eines hat sich leider in den vergangenen Wochen nicht geändert: das Corona-Virus ist nach wie vor da. Nachdem sich gefühlt der Alltag wieder einigermaßen normalisiert hat, steigen aktuell die Infektionszahlen im In- und Ausland und einen in der EU zugelassenen Impfstoff gibt es nach wie vor nicht. Eine Rückkehr zum Normalbetrieb wie vor der Pandemie steht also derzeit nicht zur Debatte.
Um Ihnen für die Beantwortung der aufkommenden Fragen eine möglichst klare Orientierung zu bieten, haben wir die beiden Merkblätter Baustelle und Büro noch einmal überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Und um es vorwegzunehmen: Eine eindeutige, allgemeingültige Antwort gibt es auf die meisten Fragen nicht. Dazu spielen zu viele Faktoren eine Rolle, die in die jeweilige Entscheidung, was dafür zu tun ist, die Gesundheit unserer Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen, einbezogen werden müssen. Im Wesentlichen haben wir uns aber im CEC Deutschland auf folgende Leitplanken verständigt:
Überall dort, wo es die geltenden Corona-Maßnahmen und -Regelungen erlauben, ist eine Rückkehr in die Büros grundsätzlich möglich und erwünscht.
Die Möglichkeit des mobilen Arbeitens ist weiterhin gegeben, so dass es unter Abwägung aller Interessen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen möglich sein sollte, am Standort und innerhalb der Teams gute Lösungen im Sinne aller Beteiligten zu finden. In welchem Umfang die Möglichkeit des mobilen Arbeitens genutzt werden kann, entscheidet der Vorgesetzte. Die Betriebsvereinbarung, mit der das Mobile Arbeiten unter Pandemiebedingungen geregelt wurde, gilt noch bis 31. Oktober 2020. Ziel ist es, diese durch eine generelle Betriebsvereinbarung zum Mobilen Arbeiten abzulösen.
Bis auf Weiteres sollten interne Veranstaltungen in einem größeren Kreis nur dann physisch abgehalten werden, wenn dies unbedingt erforderlich und eine Durchführung als virtuelles Event nicht möglich ist. Dies ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der aktuellen Situation zu entscheiden. Ist eine physische Durchführung unumgänglich, müssen die Veranstalter/ Organisatoren sicherstellen, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Schutz- und Sicherheitsauflagen für Veranstaltungen der entsprechenden Größenordnung eingehalten werden. Der Nachweis ist über ein schriftlich ausgearbeitetes Hygiene- und Schutzkonzept (formlos) zu führen. Eine kurzfristige Absage ist grundsätzlich immer in Betracht zu ziehen, falls die zum Termin herrschenden Rahmenbedingungen im Hinblick auf das Infektionsrisiko durch Anreise und Aufenthalt eine verantwortliche Durchführung nicht zulassen. Eventuelle Verträge für z. B. externe Tagungsräumlichkeiten sollten daher auch unbedingt für Implenia günstige Stornierungsregelungen enthalten (bitte bei Bedarf an die Rechtsabteilung wenden, die hier gerne unterstützt).
Der Umgang mit Reisetätigkeiten und internen Meetings sollte nach wie vor sehr besonnen und verantwortungsbewusst erfolgen. Wann immer möglich und sinnvoll, sollten Meetings nicht physisch, sondern online durchgeführt werden, auch um Reisetätigkeiten auf ein Minimum zu beschränken.
Rückkehrer aus Risikogebieten (gemäß RKI bzw. Auswärtigem Amt) müssen sich vor der Rückkehr ins Büro bzw. auf die Baustelle entweder 14 Tage in Quarantäne begeben oder einen negativen Corona-Test (beim jeweiligen Vorgesetzten) vorlegen. Mögliche, durch z. B. eine Urlaubsreise selbstverschuldete Ausfallzeiten, werden vom Arbeitgeber nicht vergütet. Bei dienstlich begründeten Reisen werden im Einzelfall Regelungen mit dem Vorgesetzten getroffen.
Zum Schluss möchten wir Sie noch einmal dazu ermuntern, in Ihren Teams und mit Ihren Vorgesetzten eine offene Kommunikation zu pflegen. Wir erleben nach wie vor sehr unsichere und dadurch unruhige Zeiten, die für jeden von uns ganz unterschiedliche Herausforderungen mit sich bringen. Nur wenn wir um diese Herausforderungen wissen, können wir uns gegenseitig unterstützen und uns bestärken. Also stellen Sie Ihre Fragen und nutzen Sie die Möglichkeit zum persönlichen Austausch.
