Verwaltungsrat
Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat, der gemäss Statuten aus mindestens fünf Mitgliedern besteht, zählt zurzeit sieben Mitglieder. Im Berichtsjahr gab es keine Wechsel im Verwaltungsrat. Kein Mitglied nimmt für die Implenia AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften operative Führungsaufgaben wahr. Es hat auch kein Verwaltungsratsmitglied während der letzten drei Geschäftsjahre vor der Berichtsperiode dem Group Executive Board bzw. dem Implenia Executive Committee der Implenia AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften angehört. Kein Mitglied unterhält wesentliche Geschäftsbeziehungen mit der Implenia Gruppe. Aus diesem Grund sind die Mitglieder unabhängig. Der Verwaltungsrat setzte sich am 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen:
Name | Nationalität | Funktion | Unabhängig | Im Amt seit¹ | |||
Hans Ulrich Meister | Schweiz | Präsident | ja | 2016 | |||
Henner Mahlstedt | Deutschland | Vizepräsident | ja | 2015 | |||
Kyrre Olaf Johansen | Norwegen | Mitglied | ja | 2016 | |||
Ines Pöschel | Schweiz | Mitglied | ja | 2016 | |||
Laurent Vulliet | Schweiz | Mitglied | ja | 2016 | |||
Martin Fischer | Schweiz und USA | Mitglied | ja | 2018 | |||
Barbara Lambert | Schweiz und Deutschland | Mitglied | ja | 2019 | |||
1 Ordentliche Generalversammlung im bezeichneten Jahr |
Die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats deckt vielfältige Kompetenzen ab. Die Mitglieder verfügen über langjährige Berufserfahrung in verschiedenen Industrien. Die Grafiken auf der rechten Seite zeigen die Diversität des Verwaltungsrats.
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
nach Geschlecht (Anzahl)
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
nach Nationalität (Anzahl)
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Anzahl Mitglieder nach Hintergrund, Erfahrung, Know-how
Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen
Die Zusammenstellung auf den nächsten Seiten enthält wesentliche Angaben zur Ausbildung und beruflichen Laufbahn eines jeden Verwaltungsratsmitglieds. Sie legt ferner je Verwaltungsratsmitglied Mandate ausserhalb des Konzerns sowie weitere bedeutende Tätigkeiten wie ständige Funktionen in wichtigen Interessengruppen offen.
Wahl und Amtsdauer
Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Wahl und endet nach Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung; vorbehalten bleiben vorheriger Rücktritt oder vorherige Abberufung (Art.18 Abs. 3 der Statuten). Die Verwaltungsratsmitglieder sind jederzeit wieder wählbar (Art.18 Abs. 4 der Statuten), unterstehen aber einer oberen Altersgrenze von 70 Jahren. Das Ausscheiden erfolgt auf die dem Geburtstag folgende ordentliche Generalversammlung (Art.18 Abs. 5 der Statuten). In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) werden die Mitglieder und der Präsident des Verwaltungsrats sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses (Nomination and Compensation Committee) von der Generalversammlung je einzeln gewählt (Art. 9 lit. b und Art.18 Abs. 2 der Statuten). Ebenfalls in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen der VegüV wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter von der Generalversammlung gewählt (Art. 9 lit. b der Statuten). Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat grundsätzlich selbst und ernennt insbesondere den Vizepräsidenten und den Sekretär des Verwaltungsrats.
Die Statuten kennen für den Fall, dass das Amt des Verwaltungsratspräsidenten vakant ist, dass das Nomination and Compensation Committee nicht vollständig besetzt ist oder die Gesellschaft keinen unabhängigen Stimmrechtsvertreter hat, keine von Art. 4 Abs. 4, Art. 7 Abs. 4 sowie von Art. 8 Abs. 6 VegüV abweichenden Regelungen zur Behebung solcher Organisationsmängel.
