Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie
Unsere Menschenrechtsstrategie bildet das Grundgerüst unserer Verpflichtung zur Wahrung und Förderung fundamentaler Menschenrechte. In Übereinstimmung mit unseren Unternehmenswerten setzen wir uns nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sondern auch für die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen entlang unserer globalen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette ein.
1. Über uns
Bau- und Immobiliendienstleister Implenia realisiert Lebensräume, Arbeitswelten und Infrastruktur für künftige Generationen in der Schweiz und in Deutschland. Zudem bietet Implenia in weiteren Märkten Tunnelbau- und damit verbundene Infrastrukturprojekte.
Unsere Vision ist es, ein integrierter, multinational führender Bau- und Immobiliendienstleister zu sein. Unsere Mission ist es, mit und für Menschen nachhaltig Immobilien zu entwickeln sowie Gebäude und Infrastruktur zu bauen, um deren Bedürfnisse an modernes Wohnen, Arbeiten und Reisen zu erfüllen. Um die Vision zu erreichen und die Mission zu leben, orientieren sich alle Mitarbeitenden im Alltag stets an den fünf Werten, welche die Unternehmenskultur prägen und in der täglichen Arbeit gelebt werden: Exzellenz, Kollaboration, Agilität, Integrität und Nachhaltigkeit.
Unser Unternehmenswert Integrität ist wie folgt definiert: „Wir erfüllen hohe ethische Standards, sind ehrlich und handeln in Übereinstimmung mit den von uns getroffenen Vereinbarungen. Wir leben Integrität, indem wir ehrlich und zuverlässig sind, respektvoll handeln und dies immer mit einem Lächeln tun.“
Wir betrachten den Schutz der Menschenrechte als zentrales Element unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir stützen unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Wir bekennen uns dazu, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren, sie in unseren Geschäftstätigkeiten und entlang unserer Wertschöpfungskette zu achten.
Auch Nachhaltigkeit ist einer unserer Unternehmenswerte. Für uns ist nachhaltiges Handeln also eine grundlegende Priorität und Verpflichtung. Insbesondere in einer zunehmend komplexer werdenden Welt, in der ökologische und soziale Anliegen – neben den traditionellen wirtschaftlichen Aspekten – immer mehr an Bedeutung gewinnen.
2. Bekenntnis
Die Wahrung der Menschenrechte ist für uns ein zentrales Anliegen im Rahmen unserer unternehmerischen Verantwortung. Unser Einsatz für die Achtung der Menschenrechte basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie auf der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit. Wir verpflichten uns, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und diese in unseren Geschäftstätigkeiten sowie entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu achten.
Darüber hinaus bekennen wir uns zu den unten genannten internationalen Übereinkommen:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgeerklärung,
- Zehn Prinzipien des UN Global Compact,
- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen,
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Wir verpflichten uns, im Rahmen unseres Einflussbereichs aktiv Massnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen im Rahmen unserer globalen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette zu vermeiden und ihnen entgegenzuwirken, sollte es zu solchen Vorfällen kommen. Gleichzeitig betrachten wir die Achtung der Menschenrechte als einen Beitrag zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen. In Ländern, in denen die Menschenrechtsgrundsätze von Implenia mit den bestehenden nationalen Gesetzen und Regelungen kollidieren, werden stets die strengeren Prinzipien und Standards angewendet.
Insbesondere auf nationaler Ebene sind unsere Tochter- und Beteiligungsgesellschaften in Deutschland Mitglied im EMB-Wertemanagement Bau e.V. und werden turnusmässig in einem externen Auditverfahren bezüglich der Umsetzung unserer Grundwerte und unserer Verhaltensstandards überprüft und entsprechend zertifiziert.
3. Leitlinien
Die vorliegende Erklärung verdeutlicht unser grundsätzliches Engagement für die Achtung der Menschenrechte, das sich bereits in unseren anderen Unternehmensrichtlinien widerspiegelt. Dazu gehören:
- Konzern-Integritätsrichtlinie
- Code of Conduct “Wie wir Arbeiten”
- Code of Conduct for External Business Partners
- Direktive zur Förderung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion
4. Geltungsbereich
Die hier festgehaltenen Prinzipien gelten für unsere eigene Geschäftstätigkeit und alle Mitarbeitenden der Implenia AG mit allen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften.
Darüber hinaus erwarten wir auch von unseren Zulieferern und sonstigen Geschäftspartnern, dass sie sich zur Einhaltung der hier festgehaltenen Prinzipien verpflichten und angemessene Prozesse zur Achtung der Menschenrechte implementieren. Dazu gehört auch, dass sie bei Aufforderung Informationen darüber bereitstellen, wie die genannten Prinzipien eingehalten werden.
5. Compliance
Wir halten uns stets an geltendes nationales Recht. In Fällen, in denen internationale Menschenrechte von lokalen Gesetzen eingeschränkt werden, sind wir bestrebt, die Prinzipien hinter den internationalen Standards zu fördern, ohne dabei mit örtlichen Gesetzen in Konflikt zu geraten. Sofern lokale Gesetze über die internationalen Standards hinausgehen, werden wir diese befolgen.