Am kommenden Mittwoch, den 19. August 2020, veröffentlicht Implenia das Halbjahresergebnis 2020. Wir hoffen auf eine möglichst störungsfreie Übertragung des ersten internationalen live Townhall Webcasts und würden uns freuen, wenn Sie dabei sind und sich aktiv einbringen.
Alles Gute und bleiben Sie gesund.
Beste Grüße
Dr. Matthias Jacob
Country Präsident Deutschland
Ingo Zwermann
Leiter Zentralbereich Personal
Information Nr. 8
Information Nr. 8
29. April 2020
Im anhaltenden Ausnahmezustand dürfen wir nicht nachlässig werden und müssen weiterhin konsequent die Sicherheitsmaßnahmen einhalten, um uns selbst und andere vor einer Infektion mit Covid-19 zu schützen. Der Safety Workstream, bestehend aus Safety Vertretern von Global und aus den Ländern, hat mit dem «Daily Toolbox Refresher» einen kurze tägliche Erinnerung mit den wichtigsten Informationen entwickelt. Diese richtet sich speziell an unsere Projekte, Werkhöfe und Produktionsstätten. Darüber hinaus wird der «Silberne Helm» in diesem Jahr für die erfolgreiche Umsetzung von Coronavirus-Schutzmaßnahmen vergeben.
«Daily Toolbox Refresher» ab dem 4. Mai
Über die Safety Organisationen in den Bereichen werden die entsprechenden Unterlagen an die Projekte, Werkhöfe und Produktionsstätten versendet. Die 10 Tool-Box-Refresher sind so angelegt, dass über 2 mal 5 Arbeitstage jeden Werktag ein anderes Thema in ca. 5 Minuten besprochen wird und die Themen danach wieder von vorne beginnen. Der «Daily Toolbox Refresher» wird also wochentags in 14-tägiger Wiederholung durchgeführt. So werden die wichtigsten Informationen und Maßnahmen immer wieder neu in Erinnerung gerufen und ihre Umsetzung auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen gemeinsam im Team diskutiert.
Sie können diesen fünfminütigen «Daily Toolbox Refresher» entweder in Ihre bestehenden täglichen Besprechungen (z.B. Safety Talks, Toolbox Meetings) aufnehmen oder als neue Besprechungsroutine einführen. Bei Arbeiten im Schichtbetrieb den Modus bitte entsprechend anpassen. Wichtig ist, dass er ab dem 4. Mai 2020 auf allen Projekten, in den Werkhöfen und Produktionsstätten zum Einsatz kommt und die Durchführung im Bautagebuch dokumentiert wird.
Silberner Helm für Covid-19-Massnahme
Der Gewinner des «Goldenen Helms» aus dem «Health & Safety-Award 2020» steht bereits fest. Noch zu vergeben ist der «Silberne Helm», der in diesem Jahr für eine besonders erfolgreiche, kreative oder innovative Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus in Ihrer täglichen Arbeit vergeben wird. Wir rufen Sie dazu auf, Ihre Vorzeigemaßnahmen bis zum 22. Mai 2020 als selbstgedrehtes kleines Video einzureichen.
Senden Sie bitte Ihr Video mit einer Länge von maximal 30 Sekunden an safety@implenia.com. Die Videos dürfen gerne mit dem Smartphone aufgenommen werden. Die Inhalte sollten auch ohne sprachliche Erklärung funktionieren, um gruppenweit verständlich zu sein. Eine Jury wird nach dem 22. Mai den Gewinner bestimmen.
Für Fragen zum «Daily Toolbox Refresher» oder zum «Silbernen Helm» stehen Ihre Ansprechpartner Safety in Ihrem Bereich und Frank Becker (frank.becker@implenia.com) und Rolf Riser (rolf.riser@implenia.com) von Global Safety zur Verfügung. Wir freuen uns schon jetzt auf zahlreiche Einreichungen und danken Ihnen für Ihren engagierten Einsatz unter diesen besonderen Bedingungen.