Interne Organisation
Aufgabenteilung im Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die strategische und finanzielle Führung von Implenia und die Überwachung der Geschäftsführung. Er entscheidet als oberstes Organ, soweit nicht die Generalversammlung von Gesetzes wegen zuständig ist. Der Präsident des Verwaltungsrats beruft die Sitzungen des Verwaltungsrats ein. Falls der Präsident verhindert ist, beruft der Vizepräsident, oder bei Bedarf ein vom Verwaltungsrat bestimmtes Verwaltungsratsmitglied, die Sitzung ein. Regelmässig an den Verwaltungsratssitzungen anwesend sind der CEO und der CFO. Der Präsident bestimmt die Traktandenliste, bereitet die Sitzungen vor und leitet sie. Er entscheidet fallweise über den Beizug weiterer Personen zu den Beratungen des Verwaltungsrats. Jedes Mitglied kann unter Angabe des Traktandums mit kurzer Begründung die Einberufung einer Verwaltungsratssitzung verlangen.
Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweise des Verwaltungsrats sowie das Verhalten bei Interessenkonflikten sind im OGR Implenia sowie im Kompetenzdiagramm vom 11. Juli 2019 (nachfolgend «Kompetenzdiagramm») geregelt. Das OGR Implenia (ohne Kompetenzdiagramm) ist auf der Webseite von Implenia abrufbar.
https://www.implenia.com/goto/corporategovernance/2021/de/ogr-implenia-20190711.pdf
Personelle Zusammensetzung sämtlicher Komitees des Verwaltungsrats, deren Aufgaben und Kompetenzabgrenzung
Im Berichtsjahr bestanden die nachfolgenden zwei Komitees innerhalb des Verwaltungsrats: das Audit Committee (AC) und das Nomination and Compensation Committee (NCC). Der Verwaltungsrat wählt pro Komitee einen bzw. eine Vorsitzende(n). Das AC und das NCC analysieren die ihnen vom Verwaltungsrat zugewiesenen Bereiche und erstatten dem Verwaltungsrat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion Bericht. Die Vorsitzenden der einzelnen Komitees informieren den Verwaltungsrat über sämtliche wesentlichen Punkte und geben Empfehlungen hinsichtlich der vom Gesamtverwaltungsrat zu treffenden Entscheide ab. Die Aufgaben und Kompetenzen der Komitees ergeben sich aus dem OGR Implenia und dem Kompetenzdiagramm sowie aus den vom Verwaltungsrat erlassenen Reglementen.
Die Komitees organisieren sich grundsätzlich selbst. Der Verwaltungsrat erlässt auf Antrag der Komitees entsprechende Reglemente. Die Komitees haben grundsätzlich beratende Funktion, die Entscheidungskompetenz bleibt dem Gesamtverwaltungsrat vorbehalten. Die Entscheidungskompetenz steht den Komitees nur zu, wenn dies im Kompetenzdiagramm, in einem Reglement der Komitees oder durch besonderen Beschluss des Verwaltungsrats festgelegt ist. Die Komitees sind befugt, Untersuchungen in allen Angelegenheiten ihres Zuständigkeitsbereichs durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Sie können unabhängige Experten beiziehen. Der Verwaltungsrat kann für bestimmte Aufgaben Ad-hoc-Komitees ernennen und diesen Vorbereitungs-, Überwachungs- und/oder Entscheidungskompetenz zuweisen (Ziff. 5.1.1 und 5.1.6 OGR Implenia). Im Berichtsjahr wurde kein Ad-hoc-Komitee gebildet.
In der folgenden Tabelle sind die während des Berichtsjahrs bestehenden Komitees und deren Mitglieder aufgeführt:
Audit Committee | Nomination and Compensation Committee | |||
Hans Ulrich Meister, Präsident | (ständiger Gast) | (ständiger Gast) | ||
Henner Mahlstedt | • | |||
Kyrre Olaf Johansen | • | |||
Ines Pöschel | • (Vorsitzende) | |||
Laurent Vulliet | • | |||
Martin Fischer | • | |||
Barbara Lambert | • (Vorsitzende) |
Audit Committee
Das AC ist unabhängig und besteht aus mindestens zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats, die vom Verwaltungsrat bestimmt werden. Das AC wird präsidiert von einem Mitglied des Verwaltungsrats mit ausgewiesener Expertise im Audit- und Finanzbereich. Das AC behandelt alle Verwaltungsratsgeschäfte im Bereich Überwachung und Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle (inkl. internes Kontrollsystem), der Finanzplanung und des Risk Management. Zu Letzterem gehört auch die Berichterstattung über (laufende und drohende) Rechtsfälle. Zudem überwacht das AC das Compliance Management System und erstattet dem Verwaltungsrat Bericht hierüber. Es koordiniert und stimmt die Arbeiten der internen und externen Revision ab, ist für eine regelmässige Kommunikation mit der internen und externen Revisionsstelle zuständig und formuliert die Aufträge für die interne und externe Revision. Es hat die Kompetenz, Sonderprüfungen anzuordnen (Ziff. 5.1.1 OGR Implenia). Zu den Aufgaben des AC vgl. auch das OGR Implenia.
