Governance
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Compliance-Management-System
1. VERHALTENSKODIZES UND WEISUNGEN
Der Code of Conduct «Wie wir arbeiten» definiert die Grundwerte von Implenia als verantwortungsvoll handelndes Unternehmen: Exzellenz, Kollaboration, Agilität, Integrität und Nachhaltigkeit. Der Kodex regelt sowohl das Verhalten der Mitarbeitenden untereinander als auch ihren Umgang mit Geschäftspartnern, Behörden und der Umwelt.
Ergänzend dazu hat Implenia konzernweit verbindliche Weisungen erlassen sowie Standards und Prozesse eingeführt. Zusammen mit dem Code of Conduct stellen sie sicher, dass ethisches Verhalten und die Einhaltung von Gesetzen den Rahmen aller Tätigkeiten im Unternehmen bilden.
Im Jahr 2023 führte Implenia zudem einen eigenständigen «Code of Conduct for External Business Partners» ein. Dieser legt die wichtigsten Grundsätze und konkreten Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern fest. Der Fokus liegt auf Arbeitsbedingungen, Menschenrechten, einem fairen und respektvollen Umgang mit Mitarbeitenden, ethischen Geschäftspraktiken, Verantwortung in der Lieferkette sowie auf Umweltschutz und nachhaltiger Beschaffung. Der Code of Conduct for External Business Partners ist grundsätzlicher Bestandteil aller Vereinbarungen zwischen Implenia und seinen Geschäftspartnern.
1.1 Organisation
Der Chief Compliance Officer und General Counsel der Gruppe vertritt den Bereich Compliance im Implenia Executive Committee und berichtet dort sowie in jeder Sitzung des Audit Committees über aktuelle Compliance-Themen. Unterstützt wird er von der globalen Leiterin der Abteilung Compliance & Datenschutz. Diese ist unter anderem für die Umsetzung des Compliance-Management-Systems zuständig.
In den einzelnen Ländern liegt die Verantwortung für regionale Themen bei Country Compliance Officers sowie Datenschutzkoordinatoren und -beauftragten. Diese fungieren als erste Anlaufstelle für Fragen zur Rechts- und Regelkonformität und nehmen Hinweise auf vermutete Unregelmässigkeiten entgegen. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die Compliance-Standards von Implenia in allen Märkten einheitlich angewendet werden.
1.2 Schulung und Sensibilisierung
Anlässlich des 2023 überarbeiteten Code of Conduct «Wie wir arbeiten» absolvierten 2024 alle Mitarbeitenden des technisch-kaufmännischen Personals ein obligatorisches E-Learning-Programm zu dessen Inhalten. Die Schulung ist inzwischen fester Bestandteil des Onboardings neuer Mitarbeitender und stellt von Anfang an ein einheitliches Verständnis der Grundwerte und Compliance-Verpflichtungen sicher.
Die Inhalte des Code of Conduct werden in regelmässigen Schulungen aufgefrischt und durch zentrale rechtliche und ethische Themen wie Wettbewerbsrecht, Interessenkonflikte oder Korruptionsprävention ergänzt. Diese Massnahmen stärken die unternehmensweite Compliance-Kultur.
2025 absolvierten technisch-kaufmännische Mitarbeitende erneut E-Learnings zu verschiedenen Compliance-Themen. Knapp 800 Mitarbeitende nahmen an Schulungen zum Code of Conduct teil, ungefähr 900 durchliefen ein E-Learning zum Datenschutz und knapp 1 800 ein Training zum Thema Antikorruption und Bestechung. Ergänzend zu den E-Learnings fanden Präsenzschulungen im Rahmen lokaler und gruppenweiter Tagungen sowie bedarfsspezifische Schulungen in Büros und auf Baustellen statt.