Information Nr. 7
Information Nr. 7
29. April 2020
Man gewöhnt sich an alles, heißt es. Aber mal im Ernst: Können oder wollen Sie sich vorstellen, dass all die Beschränkungen und Verhaltensregeln, die wir derzeit erdulden, noch weitere Wochen oder vielleicht Monate bestehen bleiben? Wir alle wünschen uns, Schritt für Schritt wieder zur Normalität zurückzukehren. Vorerst werden wir uns aber mit einer «neuen Normalität» anfreunden müssen, denn das Virus ist weiterhin da und die konsequente Einhaltung der geltenden Schutz- und Hygiene-Maßnahmen wird weiterhin unsere volle Aufmerksamkeit erfordern - auf den Baustellen wie in den Büroräumlichkeiten. Wo immer möglich arbeiten wir weiterhin mobil von zu Hause, nutzen digitale Meetingmöglichkeiten und halten Abstand. Die wichtigsten Grundsätze haben wir Ihnen in Merkblättern aufbereitet und nachfolgend zusammengefasst.
Die «neue Normalität» wird sich in den nächsten Monaten noch stark von unserem bisherigen Leben unterscheiden. Die Infektionsgefahr ist nach wie vor groß. Die wichtigsten Grundregeln zum Schutz gegen Covid-19 bleiben die Abstandsregel sowie das regelmäßige, gründliche Händewaschen und Desinfizieren. Das gilt für Baustellen genauso wie für die Arbeit im Büro.
Selbstverständlich hält sich Implenia an die in den verschiedenen Ländern geltenden Bestimmungen. In Deutschland gibt es inzwischen bundesweit einheitliche Arbeitsschutzstandards, an denen wir uns orientieren.
Abstand halten bei allen Tätigkeiten rund um die Baustellen bleibt A und O
Grundsätzlich gilt bei allem was wir tun: Mindestens 1,5 Meter Abstand halten – auch in Gemeinschaftsräumen und bei Transporten. Ist dies nicht möglich, müssen sogenannte technische (bspw. Plexiglas) und/oder organisatorische (bspw. Rotationen, Schichten) Maßnahmen eingeführt werden. Sind diese ausgeschöpft und kann der Abstand noch immer nicht korrekt eingehalten werden, sollten Mund-Nase-Bedeckungen bzw. PSA getragen werden. Noch kämpfen wir mit Lieferverzögerungen, wir haben aber eine ausreichende Menge Masken (FFP2-, waschbare und Einmalmasken) bestellt, um die Versorgung der Baustellen nachhaltig zu sichern.
Mobiles Arbeiten von zu Hause wo immer möglich fortsetzen
Eigentlich klappt die Zusammenarbeit aus dem Homeoffice heraus überraschend gut: wir haben schnell dazugelernt und halten virtuelle Meetings, digitale Workshops und Videokonferenzen ab, als hätten wir nie etwas anderes getan. Und es bleibt dabei: Nur aus wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen sollten Sie ausnahmsweise das Büro aufsuchen. In diesen Fällen ist es wichtig, auch dort die notwendigen Maßnahmen diszipliniert einzuhalten. Wir haben im Merkblatt «Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor COVID-19 für Büroarbeitsplätze in Deutschland» und auf einem Plakat alle wichtigen Informationen zusammengestellt. Ihre Führungskraft wird die wichtigen Punkte mit Ihnen durchgehen und Sie entsprechend unterweisen.
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam durch und halten Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen an, die Verhaltensregeln einzuhalten. Damit schützen wir uns gegenseitig und bleiben gesund. Alle Mitarbeitenden werden mit drei waschbaren Masken ausgestattet. Es sind ausreichende Mengen bestellt, die Lieferungen verzögern sich allerdings. Wir möchten daher darum bitten, sich auch in Eigenverantwortung (privat) um geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen für den Einsatz im Büro zu kümmern und bedanken uns für Ihre Unterstützung.
«Daily Toolbox Refresher» und Silberner Helm für Covid-19-Massnahme
Der Safety Workstream, bestehend aus Safety Vertretern von Global und aus den Ländern, hat mit dem «Daily Toolbox Refresher» eine Maßnahme entwickelt, mit der die konsequente Einhaltung der Schutzmaßnahmen gefördert werden soll. Diese richtet sich speziell an unsere Projekte, Werkhöfe und Produktionsstätten. Darüber hinaus wird der «Silberne Helm» in diesem Jahr für die erfolgreiche Umsetzung von Coronavirus-Schutzmassnahmen vergeben. Mit separater CEC-Information erhalten Sie Informationen zu beiden Aktionen.