Als Unternehmen der Bauindustrie und Immobilienbranche haben wir die Möglichkeit, den Schutz der Menschenrechte auf vielfältige Art und Weise zu stärken. Wir wissen jedoch auch um die möglichen menschenrechtlichen Risiken, die mit unserer Geschäftstätigkeit einhergehen können.
6. Risikomanagement und Risikoanalyse
Mit unserem Enterprise Risk Management (ERM) und Business Continuity Management auf Gruppenebene sowie Value Assurance Ansatz auf Projektebene sind wir bestrebt, unsere strategischen und operativen Risiken und ihre konkrete Verbindung zu unserem Unternehmen durch strukturierte Risikobetrachtungen in der eigenen Geschäftstätigkeit, der Lieferkette und bezogen auf unsere Dienstleistungen schrittweise und regelmässig zu analysieren, besser zu verstehen, zu steuern und zu dokumentieren. Darüber hinaus wird Implenia im Jahr 2024 die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im Sinne einer im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) geforderten Risikoanalyse bewerten. 2023 haben wir zur Unterstützung und Dokumentation die notwendigen Schritte entwickelt und mit der Einführung eines digitalen Supplier Relationship Management (SRM) Systems begonnen.
7. Präventionsmassnahmen
Unabhängig der noch ausstehenden Risikoanalyse haben wir bereits Massnahmen zur Prävention möglicher Menschenrechtsverletzungen implementiert:
- Lieferantenauswahl und -bewertung: Wir berücksichtigen menschenrechtsbezogene- und ausgewählte umweltbezogene Kriterien bei der Auswahl und Bewertung unserer Lieferanten und führen angemessene Kontrollmassnahmen im Rahmen von Audits durch.
- Einbeziehung des Code of Conduct for External Business Partners in die bestehenden Lieferantenbeziehungen
- Vertragliche Verpflichtung der Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Compliance-Schulungen: Wir führen regelmässig Schulungen in den relevanten Geschäftsbereichen durch.
- Massnahmen zur Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden: Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden haben für uns oberste Priorität. Wir setzen konsequent Massnahmen um, um sicherzustellen, dass jede/jeder Mitarbeitende in einer sicheren Arbeitsumgebung tätig ist. Dazu gehören u.a. regelmässige Schulungen zur Sensibilisierung für potenzielle Risiken sowie die Bereitstellung von Schutzausrüstung. Zudem implementieren wir strengste Kontrollen und Richtlinien, um Unfälle oder Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Unsere festgelegte Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte bildet einen zentralen Leitfaden in unserem Unternehmen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir wirksame Sorgfaltsprozesse eingeführt, um zu gewährleisten, dass Menschenrechtsverletzungen in unserer Geschäftstätigkeit nicht geduldet werden. Hierbei fliessen die Ergebnisse unserer Risikoanalysen in relevante Geschäftsprozesse sowohl innerhalb unseres eigenen Unternehmens als auch im Lieferantenmanagement ein.
8. Abhilfemassnahmen
In Situationen, in denen unsere Geschäftstätigkeit tatsächliche Menschenrechtsverletzungen verursachen oder dazu beitragen, verpflichten wir uns zur Einführung wirksamer Abhilfemassnahmen.
Darüber hinaus setzen wir uns aktiv dafür ein, negative Auswirkungen, die wir verursacht oder zu denen wir beigetragen haben, auszugleichen.
9. Hinweisgebersystem
Mitarbeitende und Externe können mögliche Compliance-Verstösse oder Hinweise zu möglichen Verletzungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten bzw. diesbezügliche Risiken, den eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Lieferkette betreffend, über die Implenia Speak Up Line, die postalische Adresse der Implenia Schweiz AG sowie über compliance@implenia.com melden. Zusätzlich können sich Mitarbeitende der Implenia Gruppe direkt an die Legal & Compliance Abteilung, an ihren HR Business Partner oder Vorgesetzten wenden.
10. Governance Struktur
Die Verantwortung zur Einhaltung der hier dargelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verpflichtung sowie die operative Umsetzung unserer Menschenrechtsstrategie obliegt unserem Menschenrechtsbeauftragten.
Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschen- und Umweltrechte ist bei uns ein dauerhaft agiler Prozess. Wir überprüfen die Wirksamkeit unserer Massnahmen und Beschwerdemechanismen jährlich und anlassbezogen. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Risikoanalysen nutzen wir, um unser Risikomanagementsystem kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen unserer Verpflichtung zur Berichterstattung werden wir jährlich über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten Rechenschaft ablegen und das Ergebnis veröffentlichen. Die Dokumentation- und Archivierungspflicht halten wir im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen stetig ein.
Die vorliegende Absichtserklärung zur Einhaltung der Menschenrechte wird jährlich überprüft und falls notwendig angepasst, um sicherzustellen, dass ihre Inhalte im Einklang mit möglichen Veränderungen in unserem Geschäftsmodell oder unseren Tätigkeitsfeldern stehen und stets aktuell sind.
Stand: Dezember 2023