Um die Grundsätze des Code of Conduct präsent zu halten, führt Implenia regelmässig Sensibilisierungskampagnen durch. Diese thematisieren unter anderem den Umgang mit Geschenken und Einladungen. Für häufige Fragen, etwa zu Verhaltensregeln bei Verbandssitzungen, zur Videoüberwachung auf Baustellen oder zum Umgang mit Interessenkonflikten, hat das Unternehmen «Quick Guides» entwickelt. Sie bieten den Mitarbeitenden eine schnelle Orientierung im Arbeitsalltag.
Kommunikation und Schulung zur Korruptionsbekämpfung (in % der geschulten/erreichten Mitarbeiter)
| 2025 | 2024 | 2023 | |
|---|---|---|---|
| Art | % der Mitarbeiter | % der Mitarbeiter | % der Mitarbeiter |
| Antikorruptions-Kommunikation | 58 | 60 | 58 |
| Antikorruptions-Schulung | 13 | 60 | 13 |
Bemerkung zur Antikorruptions-Kommunikation: Alle technisch-kaufmännischen Angestellten haben in den Jahren 2022-2025 eine
Kommunikation zu Antikorruptionsthemen erhalten.
Bemerkung zur Antikorruptions-Schulung: 2024 wurde die Schulung zum Code of Conduct für alle technisch-kaufmännischen Mitarbeitenden aufgefrischt. Dadurch war die Anzahl der geschulten Mitarbeitenden im Vorjahr besonders hoch. Eine weitere Schulung, die für alle technisch-kaufmännischen Angestellten obligatorisch ist, wurde Ende
2025 ausgerollt. Frist zur Absolvierung: 2026.
Code of Conduct - E-Learnings (Anzahl)
| 2025 | 2024 | 2023 | |
|---|---|---|---|
| Abgeschlossene E-Learnings | 2 904 | 10 398 | 993 |
Bemerkung zu Code of Conduct - E-Learnings 2025: Diese Zahl umfasst CoC-Schulungen, die LkSG-Schulung des relevanten technisch-kaufmännischen Personals in Deutschland und Datenschutz-Schulungen. Alle technisch-kaufmännischen Angestellten sind verpflichtet, zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses eine Schulung zu Code of Conduct und Datenschutz zu absolvieren. Gewerbliche Angestellte werden nach einem risikobasierten Ansatz geschult, insbesondere erhalten sie eine Schulung zu Gesundheit und Sicherheit, die auch grundlegende Compliance-Themen umfasst. 2024 wurde die Schulung zum Code of Conduct für alle technisch‑kaufmännischen Mitarbeitenden aufgefrischt. Dadurch war die Anzahl der geschulten Mitarbeitenden im Vorjahr besonders hoch.
1.3 Mögliche Compliance-Verstösse
Implenia ermutigt alle Personen, mögliche Verstösse gegen die Verhaltenskodizes, andere interne Richtlinien oder gesetzliche Vorgaben zu melden. Dafür stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung, darunter die Implenia Speak Up Line – eine von einer externen Organisation betriebene Whistleblower-Plattform. Sie ermöglicht auch anonyme Meldungen über eine öffentlich zugängliche Internetseite und bietet die Möglichkeit, mit der meldenden Person zu kommunizieren. Alle Hinweise werden umfassend und neutral untersucht. Der Schutz der Hinweisgebenden vor Diskriminierung oder Bestrafung ist dabei ein zentrales Merkmal des Verfahrens.
Bestätigen sich Verdachtsmomente in einer ersten Prüfung, führt der zuständige Country Compliance Officer oder die globale Leiterin der Abteilung Compliance & Data Protection in Absprache mit dem Chief Compliance Officer eine vertiefte Untersuchung durch. Betreffen Hinweise die Lieferkette von Implenia, werden zusätzlich ein Mitglied aus dem Procurement sowie der Menschenrechtsbeauftragte von Implenia beigezogen (siehe Kapitel «Menschenrechte»). Die Ergebnisse werden dokumentiert und dem zuständigen Gremium als Entscheidungsgrundlage vorgelegt.