Das sind nun wieder viele Informationen auf einmal. Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, diese aufzunehmen und zu überlegen, was für Sie in Ihrem Arbeitsbereich nun wichtig ist. Gehen Sie dazu mit Ihrer Führungskraft, Ihren Kolleginnen und Ihren Kollegen in den Austausch und zögern Sie nicht bei der Umsetzung von Maßnahmen.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld, Ihre Unterstützung und Ihren Einsatz für Implenia und wünschen Ihnen vor allem eins: Bleiben Sie gesund!
Information Nr. 6
Information Nr. 6
27.3.2020
Wir haben eine bewegte Woche hinter uns, die wir trotz aller Widrigkeiten mit einigen guten Nachrichten abschließen wollen. So ist es uns in Deutschland gelungen, die Bauproduktion und das damit verbundene Tagesgeschäft weitestgehend aufrecht zu erhalten. Das ist gut und wir setzen alles daran, dass es so bleibt. Denn nur wenn wir weiterhin produktiv sind, werden wir diese Krise unbeschadet überstehen können
Diese Tage sind eine Herausforderung für uns alle – vor allem auf den Baustellen ist der Alltag nicht einfach. Und trotzdem wird dort Unglaubliches geleistet, auch unter den erschwerten Rahmenbedingungen. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen werden vielerorts hervorragend und mit einigem Erfindergeist umgesetzt, was man anhand dieser Best Practice Beispiele gut sehen kann.
Neue Plattform für unsere gewerblichen Mitarbeitenden
Um die Mitarbeitenden auf den Baustellen, die keinen Zugang zum Intranet haben, noch besser und direkter mit Informationen versorgen zu können, wurde kurzfristig ein Online-Angebot geschaffen, das über einen QR-Code oder folgenden Link www.implenia.com/covid-19/ von jedem Endgerät aus einfach und ohne Passwort erreicht werden kann. Die Plattform «Implenia auf der Baustelle» beinhaltet Informationen zu Verhaltensregeln und Präventionsmaßnahmen sowie Best Practice Beispiele für deren Umsetzung, Plakate und Dokumente für den Aushang auf den Baustellen und bietet zusätzlich die Möglichkeit, direkt Fragen zu stellen oder Probleme oder Anliegen zu melden. Weitere Inhalte folgen – beispielsweise wird in Kürze ein Video Tutorial zur Umsetzung der präventiven Maßnahmen zu Verfügung stehen. Das Online-Angebot „Implenia auf der Baustelle“ ist ein zusätzliches Angebot speziell für unsere gewerblichen Mitarbeitenden auf den Baustellen – kann natürlich aber auch von allen anderen Mitarbeitenden von Implenia genutzt werden. Die gewerblichen Mitarbeitenden können das Online-Angebot über ihre privaten Endgeräte nutzen, um sich über die für sie relevanten Themen im Zusammenhang mit der Corona-Krise direkt zu informieren. Dies sollte aber aus Sicherheitsgründen nicht unmittelbar im Baustellenbereich passieren.
Um diese Kommunikationsmöglichkeit kurzfristig auf die Baustellen bringen, brauchen wir die Hilfe aller Projektleiter vor Ort.Hier finden Sie ein Plakat, das neben dem Link auch einen QR-Code enthält, der direkt auf die Plattform führt. Bitte stellen Sie sicher, dass die zahlreichen Baustellen-Teams die Plakate sehen und den Kanal nutzen. Damit sie informiert, gesund und vernetzt bleiben. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Kurzarbeit in Deutschland
Zur möglichen Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf unsere Organisation wurde in dieser Woche eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit in Deutschland geschlossen.Diese sieht vor, dass das gesetzliche Kurzarbeitergeld (60% für kinderlose Mitarbeitende / 67% für Mitarbeitende mit Kindern) unternehmensseitig auf 90 % aufgestockt wird, sollte es notwendig werden, für einzelne Betriebe oder Betriebsbereiche Kurzarbeit zu beantragen. Da wir nach wie vor alles daran setzen, unser Tagesgeschäft und damit auch die Bauproduktion soweit und wo möglich aufrecht zu erhalten und uns das aktuell trotz einiger Widrigkeiten weitestgehend gelingt, mussten wir bisher noch nicht auf dieses Instrument zurückgreifen.