https://www.implenia.com/goto/corporategovernance/2021/de/ogr-implenia-20190711.pdf
Nomination and Compensation Committee
Das NCC setzt sich aus zwei bis vier Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen, die einzeln von der Generalversammlung gewählt werden. Die Grundsätze über die Aufgaben und Zuständigkeiten des NCC in Bezug auf die Entschädigungen sind von der Generalversammlung in Art. 21a der Statuten festgelegt und werden im Vergütungsbericht (Seite 85 ff.) näher beschrieben.
Zu den Aufgaben des NCC vgl. auch das OGR Implenia.
https://www.implenia.com/goto/corporategovernance/2021/de/ogr-implenia-20190711.pdf
Arbeitsweise des Verwaltungsrats und seiner Komitees
Der Verwaltungsrat und seine Komitees tagen, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch sechsmal (Verwaltungsrat) bzw. dreimal (AC und NCC) im Jahr. Die Sitzungen erfolgen auf Einladung des Präsidenten bzw. des oder der Vorsitzenden des betreffenden Komitees; die Einladungen werden jeweils mit einer Traktandenliste und den Sitzungsunterlagen ergänzt. Ausserdem kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung und die Aufnahme zusätzlicher Traktanden verlangen. In den Sitzungen des Verwaltungsrats hat der Präsident den Vorsitz, in den Komitees leitet der bzw. die jeweilige Vorsitzende die Sitzung. Zur Beschlussfähigkeit bedarf es der Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder. Als anwesend gelten auch Mitglieder, die via Telefon oder Videokonferenzschaltung an der Sitzung teilnehmen.
Der Verwaltungsrat und seine Komitees fassen ihre Beschlüsse und treffen ihre Wahlen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Enthaltungen sind nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident bzw. der oder die Vorsitzende den Stichentscheid. Die Ergebnisse der Verhandlungen und die Beschlüsse werden protokolliert. Der Verwaltungsratspräsident entscheidet über die Teilnahme des CEO (Ziff. 3.3.6 OGR Implenia). Bei Bedarf werden weitere Mitglieder des IEC oder weitere Personen zu den Sitzungen eingeladen. Ferner berichten die Division und Function Heads einmal jährlich über ihre Division respektive Funktion; die Division Heads zusätzlich in der Verwaltungsratssitzung betreffend Halbjahr und Geschäftsjahr.
Der Verwaltungsratspräsident nimmt an den Sitzungen des AC und des NCC als ständiger Gast teil. An den AC-Sitzungen nehmen in der Regel auch der CEO, der CFO und der General Counsel teil, bei Bedarf auch ein Vertreter der internen Revision sowie ein oder mehrere Vertreter der externen Revisionsstelle und weitere vom Vorsitz bezeichnete Personen. An den Sitzungen des NCC nehmen in der Regel der CEO und der Chief Human Resources Officer teil. Gäste der Sitzungen des Verwaltungsrats und der Komitees haben kein Stimmrecht. Zudem sind die Mitglieder des IEC an den Sitzungen des NCC und des Verwaltungsrats nicht anwesend, wenn ihre eigenen Leistungen beurteilt werden oder ihre Entschädigung diskutiert wird. Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Sitzungen und Videokonferenzen des Verwaltungsrats sowie des AC und des NCC im Jahr 2021:
Übersicht Sitzungen des Verwaltungsrats | ||
(Video-)Sitzungen1 | ||
Total | 13 | |
Durchschnittliche Dauer (in Stunden) | 3:20 | |
Teilnahme | ||
Hans Ulrich Meister, Präsident | 13 | |
Henner Mahlstedt, Vizepräsident | 13 | |
Kyrre Olaf Johansen, Mitglied | 11 | |
Ines Pöschel, Mitglied | 13 | |
Laurent Vulliet, Mitglied | 13 | |
Martin Fischer, Mitglied | 13 | |
Barbara Lambert, Mitglied | 13 |
1 Das Implenia Executive Committee war in der Regel in der Person des CEO anwesend.
Übersicht Sitzungen des Audit Committee | ||
(Video-)Sitzungen1 | ||
Total | 3 | |
Durchschnittliche Dauer (in Stunden) | 4:50 | |
Teilnahme | ||
Barbara Lambert, Vorsitzende | 3 | |
Henner Mahlstedt, Mitglied | 3 | |
Kyrre Olaf Johansen, Mitglied | 3 |
1 Der Verwaltungsratspräsident, der CEO, der CFO und der General Counsel sowie die Revisionsstelle nahmen an allen Sitzungen teil.
Übersicht Sitzungen des Nomination and Compensation Committee | ||
(Video-)Sitzungen1, 2 | ||
Total | 5 | |
Durchschnittliche Dauer (in Stunden) | 2:10 | |
Teilnahme | ||
Ines Pöschel, Vorsitzende | 5 | |
Laurent Vulliet, Mitglied | 5 | |
Martin Fischer, Mitglied | 5 |
1 Der Verwaltungsratspräsident hat an allen Sitzungen, der CEO sowie der Chief Human Resources Officer und die Head Compensation & Benefits nahmen an drei Sitzungen teil.
2 Darüber hinaus wurden ergänzende und vorbereitende Sitzungen sowie Telefonkonferenzen abgehalten. Einige dieser Sitzungen fanden im Gesamtverwaltungsrat statt oder involvierten Dritte, wenn dies als notwendig erachtet wurde.
Kompetenzregelung
Dem Verwaltungsrat obliegt gemäss Gesetz die Oberleitung und Oberaufsicht des Konzerns. Nebst den nach Art. 716a des Schweizerischen Obligationenrechts vorbehaltenen Kompetenzen entscheidet der Verwaltungsrat gemäss Kompetenzdiagramm insbesondere über folgende bedeutsame Geschäfte:
- den Erwerb bzw. den Verkauf von Beteiligungen mit einem Enterprise Value ab CHF 25 Mio.;
- den Kauf und Verkauf von Grundstücken /Gebäuden / Arealen (betriebliche Objekte) ab einem Betrag von über CHF 30 Mio.;
- die Festlegung von Zielmärkten und den Beschluss über einen Markteintritt;
- die Festlegung der Grundsätze der Finanzpolitik (Verschuldungsgrad und Finanzindikatoren);
- die Festlegung des Finanzierungskonzepts;
- die Beschaffung von Fremdkapital (Kreditlinien, Obligationen, Privatplatzierungen und andere Kapitalmarkttransaktionen, Leasing, Abzahlungsgeschäfte usw.) über CHF 50 Mio.;
- Grundsatzfragen und Richtlinien bei der Anlage von Finanzmitteln;
- die Abgabe von Darlehen jeglicher Art an Dritte ab einem Betrag von über CHF 5 Mio.;
- die Abgabe von Konzernbürgschaften, Garantien, Bid, Performance und Payment Bonds etc., sonstigen Sicherheiten und das Eingehen von Eventualverbindlichkeiten ausserhalb der ordentlichen Geschäftstätigkeit ab einem Betrag von über CHF 5 Mio.; und
- den Einsatz von derivativen Finanzprodukten, sofern diese nicht ausschliesslich zur Risikoreduktion eingesetzt werden.
Weiter ist der Verwaltungsrat zuständig für die Festlegung der Nachhaltigkeitsstrategie.
Der Verwaltungsrat delegiert die Geschäftsführung der Implenia Gruppe an den CEO, soweit nicht das Gesetz, die Statuten oder das OGR Implenia etwas anderes vorsehen oder die Kompetenzen nicht an das IEC oder an einzelne Mitglieder des IEC delegiert wurden. Der CEO nimmt die Geschäftsführung und die Vertretung der Implenia Gruppe wahr, soweit sie nicht durch Gesetz, die Statuten oder das OGR Implenia anderen Organen zugewiesen sind. Er ist für die Geschäftsführung und die Vertretung der Gruppe verantwortlich, insbesondere für deren operationelle Führung sowie für die Umsetzung der Strategie. Soweit nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten, ist er befugt, die ihm gemäss dem OGR Implenia zugewiesenen Aufgaben und Kompetenzen zu ordnen, wahrzunehmen und/oder qualifizierten nachgelagerten Stellen zu übertragen, wenn er diese entsprechend instruiert und überwacht.