Im Jahr 2025 gingen gruppenweit 42 Hinweise ein. Diese betrafen unter anderem sexuelle Belästigung, Betrug, Diskriminierung und mögliche Interessenskonflikte. Die Meldungen wurden untersucht, und – wo angezeigt – wurden geeignete Massnahmen eingeleitet. Zudem wurden sechs Verdachtsfälle von Korruption gemeldet: Drei Hinweise liessen sich nicht belegen oder erwiesen sich als gegenstandslos, während drei weitere derzeit noch untersucht werden.

Bekämpfung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen
In der Bau- und Immobilienbranche herrscht intensiver Wettbewerb. Implenia stellt sich diesem mit fairen Mitteln, verfolgt eine Nulltoleranz-Politik gegenüber wettbewerbswidrigem Verhalten und lehnt jede Form von Korruption ab. Ein klares Reglement, wer wichtige Entscheidungen genehmigt und wer darüber informiert werden muss, sowie das Vier-Augen-Prinzip bilden wesentliche Massnahmen zur Verhinderung von Korruption. Im Rahmen der ordentlichen Geschäftsprüfung überprüft zudem die Revision die Konzernrechnung auf Unregelmässigkeiten.
Die Grundsätze des Code of Conduct «Wie wir arbeiten» zum Thema Korruption werden in einer gruppenweiten Integritätsdirektive konkretisiert, die 2025 inhaltlich überarbeitet wurde. Diese enthält verbindliche Verhaltensregeln zur Prävention und aktiven Bekämpfung von Korruption. Zudem legt die globale Integritätsdirektive klare Vorgaben zur Annahme oder Vergabe persönlicher Zuwendungen sowie hinsichtlich Einladungen zu Veranstaltungen fest. So wurden länderspezifische Schwellenwerte festgesetzt, ab denen Zuwendungen und die Teilnahme an Veranstaltungen genehmigungspflichtig oder nicht zulässig sind.
Um die Mitarbeitenden mit den Anforderungen des Kartellrechts vertraut zu machen und sie vor versehentlichen Verstössen zu schützen, hat Implenia eine gruppenweite Wettbewerbsrichtlinie aufgestellt. Diese enthält unmissverständliche Vorgaben, untersagt jegliche wettbewerbswidrigen Absprachen und zeigt zugleich auf, wie sich die Mitarbeitenden rechtskonform verhalten.
Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht
Wenn Implenia in Untersuchungen oder Verfahren im Rahmen des Wettbewerbsrechts einbezogen wird, kooperiert das Unternehmen vollumfänglich mit den Behörden und informiert transparent über die Sachverhalte. Seit 2010 kam es zu insgesamt fünf behördlichen Untersuchungen, von denen zwei bereits vor längerer Zeit abgeschlossen wurden. Im Berichtszeitraum beschäftigten Implenia noch drei Fälle:
- In der Schweiz führte die Wettbewerbskommission zwischen 2010 und 2019 mehrere Untersuchungsverfahren im Kanton Graubünden durch. Gegenstand waren mutmasslich unzulässige Wettbewerbsabsprachen im Strassenbau sowie im Hoch- und Tiefbau vor 2010. Implenia kooperierte während des gesamten Verfahrens vorbehaltlos mit der Wettbewerbskommission und trug damit massgeblich zur Aufklärung der untersuchten Preis- und Gebietsabsprachen bei. Die Untersuchungsbehörde sah deshalb im Hauptverfahren davon ab, eine Busse gegen Implenia zu verhängen. In der Folge wurde das Hauptverfahren jedoch in mehrere Unterverfahren aufgeteilt. In zwei davon erkannte die Wettbewerbskommission Implenia nicht als Kronzeugen an und verhängte Bussen wegen angeblicher Absprachen bei zwei kleineren Hochbauprojekten. Implenia legte gegen die Verweigerung der Kronzeugenstellung in den Unterverfahren sowie gegen die nachträgliche Aufteilung des Verfahrens Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Nachdem diese abgewiesen wurde, zog Implenia die Fälle ans Bundesgericht weiter, wo sie derzeit noch hängig sind.