Kurzfristige Verteilung von Atemschutzmasken
Nachdem es unserem Einkauf gelungen ist, ein Kontingent von Atemschutzmasken vom Typ FFP2 zu beschaffen, werden diese nun durch die MET sukzessive an die Baustellen ausgeliefert. Der Bestellprozess über die Baustellenverantwortlichen ist bereits angelaufen.
Wir alle haben eine weitere anspruchsvolle Woche hinter uns, mussten uns mit veränderten Rahmenbedingungen auseinandersetzen und zahlreiche neue Herausforderungen angehen. Wir hoffen, dass Sie am Wochenende trotz allem auch etwas Ruhe finden und sich erholen können. Wir werden in den kommenden Wochen all unsere Kräfte brauchen, um gut durch diese Zeit zu kommen. Und das werden wir!
Alle Dokumente und weiterführenden Informationen finden Sie stets aktualisiert auf unserer Coronavirus Landing Page. Hier finden Sie auch Tipps und Hinweise zum mobilen Arbeiten sowie die Best Practice Bildergalerie. Ein Update haben ebenfalls die FAQs zu HR und arbeitsrechtlichen Themen erfahren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Anliegen direkt an Ihre Vorgesetzten, Ihren HR Business Partner oder an die unten aufgeführten Anlaufstellen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren engagierten Einsatz. Gemeinsam schaffen wir das!
Information Nr. 5
Information Nr. 5
26.3.2020
Aktuell verfolgen wir bei Implenia in Deutschland unter Einhaltung der behördlichen Empfehlungen und Weisungen sowie der notwendigen eigenen Vorsichtsmaßnahmen das Ziel, unser Tagesgeschäft und damit auch die Bauproduktion soweit und wo möglich aufrecht zu erhalten. Selbstverständlich steht dabei der Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden an oberster Stelle.
Unsere Country Task Force Corona Virus hat daher auf Basis der neuen, von der Bundesregierung am vergangenen Sonntag verkündeten Richtlinien, die Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Covid-19 auf den Baustellen noch einmal überarbeitet und um Hinweise zur Organisation von Personentransporten zu, von und auf Baustellen ergänzt. Das entsprechende Merkblatt finden Sie im Anhang und auf unserer deutschen Länderseite der Corona Virus Landing Page. Darin beziehen wir uns u.a. auf eine Handlungshilfe der BG Bau (Stand 23.03.), die wir Ihnen mit dieser Mail ebenfalls zur Verfügung stellen. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass diese Informationen die Mitarbeitenden auf den Baustellen erreichen und umgehend umgesetzt werden.
Zudem bitten wir Sie dringend, die Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen und Verhaltensregeln auf den Baustellen zu prüfen und ggf. schnell und lösungsorientiert nachzubessern, falls Sie Abweichungen feststellen, damit der Baustellenbetrieb unter keinen Umständen durch mangelnde Einhaltung der Hygienevorschriften gefährdet wird.
Solidarische Verantwortung heißt in Corona-Zeiten auch, dass zahlreiche Menschen weiterarbeiten, damit die Wirtschaft nicht zum völligen Stillstand kommt. Es gilt unsere Grundversorgung aufrecht zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Es gibt ein Leben nach Corona – packen wir es an!
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Bleiben Sie gesund.
Information Nr. 4
Information Nr. 4
16.3.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Am letzten Freitag haben die Bundesregierung sowie die Regierungen der Länder einschneidende Maßnahmen kommuniziert, um die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken. Die deutsche Taskforce hat daher beschlossen, die Massnahmen von Implenia ebenfalls anzupassen. Oberstes Ziel ist es, uns alle zu schützen sowie unser Tagesgeschäft ruhig und sicher aufrecht erhalten zu können.