Der CEO wird bei der Geschäftsführung durch die Mitglieder des IEC und die übrigen Funktionsverantwortlichen unterstützt. Diese sind ihm direkt unterstellt. Der CEO ist zuständig für die Berichterstattung an den Verwaltungsratspräsidenten respektive den Verwaltungsrat (Ziff. 6.2.3 OGR Implenia). Die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Verwaltungsrat, dem CEO und dem IEC ergibt sich im Detail aus dem OGR Implenia sowie aus dem Kompetenzdiagramm.
https://www.implenia.com/goto/corporategovernance/2021/de/ogr-implenia-20190711.pdf
Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber dem Implenia Executive Committee
Um zu überprüfen, wie der CEO und die Mitglieder des IEC die ihnen zugewiesenen Kompetenzen wahrnehmen, stehen dem Verwaltungsrat u. a. folgende Informations- und Kontrollinstrumente zur Verfügung:
Informations- und Kontrollinstrumente | ||||||||
jährlich | halbjährlich | quartalsweise | monatlich | |||||
MIS (Management Information System, | • | |||||||
Finanzbericht (Bilanz, Erfolgsrechnung und | • | |||||||
Budget | • | |||||||
Dreijahresplan | • | |||||||
VAC-Reporting | • | |||||||
Risikolage der Gruppe | • | |||||||
Result Delivery Assessment (RDA) | • | |||||||
Rechtsfälle-Reporting | • | |||||||
Compliance-Reporting | • |
Das MIS (Management Information System) gewährleistet die monatliche Berichterstattung über den Geschäftsgang. Das Reporting gibt Auskunft über Umsatz, Margen, Kosten und das operative Resultat, ergänzt mit Informationen zum Auftragsbestand, zu Investitionen, zum investierten Kapital, zur Liquidität und zum Mitarbeitendenbestand. Mit einer Kommentierung und einer quartalsweise aktualisierten Schätzung für das erste Halbjahr sowie für das ganze Geschäftsjahr versehen, werden die entsprechenden Dokumente dem IEC und dem Verwaltungsrat zugestellt.
Die IFRS-Finanzberichterstattung zu Händen des Verwaltungsrats erfolgt quartalsweise. Die Halbjahresberichterstattung wird vom Verwaltungsrat verabschiedet und zur Veröffentlichung freigegeben.
Im Rahmen der Budgetplanung für das Folgejahr werden die Kennzahlen analog dem MIS jeweils aufgrund der erwarteten Wirtschaftsentwicklung ermittelt und mit den Unternehmenszielen pro Division festgelegt. Auf deren Grundlage werden die Bilanz, die Erfolgs- und Geldflussrechnung sowie die Liquiditätsplanung budgetiert. Die jährliche Planung der kommenden drei Kalenderjahre (Dreijahresplan) wird wie die Budgetplanung vorgenommen.
Die Risikolage der Implenia Gruppe wird einmal jährlich durch das IEC und den Verwaltungsrat beurteilt. Dabei werden die wesentlichen Konzernrisiken definiert und hinsichtlich Tragweite und Wahrscheinlichkeit bewertet. Die Umsetzung und Wirkung der definierten Massnahmen werden durch das IEC laufend überwacht.
Bei der Einschätzung der operativen Risiken werden die laufenden und drohenden Rechtsfälle sowie wesentliche Nachträge aus Projekten berücksichtigt. Die entsprechenden Reportings stellen diese Risiken und Chancen auf Gruppen- und Divisionsstufe dar und werden laufend durch die operativ Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit der Rechts- und Finanzabteilung beurteilt, um Massnahmen einzuleiten und deren Wirksamkeit zu überwachen. Im Rahmen des Result Delivery Assessment (RDA) Reportings wird im AC in jeder ordentlichen Sitzung über das Volumen der abgeschlossenen und offenen Nachträge berichtet.