- In Österreich führt die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption Wien seit 2017 eine Untersuchung wegen Verdachts auf Submissionsabsprachen. Diese richtet sich unter anderem auch gegen die Implenia Baugesellschaft GmbH und ist derzeit noch im Gang.
- Im März 2024 erweiterte die schweizerische Wettbewerbskommission ihre im November 2023 eröffnete Untersuchung zu möglichen Absprachen im Tief- und Hochbau im Kanton Neuenburg. Statt ursprünglich drei werden nun mehr als 20 Unternehmen überprüft, darunter auch Implenia. Die Kommission untersucht, ob zwischen 2009 und 2024 Offerten und Preise für Ausschreibungen von Tief- und Hochbauprojekten für die öffentliche Hand und private Auftraggeber untereinander koordiniert wurden. Implenia hat der Wettbewerbskommission seine volle Kooperation zugesichert.
Informationen zu älteren Verfahren finden sich in früheren Nachhaltigkeitsberichten.
Menschenrechte
Die Wahrung der Menschenrechte ist ein wichtiges Anliegen im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung von Implenia. Das Engagement des Unternehmens basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie auf der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit. Implenia verpflichtet sich daher in seiner Grundsatzerklärung unter anderem, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und diese in allen Geschäftstätigkeiten sowie entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten.
Implenia bekennt sich zur Einhaltung der folgenden internationalen Übereinkommen:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgeerklärung
- Zehn Prinzipien des UN Global Compact
- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Implenia hat zur Prävention möglicher Menschenrechtsverletzungen und zur Abhilfe bei festgestellten Verstössen folgende Sorgfaltsprozesse über die gesamte Lieferkette etabliert:
- Berücksichtigung menschenrechtsbezogener und ausgewählter umweltbezogener Kriterien bei der Auswahl und Bewertung der Lieferanten gemäss einer internen und globalen Einkaufsrichtlinie sowie Einholung von Selbstauskünften der Lieferanten hinsichtlich der Erfüllung landesspezifischer, gesetzlicher Anforderungen
- Durchführung angemessener Kontrollmassnahmen im Rahmen von Lieferantenaudits
- Einholung von Selbstauskünften der Lieferanten
- Vertragliche Verpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten durch Einbindung des Code of Conduct for External Business Partners in bestehende und zukünftige Lieferantenbeziehungen
- Schulung der betroffenen technisch-kaufmännischen Mitarbeitenden anhand eines E-Learnings zum Thema Sorgfaltsprozesse in der Lieferkette
- Konsequente Umsetzung von Massnahmen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden in einer sicheren Arbeitsumgebung tätig sind. Dazu gehören unter anderem regelmässige Schulungen zur Sensibilisierung für potenzielle Risiken sowie die Bereitstellung von Schutzausrüstung
- Implementierung strenger Kontrollen und Richtlinien, um Unfälle oder Gesundheitsrisiken zu minimieren
Implenia fördert eine Kultur, die Mitarbeitende wie auch externe Personen ermutigt, mögliches Fehlverhalten zu melden. Dazu zählen auch Bedenken oder Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen innerhalb des Unternehmens. Für entsprechende Meldungen steht unter anderem die anonyme Speak Up Line zur Verfügung (siehe Kapitel zum Compliance-Management-System).
Bei Bedenken oder Hinweisen auf mögliche Verstösse in der Lieferkette führt der Menschenrechtsbeauftragte gemeinsam mit Vertretern des Einkaufs sowie der Abteilung Legal & Compliance weitere Abklärungen durch. Die Bearbeitung erfolgt in einem transparenten, digitalen Prozess, der in der Verfahrensordnung der Speak Up Line hinterlegt ist. Bei Bedarf zieht der Menschenrechtsbeauftragte weitere Personen aus den Divisionen, globalen Funktionen oder Ländern hinzu.
