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Letzigrund

Bundesgericht hebt Urteile des Obergerichts Zürich aus formellen Gründen auf | Keine inhaltliche Prüfung der Beschwerde von Implenia

Dietlikon, 28. März 2017 – Implenia nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesgericht die Urteile des Obergerichts Zürich betreffend die Werklohnforderung für das Stadion Letzigrund und betreffend das Parkhaus Hardau aus formellen Gründen aufhebt und beide Angelegenheiten an das Obergericht Zürich zurückweist. Eine inhaltliche Prüfung der Beschwerde von Implenia hat das Bundesgericht nicht vorgenommen. Implenia wird die neue Ausgangslage analysieren und nimmt zum weiteren Vorgehen zu gegebener Zeit Stellung.

Medienkontakt Implenia:

Natascha Mathyl

Communications Manager

Telefon: +41 58 474 74 77

communication@implenia.com


Implenia ist das führende Bau- und Baudienstleistungsunternehmen der Schweiz mit einer starken Stellung im deutschen, österreichischen und skandinavischen Infrastrukturmarkt. Entstanden 2006, blickt Implenia auf eine rund 150-jährige Bautradition zurück und fasst das Know-how aus hochqualifizierten Sparten- und Flächeneinheiten unter einem Dach zu einem gesamteuropäisch agierenden Unternehmen zusammen. Das integrierte Businessmodell und die in allen Bereichen des Bauens tätigen Spezialisten erlauben es der Gruppe, ein Bauwerk über seinen gesamten Lebenszyklus zu begleiten – wirtschaftlich, integriert und kundennah. Dabei steht eine nachhaltige Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg sowie sozialer und ökologischer Verantwortung im Fokus.

Implenia mit Hauptsitz in Dietlikon bei Zürich beschäftigt europaweit rund 8‘200 Personen und erzielte im Jahr 2016 einen Umsatz von rund
3,3 Milliarden Franken. Das Unternehmen ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (IMPN, CH0023868554). Weitere Informationen unter www.implenia.com.