Basierend auf den von der Bundesregierung sowie den Ländern erlassenen Regeln, Maßnahmen und Verordnungen, hat die deutsche Task Force in Abstimmung mit der globalen Taskforce die in diesem Newsletter beschriebenen Anpassungen der Maßnahmen beschlossen. Bitte beachten Sie dabei, dass wir den Vorgaben und Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums sowie den lokalen Gesundheitsbehörden stets Folge leisten. Die bisher kommunizierten Massnahmen sind auf der Coronavirus Landing Page im Intranet zu finden. Dort gibt es nun auch eine deutsche Länderseite. Die Maßnahmen gelten weiterhin, außer sie werden durch eine unten beschriebene neue Maßnahme explizit aufgehoben oder abgeändert:
Geschäftsreisen
Grundsätzlich gilt ab sofort ein Verbot von Geschäftsreisen im In- und Ausland (außer übliche Fahrten, die mit den ordentlichen Aufgaben direkt verbunden sind, Beispiel: Fahrten zu Baustellen oder zum üblichen Büro). Ausnahmebewilligungen können in absolut dringenden und notwendigen Fällen durch den Country Unit/Function Head gewährt werden, der Country Präsident sollte informiert werden. Wenn Sie von einer solchen Reise zurückkehren, sollten Sie 14 Tage mobil von zu Hause aus arbeiten, bevor Sie wieder ins Büro gehen, auch wenn Sie keine Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus zeigen. Dies um sicher zu sein, dass keine Ansteckung erfolgt ist.
Meetings
Es sollen keine größeren Meetings mehr physisch durchgeführt, sondern durch Skype/Lync/MS Teams-Calls ersetzt werden. Falls ein physisches Meeting unmittelbar business-relevant und nicht verschiebbar ist, soll der direkte Vorgesetzte von Fall zu Fall in Abstimmung mit dem HR Business Partner eine Entscheidung treffen. Die Linien-Vorgesetzten sollen in solchen Fällen auch den Country Präsidenten informieren. Bei physischen Meetings sollten die Hygienemaßnahmen (Landing Page) strikt eingehalten werden. Es sollte auf genügend Abstand (mindestens 2m) zwischen den Teilnehmenden geachtet werden und Personen mit Symptomen dürfen unter keinen Umständen am Meeting teilnehmen (bleiben zu Hause).
Mobile Working
(Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte): Alle Mitarbeitenden, bei denen es von den Aufgaben her möglich ist, sollen ab sofort mobil von zu Hause aus arbeiten. Dazu haben wir eine BV mit dem Betriebsrat abgeschlossen. Die direkten Vorgesetzten organisieren, wie das in ihren Teams umgesetzt wird. Falls gewisse physische Präsenz notwendig ist, kommt auch ein Rotationsprinzip in Frage. Für mobiles Arbeiten gilt, dass die Aufgaben mit gleicher Produktivität und in gleicher Qualität erbracht werden müssen wie am üblichen Arbeitsort. Auch muss die Erreichbarkeit während der Arbeitszeit stets sichergestellt sein. Ein technischer Hinweis: Ein VPN-Zugang wird ausschliesslich für SAP, Z-Drive und einige zusätzliche Applikationen benötigt. Auf alle übrigen Programme kann auch über private Endgeräte zugegriffen werden via www.office.com. Für Aufgaben, die eine physische Anwesenheit erfordern (z.B. Bauproduktion) sollen, wo immer möglich folgende Schutzmassnahmen umgesetzt werden: Abstand schaffen zwischen Mitarbeitenden, gestaffelte Pausen, gestaffelte Arbeitsvorbereitung und -abschluss. Die Entscheidung und Planung der Massnahmen liegt auch hier beim Linien-Vorgesetzten.
Organisation Kinderbetreuung
In ganz Deutschland sind sämtliche Schulen bis mindestens zum Ende der Osterferien geschlossen. Falls jemand von Ihnen, insbesondere in den ersten Tagen, Probleme hat, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern während der Arbeitszeit zu organisieren, dann besprechen Sie das bitte individuell mit Ihrem direkten Vorgesetzten, bzw. Ihrem HR Business Partner.
Kontakt für Fragen
Wenden Sie sich an Ihren direkten Vorgesetzten oder an Ihren HR Business Partnern.
Wirtschaftliche Folgen
Unser Ziel ist es, das Tagesgeschäft aufrecht zu erhalten und negative wirtschaftliche Auswirkungen des Coronavirus auf unser Geschäft möglichst gering zu halten. Falls solche auf Ihren Projekten jedoch trotzdem eintreten (z.B. Verzögerungen), dann besprechen Sie das bitte mit Ihren Vorgesetzten sowie auch mit Legal. Beachten Sie bitte auch das entsprechende Merkblatt auf der Coronavirus Landing Page im Intranet.