Implenia hat im für alle Mitarbeitenden verpflichtenden Code of Conduct «Wie wir arbeiten» sowie im «Code of Conduct for External Business Partners» klare Regeln gegen Kinder- und Zwangsarbeit festgelegt. Eine umfassende Regelung ist zudem in der von Implenia verabschiedeten Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie verankert. Diese berücksichtigt die gesetzlichen Anforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette (mehr dazu).
Eine im Jahr 2024 intern durchgeführte Risikoanalyse ergab keinen begründeten Verdacht auf Kinderarbeit bei Implenia oder in dessen Lieferkette. Implenia ist damit gemäss der Verordnung zu Sorgfaltspflichten und Transparenz (VSoTr) von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich Kinderarbeit befreit. Eine erneute Analyse im Jahr 2025 bestätigte dieses Ergebnis.
Lieferantenmanagement
Für die Umsetzung seiner Projekte bezieht Implenia in erheblichem Umfang Baumaterialien wie Stahl und Beton sowie diverse Dienstleistungen von Geschäftspartnern. Über 98 % dieser Zulieferer sind in der EU oder in der Schweiz ansässig.
Um Risiken entlang der komplexen Wertschöpfungskette zu minimieren, setzt Implenia auf ein professionelles Lieferantenmanagement. Grundlage für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit bildet ein mehrstufiger Prozess, den alle Lieferanten und Subunternehmen durchlaufen. Dieser umfasst unter anderem Due-Diligence-Prüfungen, (Re-)Qualifizierungen, jährlich wiederkehrende Bewertungen und Assessments sowie weitere Massnahmen zur Lieferantenentwicklung.
Alle Geschäftspartner müssen klar definierte Mindestanforderungen in den folgenden Bereichen erfüllen:
- Umwelt
- Arbeitsbedingungen
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Compliance
- Einkauf
- Qualität
- Finanzen
Zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung wird für jeden Geschäftspartner ein Nachhaltigkeitsindex erstellt. Dieser basiert auf der Auswertung verschiedener Kriterien wie Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Compliance. Zusätzlich fliessen interne Projektbewertungen und Erfahrungswerte in die Berechnung ein. Implenia erhebt hierfür kontinuierlich relevante Daten und schult Mitarbeitende in der Anwendung des Index bei der Auftragsvergabe.
Erreicht ein Lieferant die definierte Punktzahl, wird er als nachhaltig eingestuft.
In der Schweiz sowie in Deutschland, Schweden und Norwegen wurden die wichtigsten Zulieferer umfassend bewertet; in diesen Ländern fanden im vergangenen Jahr auch Lieferanten-Assessments statt. In Österreich, Italien und Frankreich führte Implenia Bewertungen im Rahmen von Joint Ventures durch.
Daten aus dem Supplier Relationship Management (SRM) zeigen, dass im Jahr 2025 rund 75 % der gesamten Vergabesumme an Geschäftspartner entrichtet wurden, die nach Nachhaltigkeitskriterien bewertet sind und erhöhte Anforderungen erfüllen.
Auch die Risikoanalyse gemäss dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das seit Anfang 2024 für Implenia in Deutschland gilt, wird digital über das neue SRM-System abgebildet. Dadurch verfügt Implenia jederzeit über aktuelle und verlässliche Datensätze seiner Geschäftspartner in Deutschland und der Schweiz, wo rund 95 % dieser Partner ansässig sind.
Ergänzend zum SRM befindet sich derzeit eine gruppenweite Beschaffungsrichtlinie in der Erarbeitung, die um Nachhaltigkeitskriterien erweitert wird.
