Letzigrund-Werklohnklage von Implenia erstinstanzlich abgewiesen
Dietlikon, 9. Oktober 2015 – Implenia nimmt zur Kenntnis, dass das Bezirksgericht Zürich im Verfahren um den ausstehenden Werklohn für nachträgliche Bestellungsänderungen beim Bau des Letzigrund-Stadions die Klage von Implenia in Höhe von rund CHF 23 Mio. erstinstanzlich abgewiesen hat. In einer ersten Beurteilung zeigt sich, dass das Gericht in seiner Begründung nicht auf die […]