Mit dem Value-Assurance-Prozess, in welchem das Value Assurance Committee (VAC) als Steuerungsorgan fungiert, werden alle Projekte der Divisionen und die Auswahl der ARGE-Partner einer vertieften Beurteilung unterzogen. Das VAC wurde auf vier Ebenen eingerichtet: Gruppe (Klasse 1), globale Division (Klasse 2), Ländereinheit (Klasse 3) und regionale Einheit (Klasse 4). Im Rahmen des VAC-Reportings berichtet das VAC Klasse 1 mindestens halbjährlich an das AC betreffend die Resultate seiner Aufgaben und die Angemessenheit und Effektivität des Projektmanagements.
Im Rahmen des Rechtsfälle-Reportings wird im AC in jeder ordentlichen Sitzung über die (laufenden und drohenden) Rechtsfälle berichtet.
Im Rahmen des Compliance-Reportings wird in jeder ordentlichen Sitzung des AC über das Compliance Management System als solches und im Besonderen über Compliance-Fälle, den Stand der Untersuchung sowie über ergriffene Massnahmen berichtet.
Das interne Kontrollsystem wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen von der externen Revisionsstelle mit Berichterstattung an den Verwaltungsrat geprüft (Art. 728a Abs.1 Ziff. 3 und 728b Abs.1 des Schweizerischen Obligationenrechts). Die Berichte zu den einzelnen Informationsinstrumenten werden durch die Finanz- und Rechtsabteilung aufbereitet und konsolidiert. Anschliessend werden sie gleichzeitig dem Verwaltungsrat und dem IEC zugestellt. Anlässlich der Sitzungen von IEC und AC werden die Berichte durch den CFO respektive den General Counsel vorgestellt und kommentiert.
CEO und CFO liefern jeweils detaillierte Angaben über den Geschäftsgang, kommentieren diesen und beantworten die Fragen der Mitglieder des Verwaltungsrats und des AC.
Der Verwaltungsrat hat eine anerkannte Revisionsgesellschaft mit der internen Revision beauftragt. Die Prüfungsschwerpunkte der internen Revision werden vom AC aufgrund des mehrjährigen Prüfplans festgelegt. Diese lagen im Berichtsjahr auf den Themen «PPP Projects», Treasury, Claim Management, BPO Accounting Review, CSA Review, Ländercheck Deutschland sowie einem Follow-up zu vergangenen Audits. Der Prüfungsplan der internen Revision wird in Abstimmung mit dem CFO umgesetzt. Die interne Revision hat dem Prüfungsplan entsprechend Berichte erstellt, die dem AC zusammen mit den notwendigen Kommentaren und Empfehlungen übergeben wurden. Die interne Revision erstattet dem AC direkt Bericht. Die Berichte der internen Revision werden der externen Revision ohne Einschränkung zugestellt. Es findet ein regelmässiger Informationsaustausch zwischen der internen und externen Revision statt.
Environmental, Social and Governance (ESG) Management
Das Verhalten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ist ein integraler Bestandteil der Kernwerte von Implenia und wird kontinuierlich vom Verwaltungsrat überwacht. Das seit 2019 neu aufgestellte Sustainability Committee setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern sämtlicher Divisionen und Funktionen zusammen. Das Sustainability Committee berichtet direkt an das IEC, welches wiederum regelmässig an den Verwaltungsrat berichtet. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird schliesslich vom Verwaltungsrat genehmigt. Aufgrund der Grösse des Verwaltungsrats und der strategischen Bedeutung des Themas wird dieses im Gesamtverwaltungsrat behandelt. Daher wurde auch kein eigenes VR-Komitee gebildet. Mit Publikation des Geschäftsberichts wird zudem auch ein Update des Nachhaltigkeitsberichts von Implenia publiziert.