Bewertete Lieferanten und Subunternehmer (in Anzahl und %)
| 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtzahl der Lieferanten und Subunternehmer | 5 238 | 4 564 | 5 120 | 3 536 | 4 942 |
| Prozentualer Anteil der Lieferanten und Subunternehmer, die sich zu den ökologischen und sozialen Mindestanforderungen gemäss "Code of Conduct" bzw. "Code of Conduct für externe Geschäftspartner" verpflichten | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% |
Bemerkung für 2021–2022: Daten für die Schweiz.
Bemerkung für 2023–2025: Daten für die Schweiz und für Deutschland.
Bemerkung zum Prozentsatz: Alle Geschäftspartner, die auf den Baustellen von Implenia arbeiten, sind vertraglich verpflichtet, klar definierte Mindestanforderungen auf der Basis des Code of Conduct in den Bereichen Umwelt, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Qualität, Einkauf und Finanzen einzuhalten. 2023 veröffentlichte Implenia den «Code of Conduct für externe Geschäftspartner», der Bestandteil aller neuen Verträge mit externen Parteien ist. Das Dokument spezifiziert die Anforderungen des «Code of Conduct» für die Geschäftspartner von Implenia zu den Themen Geschäftsintegrität, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Managementsysteme.
Sustainable Finance
Für Implenia ist es wichtig, dass und wie die Finanzbranche das Engagement der Gruppe wahrnimmt und bewertet. Diese Einschätzung beeinflusst die Attraktivität von Aktien und Anleihen für Anlegerinnen und Anleger mit einem verantwortungsvollen Investitionsansatz. Entsprechend legt Implenia grossen Wert auf eine transparente Kommunikation, insbesondere zu Zielen und Schlüsselkennzahlen.
Die externe Anerkennung des Nachhaltigkeits-Engagements zeigt sich in einer Reihe von positiven Ratings, die Implenia in den vergangenen Jahren erhalten hat. So vergab MSCI ESG – eine weltweit führende Ratingagentur – 2025 ein AAA-Rating an Implenia. Zudem erzielte das Unternehmen auch bei den Ratingunternehmen Morningstar Sustainalytics, Inrate, CDP und EcoVadis überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsbewertungen.
1. «GRÜNE» KREDITFINANZIERUNG
2018 war Implenia das erste Industrieunternehmen der Schweiz, dessen Kreditmarge an die Nachhaltigkeitsleistung gekoppelt wurde. Diese Leistung wird jedes Jahr durch Morningstar Sustainalytics, eine führende internationale ESG-Ratingagentur, ermittelt. Im «ESG Risk Rating» stuft Morningstar Sustainalytics Implenia mit 28,4 Punkten und «Medium Risk» innerhalb der besten 11 % ein (Download Bericht). Aufgrund der anhaltend guten Bewertung profitiert Implenia von vorteilhaften Konditionen auf dem Kapitalmarkt.


The use by Implenia of any MSCI ESG Research LLC or its affiliates («MSCI») data, and the use of MSCI logos, trademarks, service marks or index names herein, do not constitute a sponsorship, endorsement, recommendation, or promotion of Implenia by MSCI. MSCI services and data are the property of MSCI or its information providers, and are provided «as-is» and without warranty. MSCI names and logos are trademarks or service marks of MSCI.
2. ANERKENNUNG Durch RATING AGENTUREN
Im aktuellen Rating von 2025 durch EcoVadis, den weltweit grössten Anbieter von Nachhaltigkeitsratings, erzielte Implenia 75 von 100 möglichen Punkten (Scorecard). Mit diesem Resultat erreicht das Unternehmen den Silberstatus und gehört zu den besten 15 % der über 150 000 Firmen, die EcoVadis bewertet. Bei der globalen Non-Profit-Organisation CDP erzielte Implenia im Jahr 2025 für den Bereich «Climate Change» wiederum die Ratingnote «B».


Nachhaltige Investmententscheidungen
Um Investmententscheidungen nachhaltiger zu gestalten, hat Implenia 2024 ein ESG-Due-Diligence Prüfverfahren entwickelt und in den M&A-Prozess integriert. Dieses stützt sich auf den Code of Conduct for External Business Partners sowie auf eine im Lieferantenmanagementsystem integrierte Nachhaltigkeitsbewertung von Lieferanten und Subunternehmen.