Auf der Coronavirus Landing Page im Intranet finden Sie die gesammelten Informationen und Dokumente zum Thema Coronavirus. Diese Informationen werden kontinuierlich an die aktuelle Situation angepasst und wir bitten Sie deshalb, sich dort regelmässig, proaktiv zu informieren. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung sowie auch für Ihre Eigenverantwortung, um auch unter den aktuellen Bedingungen unser Tagesgeschäft gesund und ruhig sicherstellen zu können.
Beste Grüße
Dr. Matthias Jacob, Country Präsident Deutschland
Ingo Zwermann, Leiter Zentralbereich Personal
Information Nr. 3
Information Nr. 3
12.03.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Coronavirus breitet sich inzwischen weltweit weiter aus und ist auch bei uns in Deutschland angekommen. Unsere globale Task Force sowie auch unsere lokale Country Task Force beobachten die Situation aufmerksam. Um unsere Mitarbeitenden zu schützen und unser Geschäft trotzdem aufrecht erhalten zu können, haben wir deshalb weitere Vorsichtsmassnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Virus zu beschränken.
Leider gibt es inzwischen auch bei uns in Deutschland Infektionsfälle mit dem Coronavirus. Die betroffenen Mitarbeitenden sind in Quarantäne und es geht ihnen den Umständen entsprechend gut. Zum Schutz der Teams wurden die Hygienemassnahmen an den betroffenen Standorten verstärkt.
Zusätzlich zu den bereits in der CEC Deutschland Information vom 28.02. sowie auf unserer Coronavirus Landing Page kommunizierten Vorsichts- und Hygienemaßnahmen gelten ab sofort folgende Maßnahmen:
Geschäftsreisen
Für Mitarbeitende in Deutschland gilt: auf Geschäftsreisen ist bis auf weiteres zu verzichten. Falls eine Geschäftsreise unerlässlich ist, kann der Country Unit/Function Head eine entsprechende Ausnahmebewilligung aussprechen, der Country Präsident sollte informiert werden. Bitte befolgen Sie auf einer eventuellen Reise die von den lokalen Behörden kommunizierten Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen. Falls Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten, jedoch keine Symptome zeigen, sollten Sie sich unmittelbar mit Ihrem lokalen Gesundheitsamt ( https://tools.rki.de/plztool ) in Verbindung setzen und mindestens fünf Tage mobil von zu Hause aus arbeiten. Sollte durch das Gesundheitsamt eine längere Quarantänezeit verhängt werden, ist dem Folge zu leisten. Dies gilt immer, nicht nur nach Reisen.
Mobiles Arbeiten
Mitarbeitende, die Laptops haben, sollen diese bitte abends mit nach Hause nehmen. Dies für den Fall, dass ein Standort oder eine Baustelle aufgrund eines Infektionsfalls kurzfristig geschlossen werden müsste. Group IT hat sichergesellt, dass genügend Verbindungskapazität zur Verfügung steht. Eine kurze Beschreibung «Wie kann ich von zu Hause oder unterwegs arbeiten» finden Sie in unserem Group IT Help Center.
Poster für Baustellen und Niederlassungen
Auf der Coronavirus Landing-Page finden Sie Poster, auf denen die wichtigsten Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen klar und einfach dargestellt sind in sieben Sprachen, und zwar in je einer Version für die Baustellen sowie für die Büroräumlichkeiten. Sie können diese Poster nach Bedarf selbst auf einem Bürodrucker im Format A4 oder A3 ausdrucken und an geeigneten Orten aufhängen.
Sämtliche bereits kommunizierten Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen sind weiterhin zu beachten. Auf der Coronavirus Landing-Page finden Sie die gesammelten Informationen und Dokumente zum Thema Coronavirus. Spezielle Informationen über den Umgang mit dem Virus und News von Implenia in Deutschland gibt es hier auf dieser Seite. Die Informationen werden kontinuierlich an die aktuelle Situation angepasst und wir bitten Sie deshalb, sich dort regelmäßig zu informieren.
Beste Grüße
Dr. Matthias Jacob, Country Präsident Deutschland
Ingo Zwermann, Leiter Zentralbereich Personal