Verwaltungsrat
Hans Ulrich Meister
Mitglied¹ und Präsident des Verwaltungsrats
Jahrgang 1959
Schweizer Staatsbürger
Nicht exekutiv / unabhängig
Ausbildung
Advanced Management Program, Harvard Business School
Advanced Management Program, Wharton School
Wirtschaftsabschluss, Fachhochschule Zürich
Beruflicher Werdegang
2008 – 2015 Mitglied der Geschäftsleitung der Credit Suisse Group AG und der Credit Suisse AG
2012 – 2015 Head der Division Private Banking & Wealth Management, verantwortlich für das Private Banking in EMEA und Asia Pacific
2011 – 2012 CEO der Division Private Banking
2008 – 2015 CEO der Credit Suisse, Region Schweiz
2005 – 2007 Leiter der Privat- und Firmenkunden Schweiz, UBS
2004 – 2007 Mitglied des Group Managing Board, UBS Group
2003 – 2004 Leiter der Large Corporates & Multinationals, UBS
2002 Wealth Management, UBS, New York
Weitere Verwaltungsratsmandate
Ina Invest Holding AG (Mitglied und Präsident des Audit Committee) – börsenkotiert
1 Seit März 2016
Henner Mahlstedt
Mitglied² und Vizepräsident des Verwaltungsrats sowie Mitglied des Audit Committee
Jahrgang 1953
Deutscher Staatsbürger
Nicht exekutiv / unabhängig
Ausbildung
Bauingenieurwesen, Technische Universität Braunschweig
Beruflicher Werdegang
Seit 2012 Geschäftsführender Gesellschafter der Mahlstedt Consultants GbR
2007 – 2012 Mitglied des Global Executive Committee der Hochtief AG
2010 – 2012 Vorsitzender des Vorstands der Hochtief Solutions AG
2007 – 2010 Vorsitzender des Vorstands der Hochtief Construction AG
2005 – 2007 Mitglied des Vorstands der Hochtief Construction AG
2003 – 2005 Divisionsleiter für die neuen Bundesländer der Hochtief Construction AG
2001 – 2003 Vorsitzender der Geschäftsführung der Pegel & Sohn GmbH
1997 – 2001 Mitglied des Vorstands der Strabag Hoch- und Ingenieurbau AG
1980 –1997 Diverse Positionen innerhalb der Strabag Hoch- und Ingenieurbau AG
Weitere Funktionen und Ämter
Lehrbeauftragter der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen
Mitglied des Beirats der Huesker Synthetic GmbH
Mitglied des Kuratoriums der Diakonie Kaiserswerth
2 Seit März 2015
Martin Fischer
Mitglied³ des Verwaltungsrats und Mitglied des Nomination and Compensation Committee
Jahrgang 1960
Schweizer und amerikanischer Staatsbürger
Nicht exekutiv / unabhängig
Ausbildung
Ph.D. in Civil Engineering, Stanford University
M.S. in Industrial Engineering, Stanford University
Dipl. Bauingenieur EPF Lausanne
Beruflicher Werdegang
seit 2006 Professor für Bau- und Umweltingenieurwesen an der Stanford University
1999 – 2001 Associate Professor für Bau- und Umweltingenieurwesen an der Stanford University
1992 –1999 Assistenzprofessor für Bau- und Umweltingenieurwesen an der Stanford University
1991 –1992 Acting Assistant Professor für Bau- und Umweltingenieurwesen an der Stanford University
1984 –1991 Diverse Positionen in der Industrie und an Hochschulen und Universitäten in der Schweiz, Deutschland, den USA und Japan
Weitere Verwaltungsratsmandate
RIB Software SE (Mitglied) – börsenkotiert
sfirion AG (Präsident des Aufsichtsrats)
Cadwork Informatik CI AG (Mitglied)
Singular AG (Mitglied)
3 Seit März 2018
Kyrre Olaf Johansen
Mitglied¹ des Verwaltungsrats und Mitglied des Audit Committee
Jahrgang 1962
Norwegischer Staatsbürger
Nicht exekutiv / unabhängig
Ausbildung
Business Candidate, BI Norwegian Business School
MSc Civil Engineer, NTNU, Trondheim
Beruflicher Werdegang
seit 2013 CEO der Norsk Mineral AS
2008 – 2012 CEO der Entra Eiendom AS
2003 – 2008 CEO der Mesta AS
2000 – 2003 CEO der Strassenbausparte der NCC Industry
1999 – 2003 Regionalleiter der NCC in Norwegen
1991 – 1998 Verschiedene Führungspositionen für Bauarbeiten bei der ABB Power Generation AG
1986 – 1991 Ingenieurberater
1 Seit März 2016
Barbara Lambert
Mitglied² des Verwaltungsrats und Vorsitzende des Audit Committee
Jahrgang 1962
Schweizer und deutsche Staatsbürgerin