Die zugehörige Checkliste deckt zentrale Themen wie Umweltschutz, umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, Gesundheit sowie Integrität ab. Die Prüfmethodik ermöglicht bei Bedarf weitergehende Massnahmen. Dazu zählen beispielsweise Gespräche mit Geschäftspartnern, Lieferanten oder deren Kunden, um spezifische Nachhaltigkeitsaspekte zu klären. Zudem können einzelne Teile der ESG-Due-Diligence-Prüfung extern vergeben oder unabhängig verifiziert werden.
Ein Investment oder eine M&A Transaktion kommt für Implenia nur dann in Frage, wenn als Minimalanforderung die Kriterien des Code of Conduct erfüllt werden.
Cyber Security
Implenia setzt auf moderne Cloud-Technologien und baut seine Cyber-Security-Strategie laufend aus. Diese richtet sich nach dem internationalen Standard ISO 27001 und umfasst Prozesse, Richtlinien und ein integriertes Risikomanagement, das den Schutz der Mitarbeitenden, der Systeme und Daten ins Zentrum stellt.
Um die Mitarbeitenden für Gefahren aus dem Internet zu sensibilisieren, erhalten sie regelmässig Schulungen. Sie setzen sich dabei mit aktuellen Themen der Cyber-Security auseinander und üben, virtuelle Angriffe abzuwehren.
Für die sichere Umsetzung digitaler Prozesse arbeitet Implenia mit internen und externen Spezialisten zusammen. Ein Partnerunternehmen überwacht die Schutzsysteme rund um die Uhr, registriert etwaige Unregelmässigkeiten und reagiert gegebenenfalls sofort.
Mit Incident Response Pläne und einem Krisenmanagementprozess wird sichergestellt, dass die Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur bei einem Cybervorfall so schnell wie möglich wiederhergestellt werden kann. Mit periodischen Krisenübungen werden die Abläufe in der Krisenorganisation geübt. Ergänzend stellen regelmässige interne und externe Prüfungen sicher, dass Sicherheitslücken frühzeitig erkannt und behoben werden.
Die Mitarbeitenden werden regelmässig mit Schulungen und Angriffssimulationen für Gefahren aus dem Internet und aktuelle Themen der Cybersecurity sensibilisiert.
Qualitätsstrategie
Um seine Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu erhalten, passt Implenia seine Strukturen sowie Führungs- und Steuerungsprozesse laufend den Erfordernissen des Markts sowie dem Stand von Wissenschaft und Technik an. Rund 75 % aller Unternehmenseinheiten unterziehen sich dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess gemäss ISO 9001.
Die Qualitätsstrategie von Implenia stützt sich auf drei Pfeiler:
- Exzellentes Prozessmanagement mit klaren Abläufen und Zuständigkeiten
- Kontinuierliche Verbesserung durch die Nutzung von Erfahrungen und eine konstruktive Fehlerkultur
- Verstärktes Qualitätsbewusstsein durch Schulung und klare Definition von Verantwortlichkeiten
So stellt Implenia sicher, dass die Qualität von Produkten und Dienstleistungen die angestrebten Ergebnisse erreicht und die Anforderungen von Kundinnen, Kunden, Mitarbeitenden und Gesellschaft erfüllt werden.
Ein zentrales Element des Prozessmanagements bildet das kontinuierlich aufgebaute Implenia Management System (IMS). Es dient als verlässliche Referenz für sämtliche Standards, Dokumente und Informationen («Single source of truth»). Das IMS erlaubt es allen Mitarbeitenden, jederzeit auf die geltenden Prozesse zuzugreifen, und regelt Rollen und Verantwortlichkeiten sowohl auf Dokumentenebene als auch für die verschiedenen Bereiche und Prozesse.