Nicht exekutiv / unabhängig / Finanz- und Audit-Expertin
Ausbildung
Lizentiat in Wirtschaftswissenschaften, Universität Genf
Dipl. Wirtschaftsprüferin
Bankkauffrau
Beruflicher Werdegang
2008 – 2018 Mitglied des Geschäftsleitungskomitees und Group Chief Risk Officer bei Banque Pictet & Cie SA
2002 – 2007 Partnerin bei Ernst & Young, Leiterin Audit Banken und Versicherungen
1987 – 2002 Partnerin bei Arthur Andersen, Schweiz
Weitere Verwaltungsratsmandate
Banque Pictet&Cie SA (Mitglied Verwaltungsrats und Mitglied des Risk and Audit Committee)
Deutsche Börse AG (Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Audit Committee und Mitglied des Risk Committee) – börsenkotiert
SYNLAB AG (Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Audit and Risk Committee) - börsenkotiert
Weitere Funktionen und Ämter
Mitglied des Advisory Board der Geneva School of Economics and Management
2 Seit März 2019
Ines Pöschel
Mitglied3 des Verwaltungsrats und Vorsitzende des Nomination and Compensation Committee
Jahrgang 1968
Schweizer Staatsbürgerin
Nicht exekutiv / unabhängig
Ausbildung
Rechtsanwältin
Lic. iur., Universität Zürich
Stanford Executive Program (2018)
Beruflicher Werdegang
Seit 2007 Partnerin der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard
2002 – 2007 Rechtsanwältin bei Bär & Karrer
1999 – 2002 Senior Manager bei Andersen Legal
Weitere Verwaltungsratsmandate
Alcon AG (Mitglied) – börsenkotiert
Graubündner Kantonalbank (Mitglied) – börsenkotiert
Reichle Holding AG (Mitglied)
Wirz Partner Holding AG (Mitglied)
Bioengineering Holding AG (Mitglied)
Weitere Funktionen und Ämter
Vizepräsidentin der Stiftung Lotti Latrous
Mitglied der Eidgenössischen Expertenkommission für das Handelsregister
Co-Präsidentin des Vereins Smiling Gecko
3 Seit März 2016
Laurent Vulliet
Mitglied¹ des Verwaltungsrats und Mitglied des Nomination and Compensation Committee
Jahrgang 1958
Schweizer Staatsbürger
Nicht exekutiv / unabhängig
Ausbildung
Advanced Management Program INSEAD, Fontainebleau
Dr. sc. tech. EPF Lausanne
Dipl. Bauingenieur ETH Zürich
Beruflicher Werdegang
Seit 1994 Ordentlicher Professor für Bodenmechanik und Risikomanagement an der EPFL
Seit 2018 Inhaber der Prof. Vulliet Consulting
2009 – 2013 Vizepräsident des Schweizerischen Ingenieur- undArchitektenvereins SIA
2006 – 2013 VR, CEO und Partner der BG Ingenieure und Berater AG
2001 – 2007 Dekan der Fakultät für Architektur, Bau- und Umweltingenieurwesen an der EPFL
1989 –1993 Senior Engineer bei De Cérenville Géotechnique SA
1986 –1989 Dozent für Bodenmechanik an der University of Arizona
Weitere Verwaltungsratsmandate
De Cérenville Géothechnique S.A. (Präsident)
Weitere Funktionen und Ämter
Präsident der Société pour le quartier nord de l’EPFL
Mitglied der Eidgenössischen geologischen Fachkommission
1 Seit März 2016
Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gemäss Art.12 Abs.1 Ziff.1 VegüV
Gemäss Art. 22e der Statuten ist für Mitglieder des Verwaltungsrats die Anzahl der zulässigen Mandate in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten ausserhalb der Implenia Gruppe, die in das schweizerische Handelsregister oder ein vergleichbares ausländisches Register einzutragen sind, auf maximal 14 Mandate beschränkt, davon maximal vier Mandate in börsenkotierten Unternehmen. Werden Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten ein und desselben Konzerns oder im Auftrag eines Konzerns respektive einer Rechtseinheit ausgeübt, so werden diese jeweils gesamthaft als ein Mandat gezählt. Kurzfristige Überschreitungen der vorgenannten Vorgaben sind gemäss der genannten Statutenbestimmung zulässig.
Die Statuten mit dem genauen Wortlaut der vorgenannten Bestimmung sind auf der Webseite von Implenia abrufbar.
https://www.implenia.com/goto/corporategovernance/2021/de/statuten-20200324.pdf
Den gesamten Corporate-Governance-Bericht finden Sie im Geschäftsbericht.